Der Trilog zur europäischen Gebäuderichtlinie kam am 07.12.2023 zu einem Abschluss. In dem sind bereits enhalten, dass neue öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude (mit nutzbarer Fläche über 250 qm) bis zum 31.12.2026 mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Zudem gilt dies für bestehende öffentliche Gebäude bis 31.12.2027 mit einer nutzbarer Fläche über 2.000 qm, bis zum 31.12.2028 mit nutzbarer Fläche über 750 qm, bis zum 31.12.2030 mit nutzbarer Fläche über 250 qm und bestehende Nichtwohngebäude bis 31.12.2027 mit nutzbarer Fläche über 500 qm und wenn sie einer großen Renovierung unterzogen werden.
Bei bestehenden Nichtwohngebäude bis 31.12.2027 mit nutzbarer Fläche über 500 qm und wenn sie einer großen Renovierung unterzogen werden, müssen ebenfalls mit Solaranlagen ausgestattet werden. Ab 2030 müssen auf allen neuen Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden und ab 2028 bei öffentlichen Neubauten.
Kapitel: | Kapitel 1: Nachhaltiges Leben ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Kassem Taher Saleh (KV Dresden) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.01.2024, 15:25 |
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