Formulierung ist missverständlich, da die Kommunen (Gemeinden) keine Verantwortung für die Pflege haben (allenfalls freiwillige Aufgabe). Folglich gibt es auch nicht überall kommunale Strukturen, wohl aber lokale Strukturen der Pflegeeinrichtungen und -dienste.
Die Formulierung „neues Landespflegegesetz“ ist zu prüfen, bisher gibt es unter https://www.revosax.sachsen.de/ kein eigenständiges sächsisches Pflegegesetz, lediglich in § 8 SächsAGSGB Reglungen zur Pflege, die SGB XI untersetzen. Seit 2004 gibt es nach unseren Recherchen kein sächs. Landespflegegesetz.
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Marco Tiedtke: