Nicht überall sind vorhandene Industriebrachen für eine Wiederbelebung geeignet. Zu Beginn der Industrialisierung wurden im Erzgebirge große Betriebe oft, zur Nutzung der Wasserkraft, direkt an Flüssen errichtet. Konkretes Beispiel: Auch in Zschopau befinden zwei weitgehend ruinöse ehemalige Spinnereien in der Flussaue und teilweise im
Überschwemmungsgebiet. Dies führt zu mehreren Problemen:
1. In der Flussaue gibt es keine potentiellen Erweiterungsflächen, welche oft von Gewerbetreibenden/Investoren bei der Standortwahl vorausgesetzt werden.
2. Die Standorte liegen zum Teil im Überschwemmungsgebiet bzw. sind bei Hochwasser nicht erreichbar. Dies schränkt sowohl eine weitere Bebauung, als auch die aktuelle Nutzung – z.B. Ablagerung von Material, Abstellung von Maschinen aber auch den Versicherungsschutz - ein.
3. Resultierend aus der Lage im Überschwemmungsgebiet entstehen im Hochwasserfall potentielle Gefahren für das Flussökosystem, welche auch durch o.g. Auflagen nicht komplett ausgeschlossen werden können.
Im Ergebnis dieser Konstellation sind die Standorte praktisch nicht vermittelbar. Wenn die Sanierung aber IMMER Vorrang vor Neuausweisung haben MUSS; dann ist es für Kommunen, die über ähnliche nicht vermittelbare Industrie-/Gewerbebrachen verfügen ein Problem, überhaupt noch Gewerbeflächen zu erschließen/anbieten zu können. Der potentielle Investor / Gewerbetreibende wird dann einfach auf ein Angebot in der Nachbarkommune ausweichen. Das sind dann oft Nachbardörfer, die – im Ergebnis der historischen Entwicklung - über keine vergleichbaren Industriebrachen verfügen. Dort ist dann, mit der bisherigen Prämisse, eine Ausweisung neuer Flächen aber möglich, was die Kleinstädte mit den Problemimmobilien benachteiligt. Auch aus naturschutzfachlichen Gründen wäre es sinnvoller, die Industriebrachen in den Flussauen – z.B. als Ausgleichsmaßnahme - zurückzubauen.
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