Die Einführung eines solchen Beratungszentrums wird aus fachlicher Sicht als nicht sinnvoll betrachtet. Zum einen sind die Aufgaben weitgehend ungeklärt. Die Durchführung von Supervision und Coaching für alle Bediensteten des Freistaates ist durch eine solches Zentrum nicht leistbar, sie ist darüber hinaus auch in der Praxis - vor allem mit Blick auf die tarif- und beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen - kaum zielführend einsetzbar. Zudem würde die Einrichtung eines solchen Zentrums den begonnenen Weg der Stärkung der Hochschule Meißen als zentralen Ort der Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Sachsen, welcher auch im Programm beschrieben wird, konterkarieren.
Kapitel: | Kapitel 4: Modernen Staat gestalten |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.01.2024, 16:03 |
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