Berufsorientierung und Jobvermittlung sind sicherlich sinnvoll. Aber es braucht viel mehr erstmal eine grundlegende Sprachförderung. Sonst kommt auch niedrigschwellige Ausbildung oder Beschäftigung an ihre Grenzen. Zudem gibt es bereits Angebotsstrukturen, die nicht unbedingt ergänzend auch in den EAE aufgebaut werden müssen.
Kapitel: | Kapitel 3: Wirtschaft und Infrastruktur krisenfest machen |
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Antragsteller*in: | Marie-Christin Kracht (KV Leipzig) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 20.01.2024, 16:45 |
Kommentare
Marco Tiedtke:
Berufsberatung ist nun rausgefallen, da Berufsorientierung und Berufsberatung auch zwei unterschiedliche Dinge sind.
Liegt es zwingend an den Menschen oder an der fehlenden Flexibilität von Träger*innen von Arbeitskraftbedarf ? Ich vermute eher zweitens. Meist sind in niedrigschwelligen Tätigkeiten keine Deutschkenntnisse erforderlich. Deutschkenntnisse beinhaltet Wort und Schrift. Das schließt ja auch in der Regel Lesekompetenz mit ein. Analphabet*innen arbeiten auch, hier ist meist nur geringe Lesekompetenz vorhanden.
Gleichzeitig sind Menschen im Kontext Asyl und Flucht überwiegend zur Teilnahme an einem Integrationskurs und Berufsbezogenen Deutschförderung verpflichtet (§44a und 45a Aufenthaltsgesetz).
Es gibt viele Beispiele in denen Menschen, damit lange Zeit super klar kommen, sogar auch bis zum Renteneintritt und darüber hinaus. Für mich ist das auch nicht erstrebenswert, dennoch ist die Perspektive viel zu sehr auf Trägern von Arbeitskraftbedarf. Diese Perspektive zieht sich leider durch das ganz Kapitel.
Das Narrativ alle müssen Deutsch lernen ist aus vielen Gründen nicht haltbar und auch nicht explizit erforderlich und förderlich.