Kapitel: | Kapitel 1: Nachhaltiges Leben ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Magdalena Elkmann (KV Dresden) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.01.2024, 17:19 |
Ä69 zu A2: Kapitel 1: Nachhaltiges Leben ermöglichen
Text
Von Zeile 597 bis 599 einfügen:
Gemeinwohlprämienmodell in Form eines einfachen Punktesystems voran, um diese zu honorieren. Die Mittelvergabe müssen wir dabei weniger komplex gestalten und angestaute Bürokratie insgesamt erkennen und abbauen.
Nachhaltiges Leben ermöglichen
Unser Klima konsequent schützen
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir
im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkeln eine
lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht
leisten, Klimaschutzmaßnahmen anderen Aufgaben unterzuordnen. Wir setzen alles
daran, die Erderwärmung auf ein Maß zu begrenzen, das uns eine lebenswerte
Zukunft in unserem Bundesland und auf dem gesamten Planeten sichert. Eine gute
Zukunft kann nur eine klimaneutrale Zukunft sein, die sozial gerecht
ausgestaltet ist.
Klimaschutz in ein Gesetz gießen
Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) und den damit verbundenen Maßnahmen
haben wir die Trendwende für ein sektorenübergreifendes Handeln im Freistaat auf
dem Weg zur Klimaneutralität durchgesetzt. Mit einem eigenen wirksamen
Sächsischen Klimaschutzgesetz wollen wir einen gesetzlichen Rahmen dafür setzen,
dass der Freistaat seiner globalen Verantwortung gerecht wird und seinen Beitrag
zur Einhaltung der Klimaziele leistet. Das Gesetz soll einen sektorenscharfen
sächsischen Klimaschutzpfad bis 2045 definieren, der auf dem Ansatz eines CO2-
Budgets basiert.
Aufgrund ihrer besonderen Vorbildrolle wollen wir, dass die öffentliche Hand mit
einem gesonderten Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035
vorangeht. Zudem wollen wir im Gesetz konkrete Klimaschutzmaßnahmen mit klaren
Fristen und messbaren Indikatoren verankern. Die Staatsregierung soll
verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Klimaschutzbericht über die
Zielerreichung vorzulegen und sämtliche – neue wie bereits bestehende –
Landesförderprogramme mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen.
Für die Bewertung von Maßnahmen und die Zielerreichung sprechen wir uns für die
Einbindung eines Gremiums externer Expert*innen aus, das bei der Erstellung
kommunaler Klimaschutzpläne unterstützt.
Erneuerbare Energien entschlossen ausbauen
Um dem Klimawandel entschlossen und wirksam zu begegnen und gleichzeitig die
Attraktivität des Freistaates für Menschen und Unternehmen durch die
Verfügbarkeit von sauberer, günstiger Energie zu erhalten, ist ein massiver
Ausbau der Erneuerbaren Energien zentral. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Wir
haben die planungstechnischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits
2027 und somit deutlich früher als gefordert, 2 Prozent der Landesfläche für den
Ausbau von Windkraft ausgewiesen werden. Wir haben in Sachsen bereits
überdurchschnittlich schnelle Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
erreicht. In Anbetracht der nun deutlich steigenden Antrags- und
Genehmigungszahlen und der sich substanziell erweiternden Flächenkulisse dürfen
hier keine Engpässe entstehen. Mit mehr Personal, klaren Handlungsleitfäden und
Beratung für Behörden wollen wir noch schneller vorankommen. Zudem wollen wir
BÜNDNISGRÜNE für Kommunen Beratungsangebote und Möglichkeiten für den
Erfahrungsaustausch schaffen sowie bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor
Ort unterstützen.
Auch in Sachsen haben wir die sogenannte isolierte Positivplanung (Glossar)
möglich gemacht. Kommunen, die beim Windenergieausbau vorangehen wollen, können
das nun selbstbestimmt tun. Wir wollen sie dabei mit Rat und Tat unterstützen.
Wir verfolgen das Ziel, durch Regelung auf Landesebene allen Kommunen
verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und PV-
Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft zu sichern.
Für Windenergieanlagen im Wald gilt wie für jede andere Flächennutzung, die die
Umwandlung von Waldflächen erfordert: umgewandelte Waldfläche ist durch
Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen. An diesem Grundsatz des Sächsischen
Waldgesetzes halten wir fest. Ausgleichszahlungen lehnen wir deshalb ab.
Ein entschlossener Windkraftausbau nützt zuallererst den Menschen vor Ort: Von
den Einnahmen aus der Energieerzeugung profitieren nicht Oligarchen in Russland
oder Katar, sondern ortsansässige Unternehmen und Genossenschaften. Hinzu kommen
zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen und deren Möglichkeit eine
feste Abgabe je Kilowattstunde zu erhalten. Mit einer intensiven
Öffentlichkeitsarbeit über Windenergie allgemein wie auch für spezielle Projekte
vor Ort entkräften wir Falschinformationen und leisten Überzeugungsarbeit mit
Sachargumenten hinsichtlich der Vorteile von Windenergie.
Für den Ausbau der Solarenergie in Sachsen verfolgen wir das Ziel, alle
Potenziale bereits bebauter Flächen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine
Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates
einführen, um so jährlich mindestens ein Megawatt auf Flächen der öffentlichen
Hand zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten
Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben, sofern keine
wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann. Für die
Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzen wir uns für starke
Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze ein, sodass der ökologische
Wert der Fläche im Zuge der PV-Nutzung erhöht werden muss. Hybride
Nutzungskonzepte wie Agri-PV, Floating-PV und Biodiversitäts-PV (Glossar) wollen
wir voranbringen.
Bestehende Wasserkraftanlagen erkennen wir als Bestandteil der sächsischen
Energieversorgung und Kulturlandschaft mit einer hohen Akzeptanz innerhalb der
Bevölkerung an – sofern alle ökologischen Vorgaben, insbesondere die
Fischdurchgängigkeit und die erwartbare Wasserverfügbarkeit, berücksichtigt
werden. Unser Ziel ist, Wasserkraftanlagen eine Direktvermarktung durch die
Teilnahme am Energiemarkt zu ermöglichen.
Kohleausstieg verantwortungsvoll umsetzen
Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen, um die Klimaziele einzuhalten.
Er wird auch deutlich vor 2038 kommen, nicht allein weil Kohle ökologisch
schädlich ist, sondern bedingt durch die Märkte. Beschleunigt durch Anpassungen
im EU-Emissionshandel wird die Kohle immer teurer und rechnet sich nicht mehr
für die Unternehmen. Zugleich ist klar: Wind und Sonne schicken keine Rechnung.
Die preisliche Attraktivität der Erneuerbaren-Energien-Anlagen nimmt immer
weiter zu. Erneuerbare Energien sind heute schon der entscheidende
Standortfaktor und Grundvoraussetzung für eine gute wirtschaftliche und
ökologische Entwicklung in Sachsen. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus
schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern ist auch extrem teuer. Vorschläge über
Verzögerungen des Ausstiegs oder das sture Festhalten an Jahreszahlen in weiter
Zukunft setzen die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens aufs Spiel und nehmen teure
Energiepreise in Kauf. Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass wir jetzt die
Weichen stellen müssen. Ein konsequentes und zielgerichtetes Handeln ist
zwingend notwendig. Wir setzen alles daran, dass Sachsen so zeitnah wie möglich
und deutlich vor 2038 aus der Kohle aussteigt und den Einstieg in die Welt der
Erneuerbaren jetzt vernünftig organisiert.
Bei einem geordneten Ausstieg sorgen wir dafür, dass die Versorgungssicherheit
und Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet bleiben. Den Risiken eines
ungesteuerten Prozesses wollen wir entgegenwirken und geeignete
Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges sächsisches Energiesystem setzen.
Der polnische Tagebau Turów, direkt an der Grenze zu Deutschland und Tschechien,
ist einer der größten Tagebaue, Luftverschmutzer und Naturzerstörer Europas,
dessen Auswirkungen wir auf sächsischer Seite der Grenze deutlich spüren. Wir
stehen an der Seite der polnischen Tagebaugegner*innen klar gegen eine weitere
Verlängerung des Kohletagebaus in Turów. Diese steht einer Einhaltung der
Klimaziele entgegen. Daher fordern wir EU-rechtlich korrekte
grenzüberschreitende Prüfverfahren für die Umweltverträglichkeit. Sächsischen
Kommunen wie Zittau, denen infolge des drastisch sinkenden Grundwasserspiegels
Bodensenkungen drohen, sagen wir unsere Unterstützung zu.
Wir setzen uns für den Erhalt des Dorfs Mühlrose ein. Die darunterliegende Kohle
ist erwiesenermaßen energiewirtschaftlich nicht notwendig. Kein Dorf sollte aus
wirtschaftlichen Gründen geopfert werden.
Bergbaufolgeflächen sind vielerorts gut geeignet für den Ausbau von Wind- und
Solarparks. Wir wollen diese Flächen nutzen, sofern dabei das Zwei-Prozent-
Flächenziel regional ausgewogen in ganz Sachsen erreicht wird. Eine einseitige
Privilegierung von LEAG und MIBRAG lehnen wir ab, kämpfen vielmehr dafür, dass
Flächen und Projekte einer Vielfalt von Akteur*innen zugänglich gemacht werden.
Beispielsweise leisten Bürger*innen-Energiegenossenschaften, Stadtwerke und
Unternehmen, die Crowd-Investing-Ansätze verfolgen, einen wesentlichen Beitrag,
um die Energiewende nachhaltig und gerecht zu gestalten. Anstatt neuer
Monopolstrukturen wollen wir Investitionsbedingungen schaffen, bei denen alle
zum Zug kommen, die die Energiewende in Sachsen voranbringen. So wollen wir die
Braunkohleregionen zu nachhaltigen Energieregionen machen und dafür sorgen, dass
Sachsen Energieland bleibt.
Die Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen ist eine Jahrhundertaufgabe.
Hier stehen zunächst die Tagebaubetreiber in ihrer gesetzlichen Pflicht. Die
Finanzierung dieser Pflicht haben sie uneingeschränkt zu leisten. Risiken für
öffentliche Haushalte im Falle eines ungesteuerten Kohleausstiegs oder einer
Insolvenz sind durch risikoangepasste Einzahlungen der Betreiber in die
Sondervermögen der Zweckgesellschaften oder auch durch Sicherheitsleistungen
strikt zu minimieren. Darüber hinaus entstehen auch langfristige
Bergbaufolgekosten, etwa im Zuge des Wiederanstiegs des Grundwassers, der
massiven Veränderungen im regionalen Wasserhaushalt und Wasserdargebot sowie des
Eintrags etwa von Sulfaten und Eisenverbindungen in die Oberflächengewässer. Wir
setzen uns außerdem für ein wissenschaftliches Modellprojekt zum Umgang mit
Eisenockerschlamm ein, der als Tagebaufolgeschaden in großen Mengen anfällt.
Für die Bewältigung dieser sehr langfristigen Kosten und Aufgaben schlagen wir
BÜNDNISGRÜNE eine Braunkohlefolgenstiftung gemeinsam mit Brandenburg und
Sachsen-Anhalt vor, welche die Renaturierung der ostdeutschen Kohlereviere
langfristig absichert. Inwieweit eine solche Stiftung auch in bestehende
Wiedernutzbarmachungspflichten heutiger oder früherer Tagebaubetreiber oder
deren Rechtsnachfolger wie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und
Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eintreten kann, wird im Zuge weiterer Klärungen
zum Gesamtpaket des nationalen Kohleausstiegs diskutiert.
Energiesystem klimaneutral ausrichten
Erneuerbare Energien sind die einzigen Energieträger, die dauerhaft zu günstigen
Preisen, Klimaneutralität und Unabhängigkeit von internationalen
Rohstofflieferungen führen. Wir treten wie keine andere Partei in Sachsen für
ein konsequent zielgerichtetes energie- und klimapolitisches Handeln hin zur
Klimaneutralität ein. Leitend sind für uns dabei die soziale Abfederung von
Kosten, die Dekarbonisierung, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung und
die Bewältigung des Fachkräftemangels im Zuge des demografischen Wandels.
Ein Festhalten am Status quo einer in weiten Teilen fossilen Energieversorgung
wäre nicht nur klimapolitisch verantwortungslos, sondern auch mit deutlich
höheren Kosten in der Zukunft und dem Verlust von Steuerungsfähigkeit bei der
Ausgestaltung unserer zukünftigen Energieversorgung verbunden. Stattdessen ist
es unser Anspruch, die Entwicklungen der sächsischen Energiewirtschaft, die
durch europäische und nationale Rahmensetzung bestimmt sind, zu gestalten und
aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit,
Bezahlbarkeit sowie Klima- sowie Umweltschutz zu sorgen.
Wir haben mit dem Sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) dafür gesorgt,
dass Szenarien für die Transformation der sächsischen Energieversorgung
entwickelt und daraus Zielkorridore und einzelne Handlungsfelder abgeleitet
werden. Dieses wollen wir noch stärker an den konkreten Bedürfnissen von
Bürger*innen und Unternehmen ausrichten und deshalb das EKP fortschreiben und
weiterentwickeln. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen der Ausbau verschiedener
regenerativer Technologien, die Installation von Speichern, der erforderliche
Netzausbau, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Sektorenkoppelung
(Glossar) sowie eine digitale Vernetzung von Energieerzeugern und -abnehmern
etwa durch den Einsatz intelligenter Stromzähler.
Zur Sicherung der erforderlichen Leistung setzen wir auf Speichertechnologien
als Partner der Erneuerbaren Energien und auf eine steuerbare, gesicherte
Leistung. (Glossar) Wasserstofffähige Gaskraftwerke verstehen wir als eine
Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Energieversorgung. Wir wollen
daher die sächsische Wasserstoffstrategie auf Basis grünen Wasserstoffs
(Glossar) umsetzen und weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund begrüßen wir
insbesondere die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse
(IPCEI) und wollen die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen stärken. Wir
wollen Wärme- und Stromnetze wie auch die Energiegewinnung aus Abwärme und eine
leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ausbauen.
Wir streben eine Energieversorgung an, die demokratisch und dezentral
organisiert ist, indem wir einer Vielzahl verschiedenster Akteur*innen
attraktive und faire Bedingungen bieten, die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Initiativen für Bürgerenergie und andere Beteiligungsmodelle unterstützen wir.
Besonders unterstützen wir kommunale Energiegenossenschaften, z. B. durch ein
kommunales Vorpachtrecht für die Sicherung von Flächen. Dabei machen wir an den
Grenzen des Freistaates nicht Halt, sondern sprechen uns ausdrücklich für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gestaltung einer klimaneutralen
regionalen Energieversorgung aus.
Wir haben für eine bessere Ausstattung zuständiger Behörden und Verbände wie der
regionalen Planungsverbände, der Landesdirektion und der Sächsischen
Energieagentur (SAENA) gesorgt. Unser Ziel sind schnelle Genehmigungsverfahren,
bei denen Arten- und Naturschutz weiterhin bestmöglich berücksichtigt werden.
Anstelle vermeintlich einfacher Lösungen zu Lasten von Natur und Umwelt sind wir
entschlossen, um die beste Lösung zur Überwindung von Zielkonflikten zu ringen.
Wir kümmern uns darum, dass diese Verfahren ordnungsgemäß und zügig ablaufen,
die unteren Behörden dabei fachlich unterstützt werden und wir schaffen mit
Verwaltungsleitfäden auf Landesebene Klarheit und Transparenz für alle
Beteiligten.
Klimaneutral und ressourcenschonend bauen
Im Gebäudesektor liegen enorme Einsparpotenziale für klimaschädliche
Treibhausgase. Neben der Betriebsenergie schlagen dabei auch Emissionen bei der
Gewinnung und Herstellung von Baustoffen sowie dem Rückbau entscheidend zu
Buche. Wir verstehen daher den Erhalt von Bestandsbauten als Schlüssel zum
Klimaschutz, wollen Umbau und Umnutzung gegenüber dem Neubau stärken und dies
als neues Leitbild im Bauwesen verankern. Die Sächsische Bauordnung wollen wir
deshalb im Sinne einer „Umbauordnung“ weiterentwickeln und das Bauen im Bestand
durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtern. Die Forderung der
Bundesarchitektenkammer zur Einführung der „Gebäudeklasse E“ für einfaches oder
experimentelles Bauen unterstützen wir. Unser Ziel ist, im Bestand gebundene
Rohstoffe und Energie zu erhalten. Mithilfe von Regelungen für die Zulassung von
wiederverwendeten Bauprodukten und durch die Einführung eines
Gebäuderessourcenpasses wollen wir zu einer Betrachtung des Lebenszyklus‘ im
Bausektor kommen.
Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung der Reaktivierung von aus der
Nutzung gefallenen Gebäuden, wie beispielsweise Bahnhöfen, Kaufhäusern,
Industriebauten oder Kirchen, sowie von Um- und Zwischennutzungen im Rahmen der
Städtebauförderung ein. Der Rückbau von Gebäuden und von Infrastruktur soll
soweit wie möglich vermieden werden. Für Neubauten streben wir weitgehende
Klimaneutralität und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus an – von
den eingesetzten Baustoffen über die Errichtung und den Betrieb bis zum Rückbau.
Dabei wollen wir durch Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen
Bauherrenschaft dafür sorgen, dass der Einsatz nachwachsender und
kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich wird. Der größte Hebel im
Gebäudebereich zur Erreichung der Klimaziele und zugleich wirtschaftlich geboten
ist jedoch die energetische Ertüchtigung des Bestandes. Wir machen uns dafür
stark, dass der Freistaat seine Vorbildrolle dafür wahrnimmt und seine
Immobilien konsequent mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen
Gebäudebestandes saniert. Den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilien- und
Baumanagement (SIB) wollen wir darauf sowie auf Klimaneutralität als Standard
für Neubauten verpflichten.
Fachkräfte im Handwerk wie auch Bauausführende wollen wir mithilfe der SAENA für
klimaneutrales Bauen sensibilisieren und weiterbilden. Zudem streben wir die
Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Nachhaltiges Bauen von Gebäuden und
Infrastruktur in Sachsen an. Die SAENA wollen wir beauftragen, private,
gewerbliche und öffentliche Eigentümer für besonders nachhaltige,
kreislauffähige, energieeffiziente oder flächensparende Sanierungen, Neu- oder
Umbauten mit der Verleihung von „Grünen Hausnummern“ (Glossar) auszuzeichnen und
zu würdigen.
Wärmewende in Sachsen voranbringen
Der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung findet vor Ort statt. Die kommunale
Wärmeplanung muss flächendeckend angegangen werden, indem die personelle und
finanzielle Ausstattung der Kommunen sichergestellt sowie Netzwerke,
Informations- und Beratungsangebote für Bürger*innen und Kommunen gestärkt
werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Freistaat die Kommunen auf dem Weg
der Wärmewende hin zu klimaneutralen Nah- und Fernwärmelösungen mit einer
bedarfsgerechten Förderkulisse und zielgerichteten Beratungsangeboten begleitet.
Mit der SAENA gibt es eine kompetente Beratungsstelle für die kommunale
Wärmeplanung, welche die Kommunen dabei weiter unterstützen soll. Sachsen hat
aufgrund seiner Vielzahl an bestehenden Wärmenetzen besonders günstige
Voraussetzungen die Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität umzubauen. Wir
unterstützen Kooperationen, bei denen Kommunen, Stadtwerke und kommunale
Unternehmen an einem Strang ziehen und Ressourcen gemeinsam nutzen. Der
gemeinsame Aufbau eines grenzüberschreitenden, klimaneutralen Fernwärmenetzes
von Görlitz und Zgorzelec ist dafür beispielgebend.
Damit die Versorgung mit Fern- und Nahwärme funktioniert, setzen wir auf eine
breite Auswahl an sich gegenseitig ergänzenden Technologien. Viele potenzielle
Wärmequellen wurden in der Vergangenheit aufgrund unwirtschaftlicher
Rahmenbedingungen und hemmender Regulierung nicht erschlossen. Dazu gehören
insbesondere Großwärmepumpen. So lässt sich unvermeidbare Abwärme (z. B. aus
Industrie, Rechenzentren, Abwasser), aber auch alle Formen der
Umweltwärmenutzung wie Flusswärme und Seethermie (Glossar) nutzen. Auch
Grubenwasser kann lokal eine Rolle spielen. Großflächige Solarthermie und Power-
to-heat-Anlagen (Glossar) ergänzen die Möglichkeiten, die jeweils lokal mit der
kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln sind.
Für Genossenschafts- und Sozialwohnungen schlagen wir ein Förderprogramm zur
Heizungsmodernisierung wie auch zur energetischen Sanierung zur Verbesserung der
Wärmeeffizienz vor. Die öffentliche Hand hat bei der Modernisierung eine
Vorbildwirkung. Deshalb sollten Kommunen wie auch der Freistaat in eigenen
Liegenschaften Vorreiter für Heizungstausch und energetische Sanierung, für
einen massiven Ausbau von Solarthermie, für ein deutlich frühzeitigeres
Erreichen von Klimaschutzzielen und für das Übertreffen von Mindeststandards
sein. Um Kommunen dabei zu unterstützen, wollen wir die von uns BÜNDNISGRÜNEN
eingeführte kommunale Klimamillion als Klimabudget verstetigen und die Mittel
dafür erhöhen.
Vorsorge gegen die Klimakrise treffen
Bereits jetzt sind die Auswirkungen des Klimawandels deutlich spürbar, in Form
von Extremwetterereignissen, von Hitze und Dürre bis zu Starkregen und
Überflutungen. Dabei gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Anpassungsmaßnahmen sind unverzichtbar, denn sonst drohen massive
gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden. Dass sich Investitionen in
präventiven Klimaschutz auszahlen, wird klar, wenn die Kosten dafür mit dem
drohenden Schaden ins Verhältnis gesetzt werden.
Städte und Regionen klimaangepasst planen
Gewässer, Wälder, Wiesen, Felder sowie Parks und städtische Grünflächen sind
unsere natürlichen Ressourcen zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz vor Hitze und
zur Speicherung von Wasser. Um uns an die Auswirkungen des Klimawandels
anzupassen und uns vor Extremwetterereignissen bestmöglich zu schützen, drängen
wir darauf, unsere sogenannte blaue und grüne Infrastruktur in Stadt- und
Regionalplanungen zu verankern und in ämterübergreifenden Planungsprozessen
systematisch mit sogenannter grauer (Gebäude-) Infrastruktur zu verkoppeln. Das
Netzwerk natürlich gewachsener und (naturnah) angelegter Wasser- und Grünflächen
soll so effektiv ausgebaut und mit technischer Wasserinfrastruktur verbunden
werden.
Unser Ziel ist es, Stadtplanung konsequent am Konzept der Schwammfähigkeit von
Landschaften auszurichten und natürlich vorhandene wie auch technisch angelegte
Versickerungsflächen und Speicher zu fördern. So kann beispielsweise mithilfe
von Grünflächen und Feuchtgebieten, versickerungsfähigen Verkehrsflächen oder
Mulden und Rigolen Regenwasser vor Ort aufgenommen und gespeichert werden,
anstatt es zu kanalisieren und abzuleiten. Für neue Baugebiete streben wir
Schwammstadtkonzepte als Standard an.
Mit Begrünung für Abkühlung sorgen
Wir kämpfen dafür, den Gehölzbestand in Sachsen in Form von Straßenbäumen,
Streuobstwiesen und Sträuchern zu erhalten und schrittweise zu erhöhen.
Zusätzliche Potenziale dafür sehen wir bei der Verschattung von Radwegen durch
Baumpflanzungen sowie der Schließung von Lücken durch Sträucher entlang von
Straßen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Speicherung von klimaschädlichem
CO2, zur Kühlung und Reinigung der Luft, zur Verschattung, Lärmminderung und für
ein natürliches Wassermanagement in Stadt und Land.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Alleen, für deren Erhalt und Neuanlage
wir eine Förderung durchsetzen konnten. Um das Bewusstsein für deren
ökologischen Wert zu steigern, wollen wir den Wettbewerb „Schönste Allee in
Sachsen“ ausrufen. Uns ist dabei wichtig, dass wir dazu die vorrangige Nutzung
von Gehölzen aus sächsischen Baumschulen festschreiben und die Kooperation der
öffentlichen Hand mit den grünen Branchen in Sachsen forcieren. Indem wir
begrünte Gebäude und Infrastruktur, wie zum Beispiel Dach-, Wand-, Fassaden- und
Gleisbettbegrünung, ausbauen und fördern, sorgen wir besonders in urbanen
Gebieten für zusätzliche Abkühlung. Besonders hitzebelastete Flächen wie zum
Beispiel Schulhöfe, Innenhöfe und Parkplätze sollen entsiegelt und durch
Bepflanzung verschattet werden. Von uns eingeführte Fördermöglichkeiten des
Freistaates wie die Förderrichtlinie Stadtgrün wollen wir ebenso wie die
Förderrichtlinie Natürliches Erbe fortführen und bedarfsgerecht
weiterentwickeln, um die Anpassung an den Klimawandel in Sachsen zu verbessern.
Entsprechende Vorgaben für Begrünung, Wasserrückhalt und Entsiegelung wollen wir
landesrechtlich verankern.
Flächenverbrauch und Versiegelung reduzieren
Mit Flächen ist sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen - das betrifft das
Gewerbe ebenso wie Verkehrsflächen und den Wohnungsbau. Die aktuelle Koalition
hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Flächenfraß in Sachsen
deutlich zu verringern. Dies ist uns bislang nicht gelungen und es bedarf
deutlich stärkerer Anstrengungen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist schon lange klar: Es
braucht eine Netto-Null-Flächenversiegelungsstrategie für Sachsen. Denn die
dramatische Zunahme der Flächenversiegelung in Sachsen ist vor dem Hintergrund
der enormen Klima- und Umweltauswirkungen nicht mehr akzeptabel.
Für uns BÜNDNISGRÜNE steht fest: Ackerflächen und Wiesen sollten nicht ohne
Weiteres für gewerbliche Zwecke oder andere Baumaßnahmen umgewandelt werden. Um
neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen, müssen wir alles dafür
tun, Bestandsflächen zu aktivieren und zu nutzen, das Flächenrecycling zu
verstärken und Brachflächen zu revitalisieren. Die Sanierung und Wiederbelebung
von brachliegenden Industrieflächen muss immer Vorrang vor Neuversiegelungen
haben. Bei der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen wollen wir die
Umsetzung von Kompensation besser kontrollieren, verstärkt auf Entsiegelung
setzen und hierfür die kommunenübergreifende Zusammenarbeit stärken. Zugleich
setzen wir uns für die stärkere Beratung von Kommunen für die
Innenraumentwicklung ein.
Auch im Rahmen der sächsischen Förderpolitik wollen wir flächensparendes Bauen
ermöglichen und zusätzliche Anreize bieten, in die Höhe statt in die Fläche zu
bauen. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die sogenannte
vertikale Nutzungsmischung in Sachsen voranzubringen. Sie bedeutet, dass Gebäude
nicht nur einseitig genutzt, sondern verschiedene Nutzungen miteinander
kombiniert werden. Statt eingeschossig zu bauen, setzen wir zum Beispiel auf den
Sportplatz auf dem Supermarktdach. Für die Kommunen braucht es ausreichend
finanzielle Spielräume und Anreize, um verstärkt in die Höhe zu bauen und
bereits versiegelte Flächen effizienter zu nutzen.
Gesunde Natur und saubere Umwelt schützen
Sachsen ist reich an natürlicher Vielfalt. Das, was die Schönheit unserer Natur
ausmacht, ist gleichzeitig die Existenzgrundlage für eine lebenswerte Zukunft.
Wir sind entschlossen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, indem
wir das Artensterben wirksam verlangsamen. Wir leiten die Trendwende ein, indem
wir Artenschutz in einem integrierten Ansatz bei jeder Form der Landnutzung von
der Landwirtschaft, Waldbewirtschaftung und Gewässerentwicklung bis hin zu
Wirtschaft und Stadtentwicklung systematisch berücksichtigen. So schaffen wir
Synergien mit Klimaschutz und Klimaanpassung, mit Stadtgrün, Auenentwicklung und
Moorrenaturierung bis hin zur naturschutzfachlichen Aufwertung bei Freiflächen-
PV.
Es ist uns gelungen, den Umwelt- und Naturschutz in Sachsen deutlich zu stärken
und so unsere Bäume, Auen, Moore und Wälder besser zu schützen. Diese Maßnahmen
fortzuführen ist unverzichtbar, weitere zu ergreifen dringend geboten. Dafür
kämpfen wir auch in Zukunft mit aller Entschlossenheit. Ein besonderer Fokus
liegt auf den drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von
Wasser.
Natürliche Artenvielfalt erhalten
Wir setzen uns für konsequenten Artenschutz ein. Mit dem Biodiversitätsprogramm
„Sachsens Biologische Vielfalt“ gehen wir diese zentrale Herausforderung
umfassend an. Wir denken und handeln länderübergreifend und wollen die neuen EU-
rechtlichen Rahmenbedingungen des Nature Restoration Law (Europäisches Gesetz
zur Wiederherstellung der Natur) nutzen, um interregionale Projekte zum Schutz
von Natur und Biodiversität umzusetzen. Wir machen uns für den Erhalt und die
Verbesserung sächsischer Schutzgebiete im Rahmen des europäischen Natura-2000-
Netzes stark und wollen das bestehende Verbundsystem aus Naturschutzflächen in
der Kulturlandschaft weiter vernetzen. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist
ein Schatz, den wir erhalten wollen. Eine Umwandlung in einen Naturpark ist mit
uns nicht zu machen. Vielmehr wollen wir den Nationalpark weiterentwickeln und
für mehr Qualität von Schutzgebieten sorgen, wofür wir das Besuchermanagement
evaluieren und verbessern.
Wir wollen unsere Anstrengungen zur Wiederherstellung von zerstörter Natur
fortsetzen und orientieren uns dabei an den Zielsetzungen der EU.
Wir arbeiten unter Hochdruck an der Rettung und Wiedervernässung unserer
sächsischen Moore und wollen diesen unverzichtbaren Beitrag für den natürlichen
Klimaschutz und die Artenvielfalt auch in Zukunft absichern.
Mit uns wird das bestehende und in den letzten Jahren gestärkte Netz an
Naturschutzstationen, Landschaftspflegeverbänden und Umweltbildungseinrichtungen
abgesichert und weiterentwickelt.
Damit sowohl der Wolf, als auch die Weidetierhaltung eine Zukunft im Freistaat
haben, entwickeln wir das sächsische Wolfsmanagement entlang der europäischen
und bundespolitischen Rahmensetzung weiter.
Wir unterstützen die Landwirtschaft beim Verzicht auf die Nutzung von chemisch-
synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Wir BÜNDNISGRÜNE streben trotz der
Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene weiterhin eine
deutliche Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln an und
unterstützen dafür die Entwicklung alternativer Techniken und Verfahren.
Behörden wollen wir so ausstatten, dass sie in der Lage sind, Kontrollen und die
Ahndung von Verstößen bei nicht sachgemäßer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
und Bioziden durchzuführen. Gleichzeitig fördern wir mehr regionales sowie
widerstandsfähiges Saat- und Pflanzengut.
Die Perspektiven von Akteur*innen in Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen
bringen wir auf dem wichtigsten gemeinsamen Nenner zusammen: dem Anliegen,
unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Wir fördern deren
Zusammenarbeit als wichtige Schnittstelle. Naturschützer*innen und
Naturschutzhelfer*innen sagen wir auch weiterhin unsere Unterstützung in ihrer
wichtigen Arbeit zu, so dass Beratungsangebote und Vorgaben zur Mittelverwendung
den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Mit Digitalisierungsmaßnahmen und
Professionalisierung wollen wir die Förderung von Naturschutz noch besser an die
bestehenden Anforderungen anpassen. Dazu zählt die Verbesserung von
Möglichkeiten einer Vorauszahlung von Fördermitteln, um Verbände bei der
Umsetzung großer Naturschutzprojekte zu stärken und ihr wirtschaftliches Risiko
zu minimieren.
Naturschutz ist auch ein zentrales Anliegen unserer Städte und Voraussetzung für
die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels, für die
urbane Räume besonders anfällig sind. Neben Freiflächen, Wiesenflächen,
Sträuchern, Alleebäumen und Einzelbäumen verfolgen wir den Ansatz von (essbaren)
Waldgärten, sogenannten Tiny (Food) Forests, (Glossar) als kleine und besonders
dichte Wälder in städtischen Gebieten mit einem hohen Nutzen für Artenschutz,
Luftverbesserung und Kühlung auf vergleichsweise kleinen Flächen. Mit urbanen
Naturverbundräumen schaffen wir Kühlung und saubere Luft in den Städten,
Versickerungsflächen für Regenwasser und Rückzugsorte für Tiere.
Wälder widerstandsfähig machen
Waldschutz und Klimaschutz bedingen sich gegenseitig: Wälder speichern immense
Mengen an klimaschädlichem CO2, gleichzeitig ächzen sie unter den Folgen der
globalen Erwärmung durch den Klimawandel. Unser Ziel ist, den Rückgang von
Waldflächen umzukehren, den Waldbestand zu erhalten und Waldflächen auszubauen.
Wir halten am Ziel einer deutlichen Waldmehrung fest und wollen die Umwandlung
von Wald in andere Flächennutzungsformen strikt an die Bedingung knüpfen, dass
an anderer Stelle neue Waldflächen entstehen. Finanzielle Abgeltungen von
Waldumwandlungen lehnen wir entschieden ab.
Private Waldbesitzer leisten mit der Pflege und Unterhaltung von Waldflächen
einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz. Diese öffentlichen
Leistungen wollen wir auch weiterhin anhand klarer Kriterien im Sinne des
Gemeinwohls mit öffentlichen Geldern fördern.
Unter unserer Verantwortung wurde die Förderung - unabhängig von der
Eigentumsart - auf einen integrativen, naturgemäßen Waldumbau ausgerichtet, der
unsere Wälder für den Klimawandel fit macht und den Artenschutz stärkt. Dazu
verfolgen wir ambitionierte Ziele. Die von uns initiierten Beispielreviere des
Sachsenforsts strahlen auch auf Privat- und Körperschaftswald aus. Entsprechend
der Nationalen Biodiversitätsstrategie sollen auf mindestens fünf Prozent der
sächsischen Waldflächen großräumige Prozessschutzflächen entwickelt werden.
Wildnisgebiete wie die Königsbrücker Heide wollen wir dafür bereitstellen und
stärker in den länderübergreifenden Biotopverbund integrieren. Im sächsischen
Staatswald soll zudem ein Netz an Biotopbaum-Habitatstrukturen ausgewiesen und
erhalten werden.
Dass Holz als ein heimischer und nachwachsender Rohstoff zunehmend an Bedeutung
gewinnt, begrüßen wir und streben dafür eine verantwortungsvolle wirtschaftliche
Nutzung der wertvollen Ressource an. Entsprechend dem von uns in der Neuen
Sächsischen Rohstoffstrategie verankerten Kaskadenprinzips soll einer
langlebigen Nutzung beispielsweise im Bau Vorrang eingeräumt und gleichzeitig
der Anteil an Holz, der verbrannt wird, deutlich reduziert werden.
Wir haben in den letzten Jahren erreicht, dass ein Drittel des Staatswaldes nach
FSC-Zertifizierung bewirtschaftet wird und wollen dies auf die gesamte Fläche
des Staatswaldes ausweiten, um die Waldbewirtschaftung nachhaltiger zu machen
und Vermarktungsvorteile zu nutzen. Für die Forstwirtschaft in Flora-Fauna-
Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) fordern wir verbindlichere Regeln für
Umweltverträglichkeits- und FFH-Prüfungen. Mit einem Förderprogramm wollen wir
Anreize für den Einsatz von Rückepferden in der Waldbewirtschaftung schaffen.
Wir setzen uns zudem dafür ein, dass „Holz von hier“ stärker bei öffentlicher
Vergabe berücksichtigt wird und übernehmen damit auch Verantwortung für den
weltweiten Waldschutz.
Mit Wasser achtsam umgehen
Ohne Wasser gibt es kein Leben. Ohne sauberes Wasser gibt es keine lebenswerte
Zukunft. Wir arbeiten an einer umfassenden sächsischen Wasserstrategie ausgehend
von der unter unserer Verantwortung erarbeiteten Grundsatzkonzeption
„Wasserversorgung 2030“ und der Strategie „Wasserrückhalt in der Fläche“.
Oberste Priorität hat dabei die Gewährleistung einer guten und sicheren
Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und der Schutz unserer
natürlichen Gewässer. Wir streben eine Reduzierung des Wasserverbrauchs und ein
klimaangepasstes Wassermanagement an. Dazu gehört die Wiederverwendung von
Brauchwasser in der Industrie. Wir wollen Anreize schaffen, um Spurenstoffe und
Mikroplastik in unserem Wasser zu reduzieren.
Nachhaltiger Schutz vor Wetterextremen – Starkregen wie auch Dürre – erfordert,
die gesamte Fläche in den Blick zu nehmen. Um Gewässerschutz und -unterhaltung
in einer hohen ökologischen Qualität überall in Sachsen abzusichern, streben wir
flächendeckende Zusammenschlüsse von Kommunen in Gewässerunterhaltungsverbänden
an. Ihnen wollen wir im Zusammenspiel mit den von uns eingeführten
Gewässerunterhaltungsberater*innen einen Instrumentenkoffer für gewässerkonforme
Nutzungsformen, Möglichkeiten zum Flächentausch sowie Ausgleichsflächen an die
Hand geben. Wo es möglich ist, werden wir Bäche und Flüsse auch in Städten
offenlegen und renaturieren. Mit der Umsetzung von Konzepten für schwammfähige
Landschaften, einem Stopp des Flächenfraßes, der Fortführung der in Gang
gesetzten Renaturierungen natürlicher Wasserrückhalteflächen wie Auenflächen und
naturverträglichen Methoden der Bodenbearbeitung verbessern wir die
Speicherfähigkeit des Bodens in Stadt und Land. Der Freistaat soll die Kommunen
dabei weiterhin mit Fördermitteln und Beratungsangeboten unterstützen. Dazu
wollen wir ein sächsisches Kompetenzzentrum für nachhaltiges Bauen als
Beratungsstelle für einen strategischen und nachhaltigen Umgang mit
Flächenkonkurrenzen und den Schwammstadt-Bau einrichten und so
Bauwerksbegrünung, versickerungsfähige Flächen und Regenwasserrückhaltung in
Sachsens Städten fördern.
Wir treten für eine konsequente und zügige Umsetzung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie ein, um die chemische und ökologische Qualität des Grund-
und Oberflächenwassers zu verbessern. Steuergelder sind besser in Investitionen
für sauberes Wasser angelegt, als in teuren Vertragsstrafen, die bei
Nichteinhaltung drohen. Zur Renaturierung und zur Anpflanzung von
standortgerechten gewässerbegleitenden Gehölzen sollen Gewässerrandstreifen im
Sinne eines Gewässerentwicklungskorridors angelegt werden. Mit
Renaturierungsmaßnahmen entlang von Flüssen und Bächen erhalten Fließgewässer
ihre natürliche Struktur zurück und können neue räumliche Qualitäten in den
Kommunen geschaffen werden. Dies ist Naturschutz und Hochwasserschutz in einem.
Mit der erfolgreichen schrittweisen Umsetzung des Auenprogramms sind wir dabei
bereits vorangegangen. Mit einem Programm „100 wilde Bäche“ wollen wir gezielt
kleinere Kommunen bei modellhaften Renaturierungsprojekten unterstützen. Für den
Erwerb von Flächen zur Renaturierung rund um Seen und Teiche, Flüsse und Bäche
drängen wir auf ein Gewässer-Renaturierungs-Budget im Landeshaushalt und streben
ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand an.
Den Bau von Staustufen in der Elbe auf tschechischer Seite lehnen wir ab. Für
die Elbe als Sachsens größten Fluss setzen wir auf ein nachhaltiges
Gesamtkonzept für eine naturnahe Entwicklung und eine Rückstufung der
Wasserstraßenfunktion.
Die in den letzten Jahren unter grüner Verantwortung mit den Kommunen
konzeptionell vorangetriebene Revitalisierung des Leipziger Auwalds in der
Elster-Luppe-Aue wollen wir im Rahmen eines Naturschutzgroßprojekts umsetzen.
Wir haben den Wasserhaushalt von Bergbaufolgeflächen im Blick und wollen diesen
nachhaltig sanieren. Anstatt auf Wasserüberleitungen aus anderen Flussgebieten
setzen wir auf Wasserrückhaltung und eine angepasste Flutung von
Bergbaufolgeseen, um Verdunstung zu minimieren. Für die Finanzierung der enormen
Summen, die für eine Wiederherstellung von Natur und Landschaft benötigt werden,
fordern wir eine Beteiligung der Braunkohleunternehmen im Rahmen einer Stiftung,
die die Finanzierung der Ewigkeitskosten absichert und nicht nachfolgenden
Generationen aufbürdet. Für die bedeutsamen Zukunftsaufgaben im Bereich des
Wasserhaushalts wollen wir den Klimafonds in erheblichem Umfang stärken.
Lärm-, Licht- und Luftverschmutzung vermeiden
Saubere Luft, Lärmschutz und Lichtsparsamkeit schonen nicht nur die Umwelt,
sondern sind auch für die Gesundheit jeder und jedes Einzelnen von großer
Wichtigkeit. Dabei handelt es sich auch um eine Frage sozialer Gerechtigkeit,
denn insbesondere Menschen mit geringen Einkommen leben an Orten, wo die
Belastung durch Lärm und Abgase groß ist. Hauptverursacher von Luftverschmutzung
und Lärm ist der Verkehr. Durch Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum
Lärmschutz, wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrünung und Schallschutz,
wollen wir die Aufenthaltsqualität an großen Straßen und vielbefahrenen
Bahnstrecken verbessern. Mit einer Verlagerung von mehr Transporten und Logistik
auf die Schiene sowie durch den konsequenten Ausbau von ÖPNV- und
Radverkehrsinfrastruktur wollen wir den Ausstoß von klimaschädlichen Stoffen wie
Stickstoffoxid und Feinstaub insgesamt reduzieren.
Wir setzen uns für mehr Lärmschutz ein. Mit von Fluglärm betroffenen Menschen
erklären wir uns solidarisch und setzen uns für Maßnahmen zur Reduzierung von
klima- und gesundheitsschädlichen Auswirkungen des (insbesondere Fracht-)
Flugverkehrs ein. Für den Flughafen Halle/Leipzig fordern wir aktiven
Schallschutz und die Einhaltung der Lärmrichtlinien der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie ein Aussetzen des Flugverkehrs zwischen
22 und 6 Uhr gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes für stadtnahe
Flughäfen. Eine Weiterentwicklung zu einem Green Airport unterstützen wir.
Ein sparsamer Umgang mit Licht schützt Insekten und Vögel, spart Energie und
verbessert Gesundheit und Wohlbefinden. Deshalb wollen wir Beleuchtungssysteme
fördern, die bedarfsgerecht öffentliche und private Anlagen beleuchten, indem
sie ein- und ausgeschaltet werden können und nur jene Flächen beleuchten, wo das
Licht benötigt wird. Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen und Gewässer sollen
nicht beleuchtet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beleuchtung im
öffentlichen Raum insektenfreundliches Licht genutzt und die Lichtmenge sparsam
gewählt wird. Dafür wollen wir die Umsetzung entsprechender Regelungen für eine
naturschutz- und gesundheitsfreundliche Planung verbessern, indem die kommunale
Ebene sensibilisiert und die Erstellung von Grünordnungsplänen im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren forciert wird.
Landwirtschaft auf Nachhaltigkeit ausrichten
Unsere Landwirtschaft ist unverzichtbar für die Versorgungssicherheit und steht
in hoher Verantwortung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Sie
ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Freistaat, eng mit dem Schutz wertvoller
Kulturlandschaften und mit authentischen touristischen Angeboten verwoben.
Angesichts der Herausforderungen von Klimawandel und Artensterben sowie des
hohen wirtschaftlichen Drucks erbringen unsere Landwirte in Sachsen beachtliche
Leistungen. Wir treten für eine nachhaltige Landwirtschaft ein, welche die
Belange von Betrieben, Verbraucher*innen und von Umwelt, Tier und Mensch
zusammenbringt.
Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut bringen
Landwirtschaftliche Produktivität ist auf intakte natürliche Lebensgrundlagen
angewiesen. Daher setzen immer mehr Betriebe sowie auch Verbraucher*innen auf
ökologischen Landbau. Diesen gilt es entsprechend der Nachfrage und in
Orientierung an Bundeszielen weiter zu entwickeln. Betriebe, die planen, von
konventionell auf andere Bewirtschaftungsformen umzustellen, wollen wir gezielt
unterstützen. Das von uns initiierte Kompetenzzentrum für ökologischen Landbau
wollen wir dafür weiter stärken. Unser Augenmerk liegt auf der Förderung von
Struktur in der Fläche sowie kleinteiliger Anbauflächen, um Probleme der
Wasserverfügbarkeit und der Bodenerosion zu reduzieren.
Die Nitratbelastung im Grundwasser wollen und müssen wir verringern. Dabei
setzen wir auf eine sachliche Diskussion sowie auf Transparenz hinsichtlich des
Aufbaus und der Qualitätssicherung des Messnetzes. Betriebe, die in Nitrat-
belasteten Gebieten angepasste Kulturen anbauen, sollen staatliche Unterstützung
u. a. bei der Vermarktung erhalten.
Mit einer Humusstrategie wollen wir für intakte Böden mit einer hohen Zahl an
Bodenlebewesen und einem hohen Humusgehalt als Grundlage für eine
zukunftssichere Landwirtschaft sorgen.
Wir wollen die sächsische Teichwirtschaft als bedeutungsvollen Faktor für die
Fischzucht, den Schutz der natürlichen Lebensräume und die biologische Vielfalt
in der kulturhistorischen Landschaft erhalten.
Wir erkennen die Leistungen einer verantwortungsvollen Landwirtschaft für eine
gesunde Umwelt an und treiben auf der Ebene der Europäischen Union ein
Gemeinwohlprämienmodell in Form eines einfachen Punktesystems voran, um diese zu
honorieren. Die Mittelvergabe müssen wir dabei weniger komplex gestalten und angestaute Bürokratie insgesamt erkennen und abbauen.
Hier in Sachsen haben wir dafür gesorgt, die Kofinanzierungsmittel
im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bereitzustellen und sind
auch in Zukunft entschlossen, dies fortzuführen. Bei der Auszahlung der Gelder
an Betriebe wollen wir mit anderen Bundesländern zusammenarbeiten.
Regionale Lebensmittelproduktion stärken
Unsere Arbeit zur Stärkung von Kreisläufen regionaler Wertschöpfung und
Vermarktung von Landwirtschaftsprodukten wollen wir fortsetzen und entsprechende
Strukturen wie die von uns etablierten Bio-Regio-Modellregionen oder die
Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel (AgiL) festigen und weiter
ausbauen. Das gelingt nur, wenn wir BÜNDNISGRÜNE weiter Verantwortung in diesem
Land tragen. Wir unterstützen Konzepte einer nachhaltigen Nutzung von
biologischen Ressourcen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei und
treiben die Entwicklung innovativer biobasierter Produkte und Materialien voran.
Ein wichtiger Baustein regionaler, tierwohlorientierter Wirtschaftsketten und
Vertriebskreisläufe sind hofnahe und Hofschlachtungen.
Unser Ziel ist, die Selbstversorgung, insbesondere mit mehr Gemüse aus Sachsen,
weiter zu steigern. Hierfür wollen wir den Anteil ökologischer und regional
erzeugter Produkte in der Kita- und Schulverpflegung deutlich erhöhen. Außerdem
unterstützen wir kooperative Bewirtschaftungsmodelle wie „Solidarische
Landwirtschaft“, die Gründung neuer Genossenschaften sowie Urban-Gardening-
Ansätze (Glossar) und das Konzept „Essbare Stadt“. (Glossar)
Dem Einsatz von Gentechnik im Agrarbereich stehen wir aufgrund der komplexen
Risiken für Mensch und Umwelt kritisch gegenüber und bringen stattdessen
alternative Ansätze traditioneller und ökologischer Züchtungsverfahren voran, um
den zentralen Herausforderungen wie Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung
des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder Ertragssteigerungen zur Sicherung der
Welternährung schneller begegnen zu können. Um die Möglichkeiten der Bioökonomie
zur nachhaltigen und gesundheitlich unbedenklichen Erzeugung von Lebens- und
Futtermitteln zu nutzen, wollen wir diesen Wirtschaftszweig wie auch damit
verbundene Forschung und Entwicklung fördern. Die Entwicklung innovativer
biobasierter Produkte und Materialien für eine nachhaltige Nutzung biologischer
Ressourcen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei unterstützen wir.
Die vielfältige und einzigartige durch den Weinbau in Sachsen entstandene
Kulturlandschaft wollen wir erhalten und fördern. Unser Ziel ist, die Situation
des sächsischen Weinbaus zu verbessern, indem wir den herausfordernden
Steillagenweinbau wie auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern.
Innovative Methoden im Weinbau, wie den Einsatz von Drohnen, gilt es zu stärken.
Wir streben an, das Staatsweingut Schloss Wackerbarth zu einem zentralen
Unterstützungsbetrieb zu entwickeln, der sich der Erprobung neuer Methoden im
Weinbau sowie der Beratung von sächsischen Winzer*innen verschreibt.
Sachsens Landwirtschaftsbetriebe stützen
Die Vielfalt unserer sächsischen Landwirtschaftsbetriebe ist uns sehr wichtig.
Wir streiten für ein Sächsisches Agrarstrukturgesetz und eine Höfeordnung, um
überhöhten Bodenpreisen, Bodenspekulation, Flächenkonkurrenzen und dem
Höfesterben entgegenzuwirken. Förderprogramme zur Existenzgründung und
Hofnachfolge, die wir initiiert haben, wollen wir als einfach zugängliche,
unkomplizierte Unterstützung fortführen. Um Unternehmen in der Landwirtschaft
und im Garten- und Landschaftsbau im Fachkräftewettbewerb unter die Arme zu
greifen und junge Menschen aus Stadt und Land für eine Ausbildung in Land- und
Forstwirtschaft zu gewinnen, streben wir eine Offensive für grüne Berufe an.
Die Landwirtschaft leidet bereits jetzt unter den Auswirkungen des Klimawandels.
Wir wollen sie bei den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen
weiterhin unterstützen. Wir haben in der ersten Legislatur unter grüner
Beteiligung ein Kompetenzzentrum für Ökolandbau und ein Kompetenzzentrum für
Nachhaltige Landwirtschaft geschaffen, um den in der Landwirtschaft anstehenden
Transformationsprozess zu begleiten und gemeinsam mit den Landwirt*innen
Lösungsansätze für eine resiliente Landbewirtschaftung zu erproben. Diese wollen
wir fortführen. Bewirtschaftungsformen, die z. B. durch den langfristigen Aufbau
von Humus dazu beitragen CO2 im Boden zu binden und somit zum Klimaschutz
beitragen, wollen wir honorieren.
Der Erhalt von Landwirtschaftsflächen ist Voraussetzung, um den Grad der
Selbstversorgung und damit die Sicherheit der Lebensmittelversorgung in Sachsen
zu erhöhen. Wir setzen uns dafür ein, PV-Anlagen vorrangig auf Gebäuden,
Parkplätzen, versiegelten oder brachliegenden Flächen zu errichten. Wenn
landwirtschaftliche Flächen für die Energieerzeugung genutzt werden, sollen
integrierte Lösungen, die einen Mehrwert zusätzlich zur Lebensmittelproduktion
sowie zur Biodiversität schaffen, Vorrang haben. Flächenkonflikte zwischen
landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Ausbau von Erneuerbaren Energien lassen
sich mit Agri-Photovoltaik (PV) auflösen. Indem technische Standards wie
Mindesthöhen für PV-Anlagen im Ackerbau und in der Weidewirtschaft definiert und
eingehalten werden, entsteht eine Win-Win-Situation für den Umwelt- und
Klimaschutz wie auch für Landwirtschaftsbetriebe, die eine zusätzliche
Einkommensquelle schaffen.
Tierwohl sicherstellen
Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des grundgesetzlich verankerten
Tierschutzes ein. Denn immer noch leiden viele Tiere unter nicht
tierartgerechten Haltungsbedingungen. Wir kämpfen weiter an der Seite von
Tierschutzorganisationen für deren Rechte, deren Schutz und dafür, dass sie ein
würdevolles, gutes und gesundes Leben haben. Wir unterstützen die
Tierhalter*innen bei der Schaffung einer artgerechten Haltung. Mit der
Einsetzung einer/eines sächsischen Tierschutzbeauftragten haben wir eine
wichtige Voraussetzung für die Stärkung des Tierschutzes in Sachsen geschaffen.
Tierschutz institutionell und personell absichern
Wir streiten weiter für eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung von
Tierheimen, damit diese in der Lage sind, ihren Aufgaben auch bei steigenden
Tierzahlen und gleichzeitig sinkenden Spendeneinkünften gerecht zu werden und
keine Tiere in Not abweisen müssen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die
Kommunen mehr finanzielle Mittel erhalten, um die Kosten für Unterbringung und
Futter für Fund- und herrenlose Tiere länger als bisher übernehmen zu können.
Ebenso wollen wir Veterinärämter personell besser ausstatten, sodass
Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, der Tierzucht und bei Tiertransporten
geahndet und entsprechende Kontrollen durchgeführt werden können. Die Stelle
einer/eines Tierschutzbeauftragten, die wir für Sachsen erreicht haben, wollen
wir für die Zukunft absichern sowie ausreichend personell und sachlich
ausstatten.
Um das Elend von freilebenden Katzenpopulationen zu mindern, wollen wir auf
Landesebene die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen prüfen, um Kommunen
zu unterstützen, wenn sie Katzenkastrationsverordnungen für herrenlose Katzen
erlassen wollen. Wir setzen uns für eine Anleinpflicht von Hunden in der Natur
während der Setz- und Brutzeit ein, wie es sie in anderen Bundesländern bereits
gibt.
Eine landesweit tiermedizinische Versorgung verstehen wir als staatliche
Hoheitsaufgabe, die es zu sichern gilt. Unser Ziel ist, geeignete Maßnahmen für
eine flächendeckende tiermedizinische Grund- wie auch Notfallversorgung in Stadt
und Land zu entwickeln. Unter anderem braucht es dafür dringend eine bessere
Abstimmung zwischen verschiedenen tierärztlichen Notdienstsystemen sowie
zentrale Notrufnummern, die an geeigneten Stellen veröffentlicht und gut zu
finden sind. Denkbar ist für uns, Modelle aus der allgemeinen
Gesundheitsversorgung wie Landarztquoten (insbesondere für Großvieh), zentrale
Notdienstpraxen, zentrale Telefonleitstellen oder der Ausbau von Telemedizin auf
die tierärztliche Versorgung zu übertragen. Auch Veränderungen der
Studienplatzvoraussetzungen wollen wir prüfen. Wir setzen uns für den Erhalt
aller Tierkliniken im Freistaat ein.
Es ist unser Ziel, dass auf Tierversuche in der Ausbildung verzichtet wird. Wir
streben einen dotierten Preis für Entwicklung von tierfreien humanrelevanten
Forschungsmethoden an und fordern, dass keine staatlichen Gelder des Freistaates
für Tierversuche eingesetzt werden.
Nutztiere artgerecht halten
Unser Ziel ist eine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik, die dem Tierwohl
verpflichtet ist. Wir wollen diese in eine Tierwohl-Nutztierstrategie für
Sachsen gießen. Dazu zählt die Stärkung der flächengebundenen und tiergerechten
Nutztierhaltung. Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von
Schweinen wollen wir abbauen und alternative Freilufthaltungsformen, wie z. B.
Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung, fördern. Mit Ausstiegsförderprogrammen
im Agrarbereich sollen Betriebe leichter hohe Tierzahlen reduzieren können. Wir
kämpfen für das Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten und wollen
stattdessen den Wiederaufbau regionaler Schlachtstrukturen sowie Weideschuss,
hofnahe und mobile Schlachtungen fördern.
Insgesamt streben wir eine Ernährungsstrategie an, die pflanzliche, saisonale
und regionale Ernährung stärkt und ein entsprechendes Angebot in öffentlichen
Kantinen, wie beispielsweise in Betrieben im Landeszuständigkeitsbereich, in
Krankenhäusern, Schulen, Kitas und Justizvollzugsanstalten, fördert. Wir setzen
auf die heimische Produktion von Tierfutter, anstelle von z. B Soja-Importen,
dessen Anbau wertvolle Regenwaldflächen zum Opfer fallen.
Wir streben ein Verbandsklagerecht für Sachsen an, wie es dieses in vielen
anderen Bundesländern bereits gibt. Dadurch sollen Vereine und Verbände die
Befugnis erhalten, gegen Rechtsverletzungen zu klagen, welche die Allgemeinheit
betreffen und so Interessen im Sinne des Tierschutzes wie bereits auch im
Umwelt- und Naturschutz deutlich besser vertreten können.
Wildtierschutz flächendeckend organisieren
Das Landesjagdgesetz wollen wir zugunsten einer Priorisierung des Tier- und
Artenschutzes anhand aktueller wildbiologischer Erkenntnisse überarbeiten. Wir
setzen uns für eine Weiterbildungspflicht für Jagdscheininhaber*innen ein. Um
mit Konflikten umzugehen, die entstehen, weil Menschen immer weiter in tierische
Lebensräume eindringen, begrüßen wir die Einsetzung kommunaler
Wildtierbeauftragter, die nicht ausschließlich jagdliche, sondern insbesondere
auch Tierschutzinteressen verfolgen. Außerdem soll es in allen Landkreisen
Wildtierauffangstationen geben. Diese sollen durch höhere Landeszuweisungen an
die verantwortlichen Kommunen besser finanziell unterstützt werden.
Von Zeile 597 bis 599 einfügen:
Gemeinwohlprämienmodell in Form eines einfachen Punktesystems voran, um diese zu honorieren. Die Mittelvergabe müssen wir dabei weniger komplex gestalten und angestaute Bürokratie insgesamt erkennen und abbauen.
Nachhaltiges Leben ermöglichen
Unser Klima konsequent schützen
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir
im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkeln eine
lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht
leisten, Klimaschutzmaßnahmen anderen Aufgaben unterzuordnen. Wir setzen alles
daran, die Erderwärmung auf ein Maß zu begrenzen, das uns eine lebenswerte
Zukunft in unserem Bundesland und auf dem gesamten Planeten sichert. Eine gute
Zukunft kann nur eine klimaneutrale Zukunft sein, die sozial gerecht
ausgestaltet ist.
Klimaschutz in ein Gesetz gießen
Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) und den damit verbundenen Maßnahmen
haben wir die Trendwende für ein sektorenübergreifendes Handeln im Freistaat auf
dem Weg zur Klimaneutralität durchgesetzt. Mit einem eigenen wirksamen
Sächsischen Klimaschutzgesetz wollen wir einen gesetzlichen Rahmen dafür setzen,
dass der Freistaat seiner globalen Verantwortung gerecht wird und seinen Beitrag
zur Einhaltung der Klimaziele leistet. Das Gesetz soll einen sektorenscharfen
sächsischen Klimaschutzpfad bis 2045 definieren, der auf dem Ansatz eines CO2-
Budgets basiert.
Aufgrund ihrer besonderen Vorbildrolle wollen wir, dass die öffentliche Hand mit
einem gesonderten Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035
vorangeht. Zudem wollen wir im Gesetz konkrete Klimaschutzmaßnahmen mit klaren
Fristen und messbaren Indikatoren verankern. Die Staatsregierung soll
verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Klimaschutzbericht über die
Zielerreichung vorzulegen und sämtliche – neue wie bereits bestehende –
Landesförderprogramme mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen.
Für die Bewertung von Maßnahmen und die Zielerreichung sprechen wir uns für die
Einbindung eines Gremiums externer Expert*innen aus, das bei der Erstellung
kommunaler Klimaschutzpläne unterstützt.
Erneuerbare Energien entschlossen ausbauen
Um dem Klimawandel entschlossen und wirksam zu begegnen und gleichzeitig die
Attraktivität des Freistaates für Menschen und Unternehmen durch die
Verfügbarkeit von sauberer, günstiger Energie zu erhalten, ist ein massiver
Ausbau der Erneuerbaren Energien zentral. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Wir
haben die planungstechnischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits
2027 und somit deutlich früher als gefordert, 2 Prozent der Landesfläche für den
Ausbau von Windkraft ausgewiesen werden. Wir haben in Sachsen bereits
überdurchschnittlich schnelle Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
erreicht. In Anbetracht der nun deutlich steigenden Antrags- und
Genehmigungszahlen und der sich substanziell erweiternden Flächenkulisse dürfen
hier keine Engpässe entstehen. Mit mehr Personal, klaren Handlungsleitfäden und
Beratung für Behörden wollen wir noch schneller vorankommen. Zudem wollen wir
BÜNDNISGRÜNE für Kommunen Beratungsangebote und Möglichkeiten für den
Erfahrungsaustausch schaffen sowie bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor
Ort unterstützen.
Auch in Sachsen haben wir die sogenannte isolierte Positivplanung (Glossar)
möglich gemacht. Kommunen, die beim Windenergieausbau vorangehen wollen, können
das nun selbstbestimmt tun. Wir wollen sie dabei mit Rat und Tat unterstützen.
Wir verfolgen das Ziel, durch Regelung auf Landesebene allen Kommunen
verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und PV-
Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft zu sichern.
Für Windenergieanlagen im Wald gilt wie für jede andere Flächennutzung, die die
Umwandlung von Waldflächen erfordert: umgewandelte Waldfläche ist durch
Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen. An diesem Grundsatz des Sächsischen
Waldgesetzes halten wir fest. Ausgleichszahlungen lehnen wir deshalb ab.
Ein entschlossener Windkraftausbau nützt zuallererst den Menschen vor Ort: Von
den Einnahmen aus der Energieerzeugung profitieren nicht Oligarchen in Russland
oder Katar, sondern ortsansässige Unternehmen und Genossenschaften. Hinzu kommen
zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen und deren Möglichkeit eine
feste Abgabe je Kilowattstunde zu erhalten. Mit einer intensiven
Öffentlichkeitsarbeit über Windenergie allgemein wie auch für spezielle Projekte
vor Ort entkräften wir Falschinformationen und leisten Überzeugungsarbeit mit
Sachargumenten hinsichtlich der Vorteile von Windenergie.
Für den Ausbau der Solarenergie in Sachsen verfolgen wir das Ziel, alle
Potenziale bereits bebauter Flächen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine
Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates
einführen, um so jährlich mindestens ein Megawatt auf Flächen der öffentlichen
Hand zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten
Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben, sofern keine
wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann. Für die
Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzen wir uns für starke
Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze ein, sodass der ökologische
Wert der Fläche im Zuge der PV-Nutzung erhöht werden muss. Hybride
Nutzungskonzepte wie Agri-PV, Floating-PV und Biodiversitäts-PV (Glossar) wollen
wir voranbringen.
Bestehende Wasserkraftanlagen erkennen wir als Bestandteil der sächsischen
Energieversorgung und Kulturlandschaft mit einer hohen Akzeptanz innerhalb der
Bevölkerung an – sofern alle ökologischen Vorgaben, insbesondere die
Fischdurchgängigkeit und die erwartbare Wasserverfügbarkeit, berücksichtigt
werden. Unser Ziel ist, Wasserkraftanlagen eine Direktvermarktung durch die
Teilnahme am Energiemarkt zu ermöglichen.
Kohleausstieg verantwortungsvoll umsetzen
Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen, um die Klimaziele einzuhalten.
Er wird auch deutlich vor 2038 kommen, nicht allein weil Kohle ökologisch
schädlich ist, sondern bedingt durch die Märkte. Beschleunigt durch Anpassungen
im EU-Emissionshandel wird die Kohle immer teurer und rechnet sich nicht mehr
für die Unternehmen. Zugleich ist klar: Wind und Sonne schicken keine Rechnung.
Die preisliche Attraktivität der Erneuerbaren-Energien-Anlagen nimmt immer
weiter zu. Erneuerbare Energien sind heute schon der entscheidende
Standortfaktor und Grundvoraussetzung für eine gute wirtschaftliche und
ökologische Entwicklung in Sachsen. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus
schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern ist auch extrem teuer. Vorschläge über
Verzögerungen des Ausstiegs oder das sture Festhalten an Jahreszahlen in weiter
Zukunft setzen die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens aufs Spiel und nehmen teure
Energiepreise in Kauf. Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass wir jetzt die
Weichen stellen müssen. Ein konsequentes und zielgerichtetes Handeln ist
zwingend notwendig. Wir setzen alles daran, dass Sachsen so zeitnah wie möglich
und deutlich vor 2038 aus der Kohle aussteigt und den Einstieg in die Welt der
Erneuerbaren jetzt vernünftig organisiert.
Bei einem geordneten Ausstieg sorgen wir dafür, dass die Versorgungssicherheit
und Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet bleiben. Den Risiken eines
ungesteuerten Prozesses wollen wir entgegenwirken und geeignete
Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges sächsisches Energiesystem setzen.
Der polnische Tagebau Turów, direkt an der Grenze zu Deutschland und Tschechien,
ist einer der größten Tagebaue, Luftverschmutzer und Naturzerstörer Europas,
dessen Auswirkungen wir auf sächsischer Seite der Grenze deutlich spüren. Wir
stehen an der Seite der polnischen Tagebaugegner*innen klar gegen eine weitere
Verlängerung des Kohletagebaus in Turów. Diese steht einer Einhaltung der
Klimaziele entgegen. Daher fordern wir EU-rechtlich korrekte
grenzüberschreitende Prüfverfahren für die Umweltverträglichkeit. Sächsischen
Kommunen wie Zittau, denen infolge des drastisch sinkenden Grundwasserspiegels
Bodensenkungen drohen, sagen wir unsere Unterstützung zu.
Wir setzen uns für den Erhalt des Dorfs Mühlrose ein. Die darunterliegende Kohle
ist erwiesenermaßen energiewirtschaftlich nicht notwendig. Kein Dorf sollte aus
wirtschaftlichen Gründen geopfert werden.
Bergbaufolgeflächen sind vielerorts gut geeignet für den Ausbau von Wind- und
Solarparks. Wir wollen diese Flächen nutzen, sofern dabei das Zwei-Prozent-
Flächenziel regional ausgewogen in ganz Sachsen erreicht wird. Eine einseitige
Privilegierung von LEAG und MIBRAG lehnen wir ab, kämpfen vielmehr dafür, dass
Flächen und Projekte einer Vielfalt von Akteur*innen zugänglich gemacht werden.
Beispielsweise leisten Bürger*innen-Energiegenossenschaften, Stadtwerke und
Unternehmen, die Crowd-Investing-Ansätze verfolgen, einen wesentlichen Beitrag,
um die Energiewende nachhaltig und gerecht zu gestalten. Anstatt neuer
Monopolstrukturen wollen wir Investitionsbedingungen schaffen, bei denen alle
zum Zug kommen, die die Energiewende in Sachsen voranbringen. So wollen wir die
Braunkohleregionen zu nachhaltigen Energieregionen machen und dafür sorgen, dass
Sachsen Energieland bleibt.
Die Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen ist eine Jahrhundertaufgabe.
Hier stehen zunächst die Tagebaubetreiber in ihrer gesetzlichen Pflicht. Die
Finanzierung dieser Pflicht haben sie uneingeschränkt zu leisten. Risiken für
öffentliche Haushalte im Falle eines ungesteuerten Kohleausstiegs oder einer
Insolvenz sind durch risikoangepasste Einzahlungen der Betreiber in die
Sondervermögen der Zweckgesellschaften oder auch durch Sicherheitsleistungen
strikt zu minimieren. Darüber hinaus entstehen auch langfristige
Bergbaufolgekosten, etwa im Zuge des Wiederanstiegs des Grundwassers, der
massiven Veränderungen im regionalen Wasserhaushalt und Wasserdargebot sowie des
Eintrags etwa von Sulfaten und Eisenverbindungen in die Oberflächengewässer. Wir
setzen uns außerdem für ein wissenschaftliches Modellprojekt zum Umgang mit
Eisenockerschlamm ein, der als Tagebaufolgeschaden in großen Mengen anfällt.
Für die Bewältigung dieser sehr langfristigen Kosten und Aufgaben schlagen wir
BÜNDNISGRÜNE eine Braunkohlefolgenstiftung gemeinsam mit Brandenburg und
Sachsen-Anhalt vor, welche die Renaturierung der ostdeutschen Kohlereviere
langfristig absichert. Inwieweit eine solche Stiftung auch in bestehende
Wiedernutzbarmachungspflichten heutiger oder früherer Tagebaubetreiber oder
deren Rechtsnachfolger wie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und
Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eintreten kann, wird im Zuge weiterer Klärungen
zum Gesamtpaket des nationalen Kohleausstiegs diskutiert.
Energiesystem klimaneutral ausrichten
Erneuerbare Energien sind die einzigen Energieträger, die dauerhaft zu günstigen
Preisen, Klimaneutralität und Unabhängigkeit von internationalen
Rohstofflieferungen führen. Wir treten wie keine andere Partei in Sachsen für
ein konsequent zielgerichtetes energie- und klimapolitisches Handeln hin zur
Klimaneutralität ein. Leitend sind für uns dabei die soziale Abfederung von
Kosten, die Dekarbonisierung, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung und
die Bewältigung des Fachkräftemangels im Zuge des demografischen Wandels.
Ein Festhalten am Status quo einer in weiten Teilen fossilen Energieversorgung
wäre nicht nur klimapolitisch verantwortungslos, sondern auch mit deutlich
höheren Kosten in der Zukunft und dem Verlust von Steuerungsfähigkeit bei der
Ausgestaltung unserer zukünftigen Energieversorgung verbunden. Stattdessen ist
es unser Anspruch, die Entwicklungen der sächsischen Energiewirtschaft, die
durch europäische und nationale Rahmensetzung bestimmt sind, zu gestalten und
aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit,
Bezahlbarkeit sowie Klima- sowie Umweltschutz zu sorgen.
Wir haben mit dem Sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) dafür gesorgt,
dass Szenarien für die Transformation der sächsischen Energieversorgung
entwickelt und daraus Zielkorridore und einzelne Handlungsfelder abgeleitet
werden. Dieses wollen wir noch stärker an den konkreten Bedürfnissen von
Bürger*innen und Unternehmen ausrichten und deshalb das EKP fortschreiben und
weiterentwickeln. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen der Ausbau verschiedener
regenerativer Technologien, die Installation von Speichern, der erforderliche
Netzausbau, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Sektorenkoppelung
(Glossar) sowie eine digitale Vernetzung von Energieerzeugern und -abnehmern
etwa durch den Einsatz intelligenter Stromzähler.
Zur Sicherung der erforderlichen Leistung setzen wir auf Speichertechnologien
als Partner der Erneuerbaren Energien und auf eine steuerbare, gesicherte
Leistung. (Glossar) Wasserstofffähige Gaskraftwerke verstehen wir als eine
Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Energieversorgung. Wir wollen
daher die sächsische Wasserstoffstrategie auf Basis grünen Wasserstoffs
(Glossar) umsetzen und weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund begrüßen wir
insbesondere die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse
(IPCEI) und wollen die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen stärken. Wir
wollen Wärme- und Stromnetze wie auch die Energiegewinnung aus Abwärme und eine
leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ausbauen.
Wir streben eine Energieversorgung an, die demokratisch und dezentral
organisiert ist, indem wir einer Vielzahl verschiedenster Akteur*innen
attraktive und faire Bedingungen bieten, die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Initiativen für Bürgerenergie und andere Beteiligungsmodelle unterstützen wir.
Besonders unterstützen wir kommunale Energiegenossenschaften, z. B. durch ein
kommunales Vorpachtrecht für die Sicherung von Flächen. Dabei machen wir an den
Grenzen des Freistaates nicht Halt, sondern sprechen uns ausdrücklich für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gestaltung einer klimaneutralen
regionalen Energieversorgung aus.
Wir haben für eine bessere Ausstattung zuständiger Behörden und Verbände wie der
regionalen Planungsverbände, der Landesdirektion und der Sächsischen
Energieagentur (SAENA) gesorgt. Unser Ziel sind schnelle Genehmigungsverfahren,
bei denen Arten- und Naturschutz weiterhin bestmöglich berücksichtigt werden.
Anstelle vermeintlich einfacher Lösungen zu Lasten von Natur und Umwelt sind wir
entschlossen, um die beste Lösung zur Überwindung von Zielkonflikten zu ringen.
Wir kümmern uns darum, dass diese Verfahren ordnungsgemäß und zügig ablaufen,
die unteren Behörden dabei fachlich unterstützt werden und wir schaffen mit
Verwaltungsleitfäden auf Landesebene Klarheit und Transparenz für alle
Beteiligten.
Klimaneutral und ressourcenschonend bauen
Im Gebäudesektor liegen enorme Einsparpotenziale für klimaschädliche
Treibhausgase. Neben der Betriebsenergie schlagen dabei auch Emissionen bei der
Gewinnung und Herstellung von Baustoffen sowie dem Rückbau entscheidend zu
Buche. Wir verstehen daher den Erhalt von Bestandsbauten als Schlüssel zum
Klimaschutz, wollen Umbau und Umnutzung gegenüber dem Neubau stärken und dies
als neues Leitbild im Bauwesen verankern. Die Sächsische Bauordnung wollen wir
deshalb im Sinne einer „Umbauordnung“ weiterentwickeln und das Bauen im Bestand
durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtern. Die Forderung der
Bundesarchitektenkammer zur Einführung der „Gebäudeklasse E“ für einfaches oder
experimentelles Bauen unterstützen wir. Unser Ziel ist, im Bestand gebundene
Rohstoffe und Energie zu erhalten. Mithilfe von Regelungen für die Zulassung von
wiederverwendeten Bauprodukten und durch die Einführung eines
Gebäuderessourcenpasses wollen wir zu einer Betrachtung des Lebenszyklus‘ im
Bausektor kommen.
Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung der Reaktivierung von aus der
Nutzung gefallenen Gebäuden, wie beispielsweise Bahnhöfen, Kaufhäusern,
Industriebauten oder Kirchen, sowie von Um- und Zwischennutzungen im Rahmen der
Städtebauförderung ein. Der Rückbau von Gebäuden und von Infrastruktur soll
soweit wie möglich vermieden werden. Für Neubauten streben wir weitgehende
Klimaneutralität und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus an – von
den eingesetzten Baustoffen über die Errichtung und den Betrieb bis zum Rückbau.
Dabei wollen wir durch Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen
Bauherrenschaft dafür sorgen, dass der Einsatz nachwachsender und
kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich wird. Der größte Hebel im
Gebäudebereich zur Erreichung der Klimaziele und zugleich wirtschaftlich geboten
ist jedoch die energetische Ertüchtigung des Bestandes. Wir machen uns dafür
stark, dass der Freistaat seine Vorbildrolle dafür wahrnimmt und seine
Immobilien konsequent mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen
Gebäudebestandes saniert. Den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilien- und
Baumanagement (SIB) wollen wir darauf sowie auf Klimaneutralität als Standard
für Neubauten verpflichten.
Fachkräfte im Handwerk wie auch Bauausführende wollen wir mithilfe der SAENA für
klimaneutrales Bauen sensibilisieren und weiterbilden. Zudem streben wir die
Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Nachhaltiges Bauen von Gebäuden und
Infrastruktur in Sachsen an. Die SAENA wollen wir beauftragen, private,
gewerbliche und öffentliche Eigentümer für besonders nachhaltige,
kreislauffähige, energieeffiziente oder flächensparende Sanierungen, Neu- oder
Umbauten mit der Verleihung von „Grünen Hausnummern“ (Glossar) auszuzeichnen und
zu würdigen.
Wärmewende in Sachsen voranbringen
Der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung findet vor Ort statt. Die kommunale
Wärmeplanung muss flächendeckend angegangen werden, indem die personelle und
finanzielle Ausstattung der Kommunen sichergestellt sowie Netzwerke,
Informations- und Beratungsangebote für Bürger*innen und Kommunen gestärkt
werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Freistaat die Kommunen auf dem Weg
der Wärmewende hin zu klimaneutralen Nah- und Fernwärmelösungen mit einer
bedarfsgerechten Förderkulisse und zielgerichteten Beratungsangeboten begleitet.
Mit der SAENA gibt es eine kompetente Beratungsstelle für die kommunale
Wärmeplanung, welche die Kommunen dabei weiter unterstützen soll. Sachsen hat
aufgrund seiner Vielzahl an bestehenden Wärmenetzen besonders günstige
Voraussetzungen die Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität umzubauen. Wir
unterstützen Kooperationen, bei denen Kommunen, Stadtwerke und kommunale
Unternehmen an einem Strang ziehen und Ressourcen gemeinsam nutzen. Der
gemeinsame Aufbau eines grenzüberschreitenden, klimaneutralen Fernwärmenetzes
von Görlitz und Zgorzelec ist dafür beispielgebend.
Damit die Versorgung mit Fern- und Nahwärme funktioniert, setzen wir auf eine
breite Auswahl an sich gegenseitig ergänzenden Technologien. Viele potenzielle
Wärmequellen wurden in der Vergangenheit aufgrund unwirtschaftlicher
Rahmenbedingungen und hemmender Regulierung nicht erschlossen. Dazu gehören
insbesondere Großwärmepumpen. So lässt sich unvermeidbare Abwärme (z. B. aus
Industrie, Rechenzentren, Abwasser), aber auch alle Formen der
Umweltwärmenutzung wie Flusswärme und Seethermie (Glossar) nutzen. Auch
Grubenwasser kann lokal eine Rolle spielen. Großflächige Solarthermie und Power-
to-heat-Anlagen (Glossar) ergänzen die Möglichkeiten, die jeweils lokal mit der
kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln sind.
Für Genossenschafts- und Sozialwohnungen schlagen wir ein Förderprogramm zur
Heizungsmodernisierung wie auch zur energetischen Sanierung zur Verbesserung der
Wärmeeffizienz vor. Die öffentliche Hand hat bei der Modernisierung eine
Vorbildwirkung. Deshalb sollten Kommunen wie auch der Freistaat in eigenen
Liegenschaften Vorreiter für Heizungstausch und energetische Sanierung, für
einen massiven Ausbau von Solarthermie, für ein deutlich frühzeitigeres
Erreichen von Klimaschutzzielen und für das Übertreffen von Mindeststandards
sein. Um Kommunen dabei zu unterstützen, wollen wir die von uns BÜNDNISGRÜNEN
eingeführte kommunale Klimamillion als Klimabudget verstetigen und die Mittel
dafür erhöhen.
Vorsorge gegen die Klimakrise treffen
Bereits jetzt sind die Auswirkungen des Klimawandels deutlich spürbar, in Form
von Extremwetterereignissen, von Hitze und Dürre bis zu Starkregen und
Überflutungen. Dabei gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Anpassungsmaßnahmen sind unverzichtbar, denn sonst drohen massive
gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden. Dass sich Investitionen in
präventiven Klimaschutz auszahlen, wird klar, wenn die Kosten dafür mit dem
drohenden Schaden ins Verhältnis gesetzt werden.
Städte und Regionen klimaangepasst planen
Gewässer, Wälder, Wiesen, Felder sowie Parks und städtische Grünflächen sind
unsere natürlichen Ressourcen zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz vor Hitze und
zur Speicherung von Wasser. Um uns an die Auswirkungen des Klimawandels
anzupassen und uns vor Extremwetterereignissen bestmöglich zu schützen, drängen
wir darauf, unsere sogenannte blaue und grüne Infrastruktur in Stadt- und
Regionalplanungen zu verankern und in ämterübergreifenden Planungsprozessen
systematisch mit sogenannter grauer (Gebäude-) Infrastruktur zu verkoppeln. Das
Netzwerk natürlich gewachsener und (naturnah) angelegter Wasser- und Grünflächen
soll so effektiv ausgebaut und mit technischer Wasserinfrastruktur verbunden
werden.
Unser Ziel ist es, Stadtplanung konsequent am Konzept der Schwammfähigkeit von
Landschaften auszurichten und natürlich vorhandene wie auch technisch angelegte
Versickerungsflächen und Speicher zu fördern. So kann beispielsweise mithilfe
von Grünflächen und Feuchtgebieten, versickerungsfähigen Verkehrsflächen oder
Mulden und Rigolen Regenwasser vor Ort aufgenommen und gespeichert werden,
anstatt es zu kanalisieren und abzuleiten. Für neue Baugebiete streben wir
Schwammstadtkonzepte als Standard an.
Mit Begrünung für Abkühlung sorgen
Wir kämpfen dafür, den Gehölzbestand in Sachsen in Form von Straßenbäumen,
Streuobstwiesen und Sträuchern zu erhalten und schrittweise zu erhöhen.
Zusätzliche Potenziale dafür sehen wir bei der Verschattung von Radwegen durch
Baumpflanzungen sowie der Schließung von Lücken durch Sträucher entlang von
Straßen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Speicherung von klimaschädlichem
CO2, zur Kühlung und Reinigung der Luft, zur Verschattung, Lärmminderung und für
ein natürliches Wassermanagement in Stadt und Land.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Alleen, für deren Erhalt und Neuanlage
wir eine Förderung durchsetzen konnten. Um das Bewusstsein für deren
ökologischen Wert zu steigern, wollen wir den Wettbewerb „Schönste Allee in
Sachsen“ ausrufen. Uns ist dabei wichtig, dass wir dazu die vorrangige Nutzung
von Gehölzen aus sächsischen Baumschulen festschreiben und die Kooperation der
öffentlichen Hand mit den grünen Branchen in Sachsen forcieren. Indem wir
begrünte Gebäude und Infrastruktur, wie zum Beispiel Dach-, Wand-, Fassaden- und
Gleisbettbegrünung, ausbauen und fördern, sorgen wir besonders in urbanen
Gebieten für zusätzliche Abkühlung. Besonders hitzebelastete Flächen wie zum
Beispiel Schulhöfe, Innenhöfe und Parkplätze sollen entsiegelt und durch
Bepflanzung verschattet werden. Von uns eingeführte Fördermöglichkeiten des
Freistaates wie die Förderrichtlinie Stadtgrün wollen wir ebenso wie die
Förderrichtlinie Natürliches Erbe fortführen und bedarfsgerecht
weiterentwickeln, um die Anpassung an den Klimawandel in Sachsen zu verbessern.
Entsprechende Vorgaben für Begrünung, Wasserrückhalt und Entsiegelung wollen wir
landesrechtlich verankern.
Flächenverbrauch und Versiegelung reduzieren
Mit Flächen ist sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen - das betrifft das
Gewerbe ebenso wie Verkehrsflächen und den Wohnungsbau. Die aktuelle Koalition
hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Flächenfraß in Sachsen
deutlich zu verringern. Dies ist uns bislang nicht gelungen und es bedarf
deutlich stärkerer Anstrengungen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist schon lange klar: Es
braucht eine Netto-Null-Flächenversiegelungsstrategie für Sachsen. Denn die
dramatische Zunahme der Flächenversiegelung in Sachsen ist vor dem Hintergrund
der enormen Klima- und Umweltauswirkungen nicht mehr akzeptabel.
Für uns BÜNDNISGRÜNE steht fest: Ackerflächen und Wiesen sollten nicht ohne
Weiteres für gewerbliche Zwecke oder andere Baumaßnahmen umgewandelt werden. Um
neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen, müssen wir alles dafür
tun, Bestandsflächen zu aktivieren und zu nutzen, das Flächenrecycling zu
verstärken und Brachflächen zu revitalisieren. Die Sanierung und Wiederbelebung
von brachliegenden Industrieflächen muss immer Vorrang vor Neuversiegelungen
haben. Bei der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen wollen wir die
Umsetzung von Kompensation besser kontrollieren, verstärkt auf Entsiegelung
setzen und hierfür die kommunenübergreifende Zusammenarbeit stärken. Zugleich
setzen wir uns für die stärkere Beratung von Kommunen für die
Innenraumentwicklung ein.
Auch im Rahmen der sächsischen Förderpolitik wollen wir flächensparendes Bauen
ermöglichen und zusätzliche Anreize bieten, in die Höhe statt in die Fläche zu
bauen. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die sogenannte
vertikale Nutzungsmischung in Sachsen voranzubringen. Sie bedeutet, dass Gebäude
nicht nur einseitig genutzt, sondern verschiedene Nutzungen miteinander
kombiniert werden. Statt eingeschossig zu bauen, setzen wir zum Beispiel auf den
Sportplatz auf dem Supermarktdach. Für die Kommunen braucht es ausreichend
finanzielle Spielräume und Anreize, um verstärkt in die Höhe zu bauen und
bereits versiegelte Flächen effizienter zu nutzen.
Gesunde Natur und saubere Umwelt schützen
Sachsen ist reich an natürlicher Vielfalt. Das, was die Schönheit unserer Natur
ausmacht, ist gleichzeitig die Existenzgrundlage für eine lebenswerte Zukunft.
Wir sind entschlossen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, indem
wir das Artensterben wirksam verlangsamen. Wir leiten die Trendwende ein, indem
wir Artenschutz in einem integrierten Ansatz bei jeder Form der Landnutzung von
der Landwirtschaft, Waldbewirtschaftung und Gewässerentwicklung bis hin zu
Wirtschaft und Stadtentwicklung systematisch berücksichtigen. So schaffen wir
Synergien mit Klimaschutz und Klimaanpassung, mit Stadtgrün, Auenentwicklung und
Moorrenaturierung bis hin zur naturschutzfachlichen Aufwertung bei Freiflächen-
PV.
Es ist uns gelungen, den Umwelt- und Naturschutz in Sachsen deutlich zu stärken
und so unsere Bäume, Auen, Moore und Wälder besser zu schützen. Diese Maßnahmen
fortzuführen ist unverzichtbar, weitere zu ergreifen dringend geboten. Dafür
kämpfen wir auch in Zukunft mit aller Entschlossenheit. Ein besonderer Fokus
liegt auf den drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von
Wasser.
Natürliche Artenvielfalt erhalten
Wir setzen uns für konsequenten Artenschutz ein. Mit dem Biodiversitätsprogramm
„Sachsens Biologische Vielfalt“ gehen wir diese zentrale Herausforderung
umfassend an. Wir denken und handeln länderübergreifend und wollen die neuen EU-
rechtlichen Rahmenbedingungen des Nature Restoration Law (Europäisches Gesetz
zur Wiederherstellung der Natur) nutzen, um interregionale Projekte zum Schutz
von Natur und Biodiversität umzusetzen. Wir machen uns für den Erhalt und die
Verbesserung sächsischer Schutzgebiete im Rahmen des europäischen Natura-2000-
Netzes stark und wollen das bestehende Verbundsystem aus Naturschutzflächen in
der Kulturlandschaft weiter vernetzen. Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist
ein Schatz, den wir erhalten wollen. Eine Umwandlung in einen Naturpark ist mit
uns nicht zu machen. Vielmehr wollen wir den Nationalpark weiterentwickeln und
für mehr Qualität von Schutzgebieten sorgen, wofür wir das Besuchermanagement
evaluieren und verbessern.
Wir wollen unsere Anstrengungen zur Wiederherstellung von zerstörter Natur
fortsetzen und orientieren uns dabei an den Zielsetzungen der EU.
Wir arbeiten unter Hochdruck an der Rettung und Wiedervernässung unserer
sächsischen Moore und wollen diesen unverzichtbaren Beitrag für den natürlichen
Klimaschutz und die Artenvielfalt auch in Zukunft absichern.
Mit uns wird das bestehende und in den letzten Jahren gestärkte Netz an
Naturschutzstationen, Landschaftspflegeverbänden und Umweltbildungseinrichtungen
abgesichert und weiterentwickelt.
Damit sowohl der Wolf, als auch die Weidetierhaltung eine Zukunft im Freistaat
haben, entwickeln wir das sächsische Wolfsmanagement entlang der europäischen
und bundespolitischen Rahmensetzung weiter.
Wir unterstützen die Landwirtschaft beim Verzicht auf die Nutzung von chemisch-
synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Wir BÜNDNISGRÜNE streben trotz der
Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene weiterhin eine
deutliche Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln an und
unterstützen dafür die Entwicklung alternativer Techniken und Verfahren.
Behörden wollen wir so ausstatten, dass sie in der Lage sind, Kontrollen und die
Ahndung von Verstößen bei nicht sachgemäßer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
und Bioziden durchzuführen. Gleichzeitig fördern wir mehr regionales sowie
widerstandsfähiges Saat- und Pflanzengut.
Die Perspektiven von Akteur*innen in Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen
bringen wir auf dem wichtigsten gemeinsamen Nenner zusammen: dem Anliegen,
unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Wir fördern deren
Zusammenarbeit als wichtige Schnittstelle. Naturschützer*innen und
Naturschutzhelfer*innen sagen wir auch weiterhin unsere Unterstützung in ihrer
wichtigen Arbeit zu, so dass Beratungsangebote und Vorgaben zur Mittelverwendung
den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Mit Digitalisierungsmaßnahmen und
Professionalisierung wollen wir die Förderung von Naturschutz noch besser an die
bestehenden Anforderungen anpassen. Dazu zählt die Verbesserung von
Möglichkeiten einer Vorauszahlung von Fördermitteln, um Verbände bei der
Umsetzung großer Naturschutzprojekte zu stärken und ihr wirtschaftliches Risiko
zu minimieren.
Naturschutz ist auch ein zentrales Anliegen unserer Städte und Voraussetzung für
die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels, für die
urbane Räume besonders anfällig sind. Neben Freiflächen, Wiesenflächen,
Sträuchern, Alleebäumen und Einzelbäumen verfolgen wir den Ansatz von (essbaren)
Waldgärten, sogenannten Tiny (Food) Forests, (Glossar) als kleine und besonders
dichte Wälder in städtischen Gebieten mit einem hohen Nutzen für Artenschutz,
Luftverbesserung und Kühlung auf vergleichsweise kleinen Flächen. Mit urbanen
Naturverbundräumen schaffen wir Kühlung und saubere Luft in den Städten,
Versickerungsflächen für Regenwasser und Rückzugsorte für Tiere.
Wälder widerstandsfähig machen
Waldschutz und Klimaschutz bedingen sich gegenseitig: Wälder speichern immense
Mengen an klimaschädlichem CO2, gleichzeitig ächzen sie unter den Folgen der
globalen Erwärmung durch den Klimawandel. Unser Ziel ist, den Rückgang von
Waldflächen umzukehren, den Waldbestand zu erhalten und Waldflächen auszubauen.
Wir halten am Ziel einer deutlichen Waldmehrung fest und wollen die Umwandlung
von Wald in andere Flächennutzungsformen strikt an die Bedingung knüpfen, dass
an anderer Stelle neue Waldflächen entstehen. Finanzielle Abgeltungen von
Waldumwandlungen lehnen wir entschieden ab.
Private Waldbesitzer leisten mit der Pflege und Unterhaltung von Waldflächen
einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz. Diese öffentlichen
Leistungen wollen wir auch weiterhin anhand klarer Kriterien im Sinne des
Gemeinwohls mit öffentlichen Geldern fördern.
Unter unserer Verantwortung wurde die Förderung - unabhängig von der
Eigentumsart - auf einen integrativen, naturgemäßen Waldumbau ausgerichtet, der
unsere Wälder für den Klimawandel fit macht und den Artenschutz stärkt. Dazu
verfolgen wir ambitionierte Ziele. Die von uns initiierten Beispielreviere des
Sachsenforsts strahlen auch auf Privat- und Körperschaftswald aus. Entsprechend
der Nationalen Biodiversitätsstrategie sollen auf mindestens fünf Prozent der
sächsischen Waldflächen großräumige Prozessschutzflächen entwickelt werden.
Wildnisgebiete wie die Königsbrücker Heide wollen wir dafür bereitstellen und
stärker in den länderübergreifenden Biotopverbund integrieren. Im sächsischen
Staatswald soll zudem ein Netz an Biotopbaum-Habitatstrukturen ausgewiesen und
erhalten werden.
Dass Holz als ein heimischer und nachwachsender Rohstoff zunehmend an Bedeutung
gewinnt, begrüßen wir und streben dafür eine verantwortungsvolle wirtschaftliche
Nutzung der wertvollen Ressource an. Entsprechend dem von uns in der Neuen
Sächsischen Rohstoffstrategie verankerten Kaskadenprinzips soll einer
langlebigen Nutzung beispielsweise im Bau Vorrang eingeräumt und gleichzeitig
der Anteil an Holz, der verbrannt wird, deutlich reduziert werden.
Wir haben in den letzten Jahren erreicht, dass ein Drittel des Staatswaldes nach
FSC-Zertifizierung bewirtschaftet wird und wollen dies auf die gesamte Fläche
des Staatswaldes ausweiten, um die Waldbewirtschaftung nachhaltiger zu machen
und Vermarktungsvorteile zu nutzen. Für die Forstwirtschaft in Flora-Fauna-
Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) fordern wir verbindlichere Regeln für
Umweltverträglichkeits- und FFH-Prüfungen. Mit einem Förderprogramm wollen wir
Anreize für den Einsatz von Rückepferden in der Waldbewirtschaftung schaffen.
Wir setzen uns zudem dafür ein, dass „Holz von hier“ stärker bei öffentlicher
Vergabe berücksichtigt wird und übernehmen damit auch Verantwortung für den
weltweiten Waldschutz.
Mit Wasser achtsam umgehen
Ohne Wasser gibt es kein Leben. Ohne sauberes Wasser gibt es keine lebenswerte
Zukunft. Wir arbeiten an einer umfassenden sächsischen Wasserstrategie ausgehend
von der unter unserer Verantwortung erarbeiteten Grundsatzkonzeption
„Wasserversorgung 2030“ und der Strategie „Wasserrückhalt in der Fläche“.
Oberste Priorität hat dabei die Gewährleistung einer guten und sicheren
Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und der Schutz unserer
natürlichen Gewässer. Wir streben eine Reduzierung des Wasserverbrauchs und ein
klimaangepasstes Wassermanagement an. Dazu gehört die Wiederverwendung von
Brauchwasser in der Industrie. Wir wollen Anreize schaffen, um Spurenstoffe und
Mikroplastik in unserem Wasser zu reduzieren.
Nachhaltiger Schutz vor Wetterextremen – Starkregen wie auch Dürre – erfordert,
die gesamte Fläche in den Blick zu nehmen. Um Gewässerschutz und -unterhaltung
in einer hohen ökologischen Qualität überall in Sachsen abzusichern, streben wir
flächendeckende Zusammenschlüsse von Kommunen in Gewässerunterhaltungsverbänden
an. Ihnen wollen wir im Zusammenspiel mit den von uns eingeführten
Gewässerunterhaltungsberater*innen einen Instrumentenkoffer für gewässerkonforme
Nutzungsformen, Möglichkeiten zum Flächentausch sowie Ausgleichsflächen an die
Hand geben. Wo es möglich ist, werden wir Bäche und Flüsse auch in Städten
offenlegen und renaturieren. Mit der Umsetzung von Konzepten für schwammfähige
Landschaften, einem Stopp des Flächenfraßes, der Fortführung der in Gang
gesetzten Renaturierungen natürlicher Wasserrückhalteflächen wie Auenflächen und
naturverträglichen Methoden der Bodenbearbeitung verbessern wir die
Speicherfähigkeit des Bodens in Stadt und Land. Der Freistaat soll die Kommunen
dabei weiterhin mit Fördermitteln und Beratungsangeboten unterstützen. Dazu
wollen wir ein sächsisches Kompetenzzentrum für nachhaltiges Bauen als
Beratungsstelle für einen strategischen und nachhaltigen Umgang mit
Flächenkonkurrenzen und den Schwammstadt-Bau einrichten und so
Bauwerksbegrünung, versickerungsfähige Flächen und Regenwasserrückhaltung in
Sachsens Städten fördern.
Wir treten für eine konsequente und zügige Umsetzung der EU-
Wasserrahmenrichtlinie ein, um die chemische und ökologische Qualität des Grund-
und Oberflächenwassers zu verbessern. Steuergelder sind besser in Investitionen
für sauberes Wasser angelegt, als in teuren Vertragsstrafen, die bei
Nichteinhaltung drohen. Zur Renaturierung und zur Anpflanzung von
standortgerechten gewässerbegleitenden Gehölzen sollen Gewässerrandstreifen im
Sinne eines Gewässerentwicklungskorridors angelegt werden. Mit
Renaturierungsmaßnahmen entlang von Flüssen und Bächen erhalten Fließgewässer
ihre natürliche Struktur zurück und können neue räumliche Qualitäten in den
Kommunen geschaffen werden. Dies ist Naturschutz und Hochwasserschutz in einem.
Mit der erfolgreichen schrittweisen Umsetzung des Auenprogramms sind wir dabei
bereits vorangegangen. Mit einem Programm „100 wilde Bäche“ wollen wir gezielt
kleinere Kommunen bei modellhaften Renaturierungsprojekten unterstützen. Für den
Erwerb von Flächen zur Renaturierung rund um Seen und Teiche, Flüsse und Bäche
drängen wir auf ein Gewässer-Renaturierungs-Budget im Landeshaushalt und streben
ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand an.
Den Bau von Staustufen in der Elbe auf tschechischer Seite lehnen wir ab. Für
die Elbe als Sachsens größten Fluss setzen wir auf ein nachhaltiges
Gesamtkonzept für eine naturnahe Entwicklung und eine Rückstufung der
Wasserstraßenfunktion.
Die in den letzten Jahren unter grüner Verantwortung mit den Kommunen
konzeptionell vorangetriebene Revitalisierung des Leipziger Auwalds in der
Elster-Luppe-Aue wollen wir im Rahmen eines Naturschutzgroßprojekts umsetzen.
Wir haben den Wasserhaushalt von Bergbaufolgeflächen im Blick und wollen diesen
nachhaltig sanieren. Anstatt auf Wasserüberleitungen aus anderen Flussgebieten
setzen wir auf Wasserrückhaltung und eine angepasste Flutung von
Bergbaufolgeseen, um Verdunstung zu minimieren. Für die Finanzierung der enormen
Summen, die für eine Wiederherstellung von Natur und Landschaft benötigt werden,
fordern wir eine Beteiligung der Braunkohleunternehmen im Rahmen einer Stiftung,
die die Finanzierung der Ewigkeitskosten absichert und nicht nachfolgenden
Generationen aufbürdet. Für die bedeutsamen Zukunftsaufgaben im Bereich des
Wasserhaushalts wollen wir den Klimafonds in erheblichem Umfang stärken.
Lärm-, Licht- und Luftverschmutzung vermeiden
Saubere Luft, Lärmschutz und Lichtsparsamkeit schonen nicht nur die Umwelt,
sondern sind auch für die Gesundheit jeder und jedes Einzelnen von großer
Wichtigkeit. Dabei handelt es sich auch um eine Frage sozialer Gerechtigkeit,
denn insbesondere Menschen mit geringen Einkommen leben an Orten, wo die
Belastung durch Lärm und Abgase groß ist. Hauptverursacher von Luftverschmutzung
und Lärm ist der Verkehr. Durch Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum
Lärmschutz, wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrünung und Schallschutz,
wollen wir die Aufenthaltsqualität an großen Straßen und vielbefahrenen
Bahnstrecken verbessern. Mit einer Verlagerung von mehr Transporten und Logistik
auf die Schiene sowie durch den konsequenten Ausbau von ÖPNV- und
Radverkehrsinfrastruktur wollen wir den Ausstoß von klimaschädlichen Stoffen wie
Stickstoffoxid und Feinstaub insgesamt reduzieren.
Wir setzen uns für mehr Lärmschutz ein. Mit von Fluglärm betroffenen Menschen
erklären wir uns solidarisch und setzen uns für Maßnahmen zur Reduzierung von
klima- und gesundheitsschädlichen Auswirkungen des (insbesondere Fracht-)
Flugverkehrs ein. Für den Flughafen Halle/Leipzig fordern wir aktiven
Schallschutz und die Einhaltung der Lärmrichtlinien der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie ein Aussetzen des Flugverkehrs zwischen
22 und 6 Uhr gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes für stadtnahe
Flughäfen. Eine Weiterentwicklung zu einem Green Airport unterstützen wir.
Ein sparsamer Umgang mit Licht schützt Insekten und Vögel, spart Energie und
verbessert Gesundheit und Wohlbefinden. Deshalb wollen wir Beleuchtungssysteme
fördern, die bedarfsgerecht öffentliche und private Anlagen beleuchten, indem
sie ein- und ausgeschaltet werden können und nur jene Flächen beleuchten, wo das
Licht benötigt wird. Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen und Gewässer sollen
nicht beleuchtet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beleuchtung im
öffentlichen Raum insektenfreundliches Licht genutzt und die Lichtmenge sparsam
gewählt wird. Dafür wollen wir die Umsetzung entsprechender Regelungen für eine
naturschutz- und gesundheitsfreundliche Planung verbessern, indem die kommunale
Ebene sensibilisiert und die Erstellung von Grünordnungsplänen im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren forciert wird.
Landwirtschaft auf Nachhaltigkeit ausrichten
Unsere Landwirtschaft ist unverzichtbar für die Versorgungssicherheit und steht
in hoher Verantwortung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Sie
ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Freistaat, eng mit dem Schutz wertvoller
Kulturlandschaften und mit authentischen touristischen Angeboten verwoben.
Angesichts der Herausforderungen von Klimawandel und Artensterben sowie des
hohen wirtschaftlichen Drucks erbringen unsere Landwirte in Sachsen beachtliche
Leistungen. Wir treten für eine nachhaltige Landwirtschaft ein, welche die
Belange von Betrieben, Verbraucher*innen und von Umwelt, Tier und Mensch
zusammenbringt.
Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut bringen
Landwirtschaftliche Produktivität ist auf intakte natürliche Lebensgrundlagen
angewiesen. Daher setzen immer mehr Betriebe sowie auch Verbraucher*innen auf
ökologischen Landbau. Diesen gilt es entsprechend der Nachfrage und in
Orientierung an Bundeszielen weiter zu entwickeln. Betriebe, die planen, von
konventionell auf andere Bewirtschaftungsformen umzustellen, wollen wir gezielt
unterstützen. Das von uns initiierte Kompetenzzentrum für ökologischen Landbau
wollen wir dafür weiter stärken. Unser Augenmerk liegt auf der Förderung von
Struktur in der Fläche sowie kleinteiliger Anbauflächen, um Probleme der
Wasserverfügbarkeit und der Bodenerosion zu reduzieren.
Die Nitratbelastung im Grundwasser wollen und müssen wir verringern. Dabei
setzen wir auf eine sachliche Diskussion sowie auf Transparenz hinsichtlich des
Aufbaus und der Qualitätssicherung des Messnetzes. Betriebe, die in Nitrat-
belasteten Gebieten angepasste Kulturen anbauen, sollen staatliche Unterstützung
u. a. bei der Vermarktung erhalten.
Mit einer Humusstrategie wollen wir für intakte Böden mit einer hohen Zahl an
Bodenlebewesen und einem hohen Humusgehalt als Grundlage für eine
zukunftssichere Landwirtschaft sorgen.
Wir wollen die sächsische Teichwirtschaft als bedeutungsvollen Faktor für die
Fischzucht, den Schutz der natürlichen Lebensräume und die biologische Vielfalt
in der kulturhistorischen Landschaft erhalten.
Wir erkennen die Leistungen einer verantwortungsvollen Landwirtschaft für eine
gesunde Umwelt an und treiben auf der Ebene der Europäischen Union ein
Gemeinwohlprämienmodell in Form eines einfachen Punktesystems voran, um diese zu
honorieren. Die Mittelvergabe müssen wir dabei weniger komplex gestalten und angestaute Bürokratie insgesamt erkennen und abbauen.
Hier in Sachsen haben wir dafür gesorgt, die Kofinanzierungsmittel
im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bereitzustellen und sind
auch in Zukunft entschlossen, dies fortzuführen. Bei der Auszahlung der Gelder
an Betriebe wollen wir mit anderen Bundesländern zusammenarbeiten.
Regionale Lebensmittelproduktion stärken
Unsere Arbeit zur Stärkung von Kreisläufen regionaler Wertschöpfung und
Vermarktung von Landwirtschaftsprodukten wollen wir fortsetzen und entsprechende
Strukturen wie die von uns etablierten Bio-Regio-Modellregionen oder die
Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel (AgiL) festigen und weiter
ausbauen. Das gelingt nur, wenn wir BÜNDNISGRÜNE weiter Verantwortung in diesem
Land tragen. Wir unterstützen Konzepte einer nachhaltigen Nutzung von
biologischen Ressourcen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei und
treiben die Entwicklung innovativer biobasierter Produkte und Materialien voran.
Ein wichtiger Baustein regionaler, tierwohlorientierter Wirtschaftsketten und
Vertriebskreisläufe sind hofnahe und Hofschlachtungen.
Unser Ziel ist, die Selbstversorgung, insbesondere mit mehr Gemüse aus Sachsen,
weiter zu steigern. Hierfür wollen wir den Anteil ökologischer und regional
erzeugter Produkte in der Kita- und Schulverpflegung deutlich erhöhen. Außerdem
unterstützen wir kooperative Bewirtschaftungsmodelle wie „Solidarische
Landwirtschaft“, die Gründung neuer Genossenschaften sowie Urban-Gardening-
Ansätze (Glossar) und das Konzept „Essbare Stadt“. (Glossar)
Dem Einsatz von Gentechnik im Agrarbereich stehen wir aufgrund der komplexen
Risiken für Mensch und Umwelt kritisch gegenüber und bringen stattdessen
alternative Ansätze traditioneller und ökologischer Züchtungsverfahren voran, um
den zentralen Herausforderungen wie Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung
des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder Ertragssteigerungen zur Sicherung der
Welternährung schneller begegnen zu können. Um die Möglichkeiten der Bioökonomie
zur nachhaltigen und gesundheitlich unbedenklichen Erzeugung von Lebens- und
Futtermitteln zu nutzen, wollen wir diesen Wirtschaftszweig wie auch damit
verbundene Forschung und Entwicklung fördern. Die Entwicklung innovativer
biobasierter Produkte und Materialien für eine nachhaltige Nutzung biologischer
Ressourcen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei unterstützen wir.
Die vielfältige und einzigartige durch den Weinbau in Sachsen entstandene
Kulturlandschaft wollen wir erhalten und fördern. Unser Ziel ist, die Situation
des sächsischen Weinbaus zu verbessern, indem wir den herausfordernden
Steillagenweinbau wie auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel fördern.
Innovative Methoden im Weinbau, wie den Einsatz von Drohnen, gilt es zu stärken.
Wir streben an, das Staatsweingut Schloss Wackerbarth zu einem zentralen
Unterstützungsbetrieb zu entwickeln, der sich der Erprobung neuer Methoden im
Weinbau sowie der Beratung von sächsischen Winzer*innen verschreibt.
Sachsens Landwirtschaftsbetriebe stützen
Die Vielfalt unserer sächsischen Landwirtschaftsbetriebe ist uns sehr wichtig.
Wir streiten für ein Sächsisches Agrarstrukturgesetz und eine Höfeordnung, um
überhöhten Bodenpreisen, Bodenspekulation, Flächenkonkurrenzen und dem
Höfesterben entgegenzuwirken. Förderprogramme zur Existenzgründung und
Hofnachfolge, die wir initiiert haben, wollen wir als einfach zugängliche,
unkomplizierte Unterstützung fortführen. Um Unternehmen in der Landwirtschaft
und im Garten- und Landschaftsbau im Fachkräftewettbewerb unter die Arme zu
greifen und junge Menschen aus Stadt und Land für eine Ausbildung in Land- und
Forstwirtschaft zu gewinnen, streben wir eine Offensive für grüne Berufe an.
Die Landwirtschaft leidet bereits jetzt unter den Auswirkungen des Klimawandels.
Wir wollen sie bei den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen
weiterhin unterstützen. Wir haben in der ersten Legislatur unter grüner
Beteiligung ein Kompetenzzentrum für Ökolandbau und ein Kompetenzzentrum für
Nachhaltige Landwirtschaft geschaffen, um den in der Landwirtschaft anstehenden
Transformationsprozess zu begleiten und gemeinsam mit den Landwirt*innen
Lösungsansätze für eine resiliente Landbewirtschaftung zu erproben. Diese wollen
wir fortführen. Bewirtschaftungsformen, die z. B. durch den langfristigen Aufbau
von Humus dazu beitragen CO2 im Boden zu binden und somit zum Klimaschutz
beitragen, wollen wir honorieren.
Der Erhalt von Landwirtschaftsflächen ist Voraussetzung, um den Grad der
Selbstversorgung und damit die Sicherheit der Lebensmittelversorgung in Sachsen
zu erhöhen. Wir setzen uns dafür ein, PV-Anlagen vorrangig auf Gebäuden,
Parkplätzen, versiegelten oder brachliegenden Flächen zu errichten. Wenn
landwirtschaftliche Flächen für die Energieerzeugung genutzt werden, sollen
integrierte Lösungen, die einen Mehrwert zusätzlich zur Lebensmittelproduktion
sowie zur Biodiversität schaffen, Vorrang haben. Flächenkonflikte zwischen
landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Ausbau von Erneuerbaren Energien lassen
sich mit Agri-Photovoltaik (PV) auflösen. Indem technische Standards wie
Mindesthöhen für PV-Anlagen im Ackerbau und in der Weidewirtschaft definiert und
eingehalten werden, entsteht eine Win-Win-Situation für den Umwelt- und
Klimaschutz wie auch für Landwirtschaftsbetriebe, die eine zusätzliche
Einkommensquelle schaffen.
Tierwohl sicherstellen
Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des grundgesetzlich verankerten
Tierschutzes ein. Denn immer noch leiden viele Tiere unter nicht
tierartgerechten Haltungsbedingungen. Wir kämpfen weiter an der Seite von
Tierschutzorganisationen für deren Rechte, deren Schutz und dafür, dass sie ein
würdevolles, gutes und gesundes Leben haben. Wir unterstützen die
Tierhalter*innen bei der Schaffung einer artgerechten Haltung. Mit der
Einsetzung einer/eines sächsischen Tierschutzbeauftragten haben wir eine
wichtige Voraussetzung für die Stärkung des Tierschutzes in Sachsen geschaffen.
Tierschutz institutionell und personell absichern
Wir streiten weiter für eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung von
Tierheimen, damit diese in der Lage sind, ihren Aufgaben auch bei steigenden
Tierzahlen und gleichzeitig sinkenden Spendeneinkünften gerecht zu werden und
keine Tiere in Not abweisen müssen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die
Kommunen mehr finanzielle Mittel erhalten, um die Kosten für Unterbringung und
Futter für Fund- und herrenlose Tiere länger als bisher übernehmen zu können.
Ebenso wollen wir Veterinärämter personell besser ausstatten, sodass
Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, der Tierzucht und bei Tiertransporten
geahndet und entsprechende Kontrollen durchgeführt werden können. Die Stelle
einer/eines Tierschutzbeauftragten, die wir für Sachsen erreicht haben, wollen
wir für die Zukunft absichern sowie ausreichend personell und sachlich
ausstatten.
Um das Elend von freilebenden Katzenpopulationen zu mindern, wollen wir auf
Landesebene die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen prüfen, um Kommunen
zu unterstützen, wenn sie Katzenkastrationsverordnungen für herrenlose Katzen
erlassen wollen. Wir setzen uns für eine Anleinpflicht von Hunden in der Natur
während der Setz- und Brutzeit ein, wie es sie in anderen Bundesländern bereits
gibt.
Eine landesweit tiermedizinische Versorgung verstehen wir als staatliche
Hoheitsaufgabe, die es zu sichern gilt. Unser Ziel ist, geeignete Maßnahmen für
eine flächendeckende tiermedizinische Grund- wie auch Notfallversorgung in Stadt
und Land zu entwickeln. Unter anderem braucht es dafür dringend eine bessere
Abstimmung zwischen verschiedenen tierärztlichen Notdienstsystemen sowie
zentrale Notrufnummern, die an geeigneten Stellen veröffentlicht und gut zu
finden sind. Denkbar ist für uns, Modelle aus der allgemeinen
Gesundheitsversorgung wie Landarztquoten (insbesondere für Großvieh), zentrale
Notdienstpraxen, zentrale Telefonleitstellen oder der Ausbau von Telemedizin auf
die tierärztliche Versorgung zu übertragen. Auch Veränderungen der
Studienplatzvoraussetzungen wollen wir prüfen. Wir setzen uns für den Erhalt
aller Tierkliniken im Freistaat ein.
Es ist unser Ziel, dass auf Tierversuche in der Ausbildung verzichtet wird. Wir
streben einen dotierten Preis für Entwicklung von tierfreien humanrelevanten
Forschungsmethoden an und fordern, dass keine staatlichen Gelder des Freistaates
für Tierversuche eingesetzt werden.
Nutztiere artgerecht halten
Unser Ziel ist eine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik, die dem Tierwohl
verpflichtet ist. Wir wollen diese in eine Tierwohl-Nutztierstrategie für
Sachsen gießen. Dazu zählt die Stärkung der flächengebundenen und tiergerechten
Nutztierhaltung. Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von
Schweinen wollen wir abbauen und alternative Freilufthaltungsformen, wie z. B.
Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung, fördern. Mit Ausstiegsförderprogrammen
im Agrarbereich sollen Betriebe leichter hohe Tierzahlen reduzieren können. Wir
kämpfen für das Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten und wollen
stattdessen den Wiederaufbau regionaler Schlachtstrukturen sowie Weideschuss,
hofnahe und mobile Schlachtungen fördern.
Insgesamt streben wir eine Ernährungsstrategie an, die pflanzliche, saisonale
und regionale Ernährung stärkt und ein entsprechendes Angebot in öffentlichen
Kantinen, wie beispielsweise in Betrieben im Landeszuständigkeitsbereich, in
Krankenhäusern, Schulen, Kitas und Justizvollzugsanstalten, fördert. Wir setzen
auf die heimische Produktion von Tierfutter, anstelle von z. B Soja-Importen,
dessen Anbau wertvolle Regenwaldflächen zum Opfer fallen.
Wir streben ein Verbandsklagerecht für Sachsen an, wie es dieses in vielen
anderen Bundesländern bereits gibt. Dadurch sollen Vereine und Verbände die
Befugnis erhalten, gegen Rechtsverletzungen zu klagen, welche die Allgemeinheit
betreffen und so Interessen im Sinne des Tierschutzes wie bereits auch im
Umwelt- und Naturschutz deutlich besser vertreten können.
Wildtierschutz flächendeckend organisieren
Das Landesjagdgesetz wollen wir zugunsten einer Priorisierung des Tier- und
Artenschutzes anhand aktueller wildbiologischer Erkenntnisse überarbeiten. Wir
setzen uns für eine Weiterbildungspflicht für Jagdscheininhaber*innen ein. Um
mit Konflikten umzugehen, die entstehen, weil Menschen immer weiter in tierische
Lebensräume eindringen, begrüßen wir die Einsetzung kommunaler
Wildtierbeauftragter, die nicht ausschließlich jagdliche, sondern insbesondere
auch Tierschutzinteressen verfolgen. Außerdem soll es in allen Landkreisen
Wildtierauffangstationen geben. Diese sollen durch höhere Landeszuweisungen an
die verantwortlichen Kommunen besser finanziell unterstützt werden.
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