Veranstaltung: | 57. Landesversammlung in Neukieritzsch - Programmparteitag zur Landtagswahl 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Programm zur Landtagswahl 2024 |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesversammlung |
Beschlossen am: | 03.02.2024 |
Eingereicht: | 15.02.2024, 13:43 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Landtagswahlprogramm, Kapitel 4: Modernen Staat gestalten
Text
Modernen Staat gestalten
Mehr Demokratie in Sachsen wagen
Mehr Demokratie – das ist immer der Grundsatz BÜNDNISGRÜNER Politik. In der
zurückliegenden Legislaturperiode konnten wir echte Verbesserungen für ein
demokratischeres Miteinander erreichen. Mit dem Transparenzgesetz haben wir
dafür gesorgt, dass die Bürger*innen einen besseren Einblick in staatliches
Handeln nehmen können. Wir haben Bürgerbegehren in den Gemeinden erleichtert und
kommunale Bürgerbeteiligungssatzungen möglich gemacht. Außerdem haben wir den
ersten landesweiten Bürgerrat initiiert. Dank uns hat der Freistaat Sachsen
jetzt endlich ein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus. Wir haben die Mittel
für das Programm „Weltoffenes Sachsen“ erhöht, die Förderung von
Beteiligungsvorhaben von Kommunen und Zivilgesellschaft erfolgreich gestartet,
die „Orte der Demokratie“ etabliert und Forschungsstellen geschaffen, die der
Demokratiebildung und der zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit
demokratiefeindlichen Tendenzen dienen. Den eingeschlagenen Weg müssen wir
weitergehen, um die Zufriedenheit mit der Demokratie zu steigern und das
Vertrauen in politische Institutionen zurückzugewinnen, damit autoritären
Versprechen, Verschwörungsideologien und Menschenfeindlichkeit der Nährboden
entzogen wird. Unsere Antwort lautet daher: Mehr Demokratie! Und: Demokratie und
Rechtsstaat entschlossen verteidigen!
Beteiligung für alle ermöglichen
Von mehr Bürgerbeteiligung profitieren alle: Die beteiligten Bürger*innen durch
Selbstwirksamkeitserfahrung, politische Entscheidungsträger*innen und Verwaltung
durch neue Ideen der Bürger*innen und die Gesellschaft durch bedarfsgerechte
Entscheidungen. Gerade die notwendigen Veränderungsprozesse, vor denen wir
stehen, bedürfen des Wissens der Vielen, die gehört und ernst genommen werden
müssen.
Um Beteiligungskompetenzen bei den Kommunen und in der Zivilgesellschaft
aufzubauen, wollen wir die Netzwerkarbeit stärken und eine Beratungsstelle für
Demokratieförderung und Bürgerbeteiligung schaffen. Die kommunale
Bürgerbeteiligung wollen wir mit Best-Practice-Formaten und Moderator*innen
ausbauen und evaluieren. Dabei sollen besonders die Erfordernisse der
Bürgerbeteiligung im ländlichen Raum beachtet werden. Wir wollen mehr zulässige
Bürgerbegehren. Zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen wollen wir
eine gesetzlich verankerte Innovationsklausel prüfen, mit Hilfe derer Kommunen
eigenständig neue Ansätze, wie z. B. die automatische Zusendung von
Briefwahlunterlagen implementieren können. Wir setzen uns für den Ausbau der
Förderprogramme „Orte des Gemeinwesens“, „Bürgerbeteiligung“ und „Orte der
Demokratie“ in den Landkreisen mit klaren Wirkungsparametern und
Anpassungsmechanismen ein. Wir wollen die datenschutzkonforme Gestaltung von
Bürgerräten auf Landesebene nach dem Vorbild Baden-Württembergs auf den Weg
bringen und in den Kommunen aufsuchende Verfahren und lokale Bürgerräte
ermöglichen.
Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wollen wir erweitern und
weiterentwickeln. Grundsätzlich soll bei Vorhaben des Freistaates geprüft
werden, wie eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Beteiligung der
Bevölkerung stattfinden kann. Innerhalb der Staatsregierung soll eine
ressortübergreifende Qualitätsentwicklung bei der Bürgerbeteiligung organisiert
werden. Die wissenschaftliche Begleitung der Beteiligungsprozesse in Sachsen
wollen wir durch eine neue Forschungsstelle Bürgerbeteiligung ermöglichen.
Wir setzen uns für ein bürgerfreundliches Petitionswesen mit gesetzlichen
Grundlagen für ein transparentes und effektives Verfahren im Sächsischen Landtag
ein, welches die persönlichen Daten schützt. Online-Petitionen wollen wir
gesetzlich verankern.
Kinder und Jugendliche wirksam beteiligen
Junge Menschen müssen dringend besser an den Prozessen in Politik und Verwaltung
beteiligt werden, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflussen werden. Deshalb
fordern wir ein aktives Wahlalter von 14 Jahren bei den Wahlen zum Landtag und
zu den kommunalen Parlamenten. Die Beteiligung von Jugendlichen soll in der
Gemeindeordnung von einer „Soll“- zu einer „Muss“-Bestimmung werden. Wir wollen
jugendgerechte Beteiligungsformen flächendeckend umsetzen. Zur Unterstützung der
Beteiligungsprozesse wollen wir BÜNDNISGRÜNE Angebote der demokratischen und
politischen Bildung dezentral und digital auch für junge Menschen attraktiv
machen.
Unsere Demokratie stärken
Unsere Demokratie braucht zivilgesellschaftliche Initiativen, die Träger von
Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt,
von Angeboten der politischen Bildung und von Projekten gegen demokratie- und
menschenfeindliche Strömungen sind. Wir wollen die langfristige Finanzierung
dieser Initiativen durch ein sächsisches Demokratiefördergesetz sichern und
dabei die notwendige Flexibilität nicht vernachlässigen. Die DDR-Geschichte ist
zu wenig aufgearbeitet. Forschungsergebnisse sind eine notwendige Grundlage für
die differenzierte öffentliche Auseinandersetzung mit der gemeinsamen
Geschichte. Deshalb setzen wir uns für eine strukturelle und finanzielle
Stärkung universitärer und außeruniversitärer Forschung und Lehre in Sachsen zur
Aufarbeitung kommunistischer Diktaturen ein.
Wir unterstützen die Landeszentrale für politische Bildung bei der Entwicklung
von didaktischen Methoden, bei der Kooperation mit zivilgesellschaftlichen
Trägern und mit den Hochschulen sowie bei der Verbesserung der räumlichen und
technischen Voraussetzungen ihrer Arbeit, um eine bessere Wirksamkeit der
flächendeckenden politischen Bildung in Sachsen zu erreichen. Die
wissenschaftliche Unterstützung der Demokratiebildung durch die John-Dewey-
Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie in Dresden soll verstetigt
werden. Zusätzlich sprechen wir uns für die Einrichtung einer Professur für
politische Erwachsenenbildung an der TU Dresden und einer Professur für
Demokratieforschung an der Universität Leipzig aus.
Wir wollen ein NSU-Dokumentationszentrum in Sachsen im Verbund eines
bundesweiten Dokumentationszentrums schaffen, das an die Verbrechen des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ erinnert, aber auch ein Ort des Lernens
und der Vermittlung demokratischer Werte sein und die wehrhafte Demokratie
repräsentieren soll.
Mehr Transparenz für eine starke Demokratie herstellen
Wir wollen das von uns eingeführte Transparenzgesetz mit öffentlicher
Beteiligung weiterentwickeln und auf die Kommunen sowie Unternehmen mit
Beteiligung der öffentlichen Hand ausweiten. Die Ausnahmen bei den
Transparenzpflichten sollen deutlich reduziert werden. Die Transparenzplattform
wollen wir weiter ausbauen und den Transparenzanspruch kostenlos gestalten. Wir
setzen uns für den verbesserten Schutz von Whistleblower*innen ein und wollen
dabei in Sachsen über die Regelungen des Bundes hinausgehen.
Daten der Verwaltung, die nicht der Vertraulichkeit unterliegen, wollen wir
standardmäßig der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stellen. Die Möglichkeiten
für Feedback und die Einreichung von Datensätzen im sächsischen Open Data Portal
(Glossar) wollen wir offensiver bewerben, um eine breite Beteiligung
voranzubringen. Durch die Bereitstellung von Public-Cloud-Angeboten (Glossar)
könnte die technische Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Open-Data-Projekten
erleichtert werden.
Verwaltung für die Bürger*innen weiterentwickeln
Der öffentliche Dienst muss handlungs- und leistungsfähig sein, um die Aufgaben
für die Bürger*innen effektiv erledigen zu können. Dazu braucht es eine moderne
digitale Ausstattung und genügend Personal, um weiterhin herausragende Arbeit
leisten zu können. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Landesverwaltung
gut mit dem bestmöglich qualifizierten Personal ausgestattet ist. Wir wollen die
Ausbildung der Landesbediensteten deutlich verbessern und die Verwaltung als
attraktive Arbeitgeberin stärken. Das Personalvertretungsgesetz wollen wir
gemeinsam mit den Gewerkschaften weiterentwickeln.
Den eingeschlagenen Weg einer langfristigen aufgabenorientierten Personalplanung
wollen wir fortsetzen. Bestehende Verwaltungsprozesse und Abläufe sollen
vereinfacht werden. Wir wollen das integrierte Personalkonzept fortschreiben, um
jetzt schon zu wissen, welche Stelle wann nachbesetzt werden muss. Sachgrundlose
Befristungen werden wir endgültig abschaffen.
Wir wollen die Verwaltungshochschule Meißen zum zentralen Aus- und
Fortbildungsort der Verwaltungen im Freistaat entwickeln. Dazu muss ausreichend
Personal zur Verfügung gestellt, die Forschungsfreiheit gestärkt und die
Hochschule langfristig unabhängiger werden. Die Verwaltungs- und
Polizeiausbildung in Bobritzsch und Rothenburg wollen wir nach Meißen verlagern,
die bisherigen Standorte aber als Fortbildungsstandorte erhalten.
Durch gezielte Kampagnen und den Abbau von Barrieren wollen wir mehr Diversität
in die Verwaltung bringen indem wir z. B. mehr Menschen mit Migrationsgeschichte
und mehr Menschen mit Behinderung für die Verwaltung gewinnen. Die Vermittlung
diversitätssensibler und migrationsgesellschaftlicher Kompetenzen und die
demokratisch-politische Bildung in der Aus- und Fortbildung wollen wir deutlich
ausbauen.
Wir stehen für eine einheitliche Fachkräftestrategie für alle Landesbehörden und
Ministerien und wollen die Wertschätzungsinitiative ausbauen und die notwendige
Weiterentwicklung der Behörden gemeinsam mit den Bediensteten gestalten. Wir
BÜNDNISGRÜNE wollen attraktive Bedingungen und Angebote wie mobiles Arbeiten,
ein wirksames Gesundheitsmanagement, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und
zeitgemäße Karriereperspektiven schaffen. Dazu gehören auch die Einführung des
Job-Bikes und die Errichtung von Behörden-Kitas in Dresden und Leipzig. Wir
unterstützen die Forderung von Gewerkschaften, dass Tarifstufenlaufzeiten in der
Elternzeit nicht ausgesetzt werden. Zusätzlich möchten wir durch transparente
Kommunikation, ein modernes Vorschlagswesen und regelmäßige Beteiligung der
Bediensteten an Transformationsprozessen, wie der Digitalisierung die
Voraussetzungen schaffen, damit der öffentliche Dienst in Sachsen, auch im
Vergleich zur Privatwirtschaft, zeitgemäß und attraktiv ist. Für die öffentliche
Verwaltung bedeutet die fortschreitende Digitalisierung eine Veränderung der
Arbeitsabläufe, die zunächst einen Mehraufwand mit sich bringt. Diesen
Mehraufwand werden wir bei der Personalplanung und -ausstattung berücksichtigen.
Wir setzen uns für eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung der
Beamt*innen ein. Die bestehende Besoldungsordnung wollen wir grundlegend
überarbeiten, so dass der öffentliche Dienst in Sachsen im Vergleich zum Bund
und anderen Ländern konkurrenzfähig bleibt. Wir wollen die Altersgrenze für die
Berufung in das Beamtenverhältnis anheben und perspektivisch für eine Besoldung
sorgen, die sich am jeweiligen Dienstposten orientiert.
In Freiheit und Sicherheit zusammenleben
Unsere vielfältige Demokratie ist auf ihre Verteidigung durch eine starke
Zivilgesellschaft angewiesen. Doch staatliche Institutionen müssen Menschen
wirksam schützen. Verfassungsfeind*innen bedrohen unsere freiheitliche
demokratische Ordnung heute aggressiver denn je. Und auch neue Aufgaben, wie die
Bewältigung der Folgen des Klimawandels bedeuten neue Herausforderungen für den
Katastrophenschutz. Wir wollen die Handlungsfähigkeit von Behörden der Polizei
und Staatsanwaltschaften, Gerichten, der Verwaltung und der Kräfte des
Katastrophenschutzes in den kommenden Jahren sicherstellen. Zentral sind dabei
die Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Betroffenen und eine auskömmliche
Ausstattung mit Personal.
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz für neue Aufgaben wappnen
Die Auswirkungen des Klimawandels und die demographische Entwicklung stellen den
Freistaat vor neue Herausforderungen. Um darauf gut vorbereitet zu sein, wollen
wir einen Neustart in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, der sowohl die
Ausstattung, als auch die Rahmenbedingungen des Bevölkerungsschutzes an die sich
verändernden Bedingungen anpasst.
Es ist notwendig, die Resilienz gegenüber Katastrophen sowohl in der Bevölkerung
– indem Eigenverantwortung und Eigenvorsorge gestärkt werden – als auch im
öffentlichen Bereich zu stärken. In der Bevölkerung wollen wir eine Art
„Schneeballsystem“ (Glossar) ausgehend von aufsuchenden Angeboten aufbauen. In
Bereichen wie der Stadtplanung, dem Gewässerschutz oder der Landwirtschaft
arbeiten wir darauf hin, dass Resilienz auch in Hinblick auf die Klimakrise
stets ein zu beachtendes Kriterium ist. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht fest: Eine
resiliente Bevölkerung braucht eine resiliente Verwaltung. Um diese zu
erreichen, setzen wir uns für Fortbildungspflichten für die Angestellten der
Landesdirektion und ein Landesamt für Bevölkerungsschutz ein.
Zentrale Qualitätsstandards retten Leben: Das gilt für den Rettungsdienst wie
auch im vorbeugenden Brandschutz. Überregionale Standards helfen in diesen
Bereichen, das Ausmaß von Schadensereignissen von Anfang an gering zu halten.
Wir wollen die organisierte Erste Hilfe durch Unterstützung des „Helfer-vor-
Ort“-Systems stärken. Psychosoziale Notfallversorgung soll in die nicht-
polizeiliche Gefahrenabwehr als eigener Leistungsbereich integriert werden.
Inklusion braucht es auch im Bevölkerungsschutz: Hier muss Barrierefreiheit
unbedingt mitgedacht und die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders
berücksichtigt werden.
Die grenzüberschreitende Katastrophenvorsorge mit unseren Nachbarn Polen und
Tschechien wollen wir weiterentwickeln – beispielsweise durch
grenzüberschreitende Katastrophenübungen. Ausbauen wollen wir auch das
grenzüberschreitende Rettungswesen.
Bei der Vergabe des Rettungsdienstes darf nicht der Kostendruck von
marktwirtschaftlichen Preiskämpfen im Vordergrund stehen. Vielmehr gilt es eine
hohe Qualität der Notfallrettung und eine angemessene Bezahlung der
Mitarbeiter*innen zu gewährleiten. Deshalb begrüßen wir die Ausnahme von der
europaweiten Ausschreibungspflicht in diesem Bereich. Diese Bereichsausnahme für
den Rettungsdienst, die auf unsere Initiative hin in der laufenden Legislatur
ermöglicht wurde, wollen wir dahingehend weiterentwickeln, dass das
Verwaltungsauswahlverfahren zum Standard wird. Durch geeignete
aufsichtsrechtliche Maßnahmen wollen wir die Hilfsfrist im Rettungsdienst
verbessern.
Die feuerwehrtechnischen Standards wollen wir durch Sammelbeschaffungen und die
Etablierung von Musterprodukten vereinheitlichen. Zur Erhöhung der
Tageseinsatzbereitschaft und Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren wollen wir
Anreizsysteme etablieren.
Datenschutz und IT-Sicherheit garantieren
Guter Datenschutz und eine gute IT-Sicherheit sind wichtige Standortvorteile für
Sachsen. Die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz (KI) gebieten es, das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und noch besser zu
schützen und die IT-Sicherheit im Freistaat auszubauen.
Wir wollen ein Institut für Datenschutz und Informationssicherheit einrichten,
das Informationen für die Öffentlichkeit vermittelt und auf Sicherheitslücken –
auch im staatlichen Bereich – aufmerksam macht. Verbraucherschutz muss auch in
den Bereichen des Online-Handels und der Plattformwirtschaft gewährleistet
werden. Die Speicherfristen bei den Behörden und öffentlichen Stellen des
Freistaates wollen wir eindeutig, transparent und bereichsübergreifend regeln.
Betroffene Personen müssen über die von ihnen gespeicherten Daten durch die
Sicherheitsbehörden automatisch und regelmäßig unterrichtet werden. Wir bekennen
uns zu einer ausreichenden personellen Ausstattung der/des Sächsischen
Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Quellen-Telekommunikationsüberwachung,
Online-Durchsuchungen und Hackbacks lehnen wir als völlig unverhältnismäßige
Eingriffe in die Bürgerrechte klar ab.
Wir wollen einen Ethikbeirat etablieren, der in die KI-Strategie des Freistaates
eingebunden wird. Das IT-Sicherheitsmanagement im Freistaat wollen wir ausbauen
und auf die Kommunen ausweiten.
Freiheitliche Demokratie schützen
Unsere freiheitliche Demokratie wird immer mehr bedroht – durch
Verfassungsfeinde, Hass und Hetze und eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber
demokratischen Errungenschaften. Wir werden unseren freiheitlichen
demokratischen Rechtsstaat entschieden verteidigen, konsequent gegen
Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen und die Zivilgesellschaft stärken.
Wir bekennen uns zu der besonderen Verpflichtung Deutschlands, jüdisches Leben
und jüdische Kultur zu schützen und zur deutschen Staatsräson, die das
Existenzrecht Israels verteidigt.
Das Landesamt für Verfassungsschutz wollen wir perspektivisch in seiner jetzigen
Form auflösen und an seine Stelle eine hochfunktionale und gut kontrollierte
Behörde setzen, die terroristische Gefahren frühzeitig erkennt und aufklärt. Den
Einsatz von V-Personen (Glossar) werden wir beschränken und klarer regeln. Die
Quellen-Telefonkommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung lehnen wir
auch für die Nachrichtendienste ab.
Wir wollen vor allem den zivilgesellschaftlichen Beitrag zum Schutz der
Verfassung weiter ausbauen. Das Else-Frenkel-Brunswick-Institut (EFBI) in
Leipzig als diesem Anliegen dienende Dokumentations- und Forschungsstelle wollen
wir ausbauen und stärker auch in die Information der Kommunen einbeziehen. Wir
stehen für die Beibehaltung und den Ausbau der Förderung zivilgesellschaftlicher
Initiativen gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Das auf unsere
Initiative hin erarbeitete Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus, das die
Stärkung demokratischer Grundwerte, die Beratung von Kommunen und
Zivilgesellschaft, präventive Arbeit und Früherkennung und Strafverfolgung
verbindet, und die darin enthaltenen Maßnahmen wollen wir fortschreiben. Das
Expertennetzwerk gegen Rechtsextremismus bei der Landesdirektion Sachsen wollen
wir weiter qualifizieren.
Wir befürworten die Bündelung der Kompetenzen für Disziplinarverfahren gegen
Beamt*innen bei einem Oberlandesanwalt nach bayrischem Vorbild als zentrale
Disziplinarbehörde zur Vereinheitlichung des Vorgehens.
Wir verfolgen die konsequente Entwaffnung von Rechtsextremisten. Dafür ist die
Stärkung des Durchgriffrechtes des Innenministeriums gegenüber den
Waffenbehörden geboten.
Eine Polizei, die für die Menschen da ist
Wir stehen für einen leistungsfähigen freiheitlichen Rechtsstaat, der die
Freiheitsrechte seiner Bürger*innen verteidigt und gleichzeitig für deren
Sicherheit sorgt. Deshalb wollen wir weiterhin für eine angemessene
Personalstärke bei der Polizei sorgen und zugleich unverhältnismäßige
Freiheitseinschränkungen verhindern. Die Präventionsarbeit wollen wir stärken
und die Kontrolle polizeilicher Arbeit verbessern.
Wir wollen eine Polizei, die vor Ort wahrnehmbar ist: Die Ansprechbarkeit und
Sichtbarkeit der Polizei in der Fläche stärkt das Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung. Deswegen wollen wir für ausreichend Präsenz der Polizei und mehr
Bürgerpolizist*innen sorgen. Insbesondere das Personal in der Verkehrspolizei
und die Kapazitäten zur Bekämpfung von Internetstraftaten wollen wir erhöhen.
Wir setzen uns für eine kritische Überprüfung der aktuellen polizeilichen
Aufgaben ein und lehnen neue Eingriffsbefugnisse für die kommunalen
Sicherheitsbehörden ab.
Es braucht eine*n mit ausreichend Befugnissen und Personal ausgestattete*n
unabhängige*n Polizeibeauftragte*n beim Landtag, die/der sowohl als
Ansprechpartner*in für Polizist*innen mit ihren Problemen, als auch für die
Aufklärung von Verfehlungen und Straftaten von Polizeibediensteten zuständig
ist.
Die Polizeiausbildung wollen wir moderner gestalten, damit sie den Ansprüchen an
eine demokratische Polizei gerecht wird. Wir wollen für genügend Aus- und
Weiterbildungsangebote sorgen. Hier sollen auch externe Lehrkräfte, insbesondere
aus dem juristischen und psychologischen Bereich, herangezogen werden. Die
juristische Aus- und Fortbildung der Polizei wollen wir in Kooperation mit
staatlichen Universitäten durchführen lassen. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür
ein in der Polizei eine neue Führungskräftestrategie zu etablieren. Diese sollte
auf stetige Weiterbildung setzen, welche moderne Führungsqualitäten,
Verantwortungsbewusstsein, Sensibilität, kommunikative Fähigkeiten sowie
interkulturelle Kompetenz vermittelt.
Die Präventionsarbeit in Sachsen, insbesondere die Kriminalprävention, wollen
wir weiter ausbauen. Dabei wollen wir vor allem das Netzwerk „Allianz sichere
sächsische Kommunen“ (ASSKomm) und den Landespräventionsrat (Glossar) stärken.
Den in dieser Legislatur eingeführten periodischen Sicherheitsbericht (Glossar)
wollen wir fortschreiben.
Das Polizeigesetz werden wir nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes im
bürgerrechtlichen Sinne anpassen. Eine weitere Militarisierung der Polizei durch
die Bewaffnung mit Handgranaten und Maschinengewehren lehnen wir weiterhin ab.
Ebenso lehnen wir die Ausstattung der Polizei mit Tasern (Glossar) jenseits der
Spezialeinheiten ab. Die Bodycam werden wir zu einem Instrument
weiterentwickeln, das vor allem polizeiliches Handeln dokumentiert. Eine weitere
Ausweitung anlassloser Videoüberwachung lehnen wir ab.
Die von uns begonnene Liberalisierung des Versammlungsrechtes wollen wir
fortsetzen und die technische Überwachung von Versammlungen einschränken.
Außerdem setzen wir uns gegen eine Beschneidung der Rechte von
zivilgesellschaftlichem demokratischem und antifaschistischem Protest ein.
Die Justiz als Garantin des Rechtsstaates stärken
Eine starke Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates. Sie schafft
Vertrauen, indem sie den Schutz der Rechte der Bürger*innen garantiert. Wir
haben es in der Staatsregierung geschafft, den Personalabbau in der Justiz zu
stoppen. Eine gute Ausstattung der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der
Justizvollzugsanstalten mit Personal und digitaler Technik ist die zentrale
Voraussetzung für eine leistungsfähige und bürgernahe Justiz.
Zukunft der Justiz durch Ausbildung sichern
Sachsen muss bundesweit ein attraktiver Ort für den Nachwuchs in den
Justizberufen bleiben, um den Generationswechsel bis 2030 gut zu bewältigen. Wir
wollen die Ausbildung für den allgemeinen Justizvollzug, die
Rechtspfleger*innen, Justizfachwirt*innen und Justizwachtmeister*innen weiter
verbessern. Eine gute digitale Ausstattung und die weitere Modernisierung der
Ausbildung treiben wir voran. Wir wollen Synergieeffekte durch zentrale
Einrichtungen für die Ausbildungsbereiche im öffentlichen Dienst erzielen und
auf sich verändernde Bedarfe mit neuen Aus- und Weiterbildungsgängen reagieren.
Zur Nachwuchsgewinnung und Sicherung der Rechtspflege in ganz Sachsen sprechen
wir uns für die Schaffung eines zweiten Standortes für die Ausbildung von
Jurist*innen aus. Die Ausbildung von Jurist*innen muss moderner, digitaler und
praxisorientierter gestaltet werden. Wir nehmen dabei die Bedürfnisse der
Studierenden und der Referendar*innen besonders in den Blick. Die Vorreiterrolle
Sachsens bei der Digitalisierung der staatlichen Prüfungen wollen wir ausbauen,
nachdem das elektronische Zweite Staatsexamen sehr gut angenommen wurde. Die
nächsten Schritte sind die Digitalisierung des Ersten Staatsexamens und die
Einführung digitaler Hilfsmittel. Die Unterhaltsbeihilfe wollen wir neu
gestalten, um eine faire Bezahlung und verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten
während des Referendariats zu sichern. Den Reformbedarf der juristischen
Ausbildung werden wir weiterhin monitoren und gegebenenfalls in enger Absprache
mit der Studierendenschaft und der Refendar*innenvertretung weitere Maßnahmen
treffen.
Personal und Digitalisierung stärken
Wir haben in der zurückliegenden Legislaturperiode die größte Anzahl an
Proberichter*innen seit 1990 eingestellt. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Die
sächsische Justiz soll durch flexible und familiengerechte Arbeitsformen, eine
konkurrenzfähige Besoldung, individuelle Karriereplanung und faire
Aufstiegschancen für alle Geschlechter eine attraktive Arbeitgeberin bleiben.
Die Planbarkeit für Arbeitnehmer*innen bei der Wahl der Dienststelle wollen wir
erhöhen. Neuerhebungen des Personalbedarfs in Justiz und Justizvollzug müssen
die Grundlage für eine gute Personalausstattung in allen Laufbahnen werden. Die
Zentralstelle für strategische Personalgewinnung im Justizvollzug wollen wir
ausbauen und ihre Arbeit auf die Justizberufe erweitern.
Wir haben die Digitalisierung der sächsischen Justiz auf den Weg gebracht und
bis zum 1. Januar 2026 wird die elektronische Akte an Sachsens Gerichten und
Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt sein. Doch dies ist nur der
Anfang: mit einem KI-Kompetenzzentrum Justiz soll Effizienz durch
Automatisierung von Arbeitsprozessen erreicht und die Voraussetzungen für eine
gute Bewältigung von komplexen und von Massenverfahren geschaffen werden. Um den
Bürger*innen den Zugang zur Justiz zu erleichtern, wollen wir die Gerichte
flächendeckend mit Videokonferenztechnik und WLAN ausstatten.
Strafverfolgung, die den Opferschutz stärker in den Fokus rückt
Mit der Einrichtung der Stelle der Ansprechperson für LSBTIAQ+ und der
Zentralstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie der
Erarbeitung von Leitlinien für die Verfolgung entsprechender Straftaten haben
wir große Fortschritte beim Schutz von Menschen, die von Hasskriminalität
betroffen sind, erzielen können. Wir wollen diese Angebote dauerhaft sichern und
weiter ausbauen. Das Bürgermeldeportal gegen Hass im Netz wollen wir
benutzungsfreundlicher gestalten und anonyme Anzeigemöglichkeiten schaffen.
Mitarbeiter*innen der Strafverfolgungsbehörden sollen stärker im Umgang mit
spezifischen Opfergruppen geschult und für die im Gesetz vorgesehenen,
opferzentrierten Reaktionen auf Straftaten (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich)
sensibilisiert werden. Hierbei werden antirassistische, sexismuskritische und
antisemitismuskritische Kompetenzen vermittelt. Wir setzen uns weiter für die
Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ein.
Die Gründung des Zentrums für Kriminologische Forschung Sachsen in Chemnitz war
ein Meilenstein für die wissenschaftliche Fundierung der Kriminalitätsbekämpfung
in Sachsen. Wir setzen uns für die Verstetigung der Institutsarbeit durch eine
institutionelle Förderung ein.
Mit einem Masterplan „Kindgerechte Justiz und familienorientierter
Justizvollzug“ und der Einrichtung eine*r Kinderschutzbeauftragten der
sächsischen Justiz wollen wir sicherstellen, dass die Belange von Kindern, die
als Betroffene mit Strafverfahren konfrontiert werden, auf dem höchstmöglichen
Niveau geschützt werden. Dazu gehört auch der Ausbau des Angebots der Childhood-
Häuser in Sachsen. Zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten der
sexualisierten Gewalt an Kindern auch im Netz und der Gewalt an Frauen im
sozialen Nahbereich schaffen wir die personellen, technischen und strukturellen
Voraussetzungen.
Weil die Legalisierung von Cannabis der Kriminalitätsprävention dient, setzen
wir uns dafür ein, dass auch eine sächsische Kommune Modellregion für die
kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen des entsprechenden Vorhabens des
Bundes wird.
Resozialisierung für ein sicheres Sachsen fördern
In der Auseinandersetzung mit Kriminalität geht es uns darum, Menschen und
Rechtsgüter zu schützen. Straftäter*innen sollen Verantwortung für ihre Taten
übernehmen können, um zukünftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung
zu führen. Die Bedingungen für Resozialisierung in den sächsischen
Justizvollzugsanstalten wollen wir weiter verbessern. Durch Restorative Justice
(Glossar) werden die Bedürfnisse des Opfers in den Mittelpunkt gestellt und
die/der Täter*in setzt sich mit der Tat auseinander. Hierfür schaffen wir über
den gesamten Verlauf des Straf- und Strafvollstreckungsverfahren Ressourcen.
Wir setzen uns für eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes ein, um den Aufbau
eines Übergangsgeldes und finanzielle Wiedergutmachung gegenüber Opfern als
Resozialisierungsziele zu ermöglichen. Wir wollen eine dauerhafte
wissenschaftliche Begleitung von Resozialisierungsmaßnahmen erreichen. Digitale
Bildungsangebote für Inhaftierte sollen ausgeweitet werden. Wir BÜNDNISGRÜNE
setzen uns dafür ein die Angebote für Suchttherapie in den
Justizvollzugsanstalten auszubauen. Die Versorgung von Inhaftierten mit
psychischen Erkrankungen sowie die allgemeine medizinische Versorgung haben für
uns höchste Priorität, ebenso wie die angemessene Ausstattung der
Justizvollzugsanstalten mit Justizvollzugsbediensteten.
Die besonderen Bedürfnisse von Frauen im Vollzug wollen wir mit spezifischen
Angeboten noch stärker berücksichtigen. Die Mutter-Kind-Station der
Justizvollzugsanstalt Chemnitz wollen wir für mehr Gefangene zugänglich machen.
Der Schutz marginalisierter Gruppen muss auch im Strafvollzug gewährleistet
sein. Auf Grundlage des neuen Sächsischen Strafvollzugsgesetzes wollen wir die
sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Strafvollzug schützen.
Videotelefonie und Videodolmetschen als Kontaktform mit entfernt lebenden
Angehörigen haben wir ermöglicht und wollen wir jetzt weiter ausbauen. Projekte
für spezifische Seelsorgeangebote, z. B. für Gefangene muslimischen Glaubens
verstetigen und erweitern wir. Wir wollen Sachsens Vorreiterrolle im Bereich des
Vollzugs in freien Formen ausbauen und die Angebote landesweit zur Verfügung
stellen.
Um die Rückfallgefahr bei Straftäter*innen zu reduzieren, müssen die
psychosoziale Versorgung und Suchttherapie nach der Haft gewährleistet werden.
Wir wollen die gesetzlichen Grundlagen für die Ausweitung und Förderung dieses
Übergangsmanagements schaffen. Wir stehen für die kontinuierliche Kooperation
und gute finanzielle Ausstattung der freien Straffälligenhilfe. Kriminalität
durch Obdachlosigkeit wirken wir entgegen, indem Housing-first-Projekte
(Glossar) dauerhaft verankert werden und durch Vereinbarungen mit den Gemeinden
kontinuierlich Wohnraum für Haftentlassene aus dem kommunalen Wohnungsbestand
zur Verfügung gestellt wird.
Den Freistaat voranbringen
Um mehr Demokratie zu verwirklichen, bedarf es der Erneuerung unseres
Freistaates auf verschiedenen Ebenen. Wir BÜNDNISGRÜNE arbeiten weiter daran,
unsere Verfassung zu modernisieren. Die Kontrolle der Staatsregierung wollen wir
verbessern und den Landtag als demokratisch gewählte Vertretung des Volkes in
Sachsen deutlich stärken. Die Eigenständigkeit der Kommunen als Orte der
Demokratie muss gesichert und ausgebaut werden.
Die Verfassung modernisieren
Fast 35 Jahre nach ihrer Verabschiedung braucht die Verfassung des Freistaates
Sachsen eine Modernisierung, um den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten
Jahrzehnte gerecht zu werden. Wir wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der
Verfassung verankern. Die Schuldenbremse wollen wir modernisieren, die
Tilgungsfrist anpassen und eine geeignete Konjunkturkomponente verankern. Den
Begriff der „Rasse“ wollen wir im Verfassungstext ersetzen und sexuelle
Identität in den Gleichheitsgrundsatz aufnehmen. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen
Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen.
Die Volksgesetzgebung wollen wir vereinfachen, indem die in der Verfassung
festgelegten Quoren gesenkt werden. Das Wahlalter für Kommunal- und
Landtagswahlen soll auf 14 Jahre gesenkt werden. Wir wollen das
Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige ermöglichen. Die Rechte des Landtags
wollen wir durch das Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete und mehr
Informationsrechte stärken. Wir wollen das Instrument der Vertrauensfrage in die
Verfassung aufnehmen.
Parlament und parlamentarische Kontrolle stärken
Wir stehen für ein starkes Parlament mit gut ausgestatteten Abgeordneten und
wirkmächtigen Kontrollinstrumenten gegenüber der Regierung. Der Landtag als das
vom Volk gewählte Gremium muss gestärkt, nicht geschwächt werden. Eine pauschale
Verkleinerung des Landtages lehnen wir ab.
Wir wollen ein verpflichtendes Lobbyregister schaffen, in dem jede externe
Organisation, die auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt, eingetragen
werden muss. Beim Gesetzgebungsverfahren ist offenzulegen, welchen Einfluss
Dritte im Verfahren haben. Wir wollen Karenzzeiten für Mitglieder der
Staatsregierung einführen, damit ein unmittelbarer Wechsel von Politiker*innen
und Staatsbeamt*innen mit ihrem Know-how, ihren Kontakten und Netzwerken in die
Privatwirtschaft nicht mehr möglich ist und so verhindert wird, dass aus
politischen Entscheidungen persönliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden
können und politisch begründete Ressourcen wie Einfluss und Wissen für
privatwirtschaftliche Interessen missbraucht werden.
Mit einem modernen Wahlrecht, das eine verfassungsrechtlich zulässige
Frauenquote beinhaltet, wollen wir erreichen, dass Frauen stärker im Landtag
repräsentiert sein werden. Wir wollen die Zahl der Wahlkreise bei gleichzeitiger
Beibehaltung der Gesamtgröße des Landtages reduzieren, um Überhangmandate zu
verhindern.
Wir setzen uns dafür ein, dass Parteien nationaler Minderheiten bei der
Landtagswahl von der Sperrklausel ausgenommen werden.
Wir sprechen uns für die Stärkung der Parlamentsbeteiligung bei
Kabinettsentscheidungen aus. Wir setzen uns dafür ein, EU-Gesetzgebungen im
Landtag frühzeitig und konstruktiv zu begleiten. Dafür unterstützen wir die
Initiativen des Europaparlaments für längere Fristen der Subsidiaritätsprüfung
sowie erweiterte Möglichkeiten, als Landesparlament Vorschläge für und in EU-
Gesetzgebungen einzubringen. Um in den direkten Austausch mit den EU-
Institutionen zu treten, machen wir uns dafür stark, Kommissar*innen,
Europaabgeordnete und Vertreter*innen der jeweiligen Ratspräsidentschaft zu
aktuellen EU-Anliegen in den Landtag einzuladen.
Kommunen stark aufstellen
Die Kommunen sind die Keimzelle einer starken Demokratie. Wir wollen die Rechte
der kommunalen Gremien weiter stärken und fast 20 Jahre nach der
Funktionalreform eine Neujustierung der Aufgaben zwischen Kommunen und Land
vornehmen. Wir wollen deshalb eine neue Funktionalreform (Glossar) auf den Weg
bringen, um die vielfach verunglückte Aufgabenverteilung zwischen Land und den
Kommunen und die damit verbundene Verteilung von Mittelzuweisungen neu
auszurichten. Dabei ist sowohl der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung zu
stärken, als auch die Aufgabensteuerung durch das Land zu verbessern.
Wir bekennen uns zu dem Grundsatz, dass Gemeindefusionen nur dann stattfinden
können, wenn die beteiligten Gemeinden sich freiwillig dafür entscheiden.
Gemeinden und Orte im amtlichen Sorbischen Siedlungsgebiet sollen alle amtliche
zweisprachige Ortsnamen in gleichgroßer Schriftgröße erhalten. Außerdem sollen
alle Orte in amtlichen Dokumenten die zweisprachige Bezeichnung führen. Hierbei
prüfen wir die Anwendung der brandenburgischen Regelung.
Um das Mitbestimmungsrecht von Stadtteilen hinsichtlich der Gestaltung des
unmittelbaren Wohnumfelds ihrer Bürger*innen zu stärken, wollen wir die
Möglichkeit der Einführung von Ortschaftsräten auch für nicht-eingemeindete
Gebiete schaffen. Außerdem soll die Einführung von Stadtbezirksverfassungen,
welche die direkte Wahl von Stadtbezirksbeiräten durch die Bürger*innen in den
Stadtteilen ermöglichen, auch für größere kreisangehörige Städte möglich werden.
Das Antragsrecht auch einzelner Gemeinderät*innen soll durch eine gesetzliche
Normierung gestärkt werden. Den Vorsitz im Gemeinderat soll auch ein gewähltes
Ratsmitglied führen können, nicht nur die/der Bürgermeister*in.
Das Gemeindewirtschaftsrecht (Glossar) wollen wir zeitgemäßer aufstellen, so
dass es den unterschiedlichen Strukturen, die sich im Freistaat finden, gerecht
wird und gleichzeitig die Kontrolle der Kommune gewährleistet ist. Das betrifft
beispielsweise auch Betätigungsfelder, die durch privates unternehmerisches
Engagement nicht gewährleistet werden. Wir wollen die Möglichkeiten für
themenoffene interkommunale Zusammenarbeit erweitern und die Attraktivität der
gemeinsamen Aufgabewahrnehmung stärken.
Kommunale Selbstverwaltung braucht das Engagement ehrenamtlicher
Gemeinderät*innen. Wir wollen die Attraktivität dieses kommunalen Ehrenamts
erhöhen, insbesondere durch die Stärkung der Vereinbarkeit von Ehrenamt und
Familie. Darüber hinaus wollen wir die Einführung einer zusätzlichen ergänzenden
Altersversorgung für Gemeinderät*innen und Kreisrät*innen prüfen.
EU-Bürger*innen in Sachsen sollen gezielt durch die Staatsregierung über ihr
Wahlrecht zu den Kommunalwahlen (wie zur Europawahl) informiert werden.
Das Einvernehmen bei der Wahl der Beigeordneten durch die Bürgermeister*innen
oder Landrät*innen wollen wir dahingehend weiterentwickeln, dass die
Verweigerung des Einvernehmens nicht mehr willkürlich erfolgen kann.
Das Quorum (Glossar) für den Einwohnerantrag, mit dem Bürger*innen direkt die
Behandlung eines Anliegens im Kommunalparlament erwirken können, wollen wir auf
0,6 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren senken.
Vertretung sorbischer Interessen weiterentwickeln
Wir achten das Volk der Sorb*innen in seiner Eigenschaft als nationale
Minderheit und als einen besonderen Teil Sachsens. Die Stärkung der bestehenden
sorbischen Institutionen halten wir für notwendig, auch wenn uns bewusst ist,
dass ihr Gefüge von vielen Sorb*innen noch nicht als ausreichende Vertretung
wahrgenommen wird. Wir sprechen uns für das Verbandsklagerecht des Dachverbandes
Domowina aus.
Die ausreichende Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk betrachten wir
als eine unverzichtbare Aufgabe der Länder Sachsen und Brandenburg sowie des
Bundes. Die Ausstattung der Stiftung für das sorbische Volk wollen wir
dynamisieren und dazu in Gespräche mit dem Bund eintreten, um gestiegene
Bedarfe, Tariferhöhungen und Inflation ausgleichen zu können.
Das Amt der/des Beauftragten für sorbische Angelegenheiten wollen wir aufwerten.
Wir wollen zukünftig alle Angelegenheiten, die das Sorbische Volk betreffen, in
einem Ministerium bündeln. Dafür soll eine aufgabengerecht ausgestattete Stelle
geschaffen werden, die an das zuständige Minister*inbüro angebunden ist.
Die Direktwahl des Rates für sorbische Angelegenheiten nach Brandenburger
Vorbild kann aus unserer Sicht ein erster Schritt zur besseren Repräsentation
der Sorb*innen sein.
Wir meinen, dass es einer breiten gesellschaftlichen Debatte über das Ziel einer
demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung in Sachsen bedarf, in der
die relevanten staatsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die
Staatsregierung muss den Dialog über diese schwierige Frage innerhalb der
sorbischen Bevölkerung aktiv fördern, statt ihn nur abzuwarten, und um das
Verständnis der nicht-sorbischen Bevölkerung für die Artikulation sorbischer
Interessen werben.
Den rechtsextremen Anfeindungen gegen Sorb*innen treten wir entschieden
entgegen.
Europäische Nachbarschaft und globale Verantwortung stärken
Wir haben dafür gesorgt, dass Europa in der Staatsregierung einen neuen
Stellenwert bekommen hat. Die Europabildung haben wir ausgebaut. Die
Verbindungsbüros in Brüssel und Breslau haben wir gestärkt. Mit Okzitanien,
Andalusien und Latium sind neue Regionalpartnerschaften Sachsens aufgebaut
worden. Wir wollen uns weiter dafür einsetzen, dass Sachsen als Freistaat mitten
in Europa seinen Beitrag zur europäischen Integration leistet. Wir bekennen uns
zur Europäischen Union und ihrer demokratischen Weiterentwicklung und der
Perspektive ihrer Erweiterung – beispielsweise durch den Beitritt der Ukraine
und auch der Westbalkanstaaten. Deshalb arbeiten wir auch in Sachsen für die
Vertiefung der europäischen Integration. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein,
dass Sachsen seiner globalen Verantwortung gerecht wird – in der
Entwicklungsarbeit und durch die Solidarität mit allen, die sich der Herrschaft
und dem wachsenden internationalen Einfluss autoritärer und antidemokratischer
Regime entgegenstellen.
Europäische Nachbarschaft stärken
Wir wollen die Beziehungen Sachsens zu unseren europäischen Nachbarn Polen und
Tschechien vertiefen. Wir stehen weiterhin für offene Grenzen in der
Europäischen Union, so auch zu Polen und Tschechien. Mit der Gründung eines
Regionalrates wollen wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und
Tschechien ausbauen und verstetigen. In einer guten Nachbarschaft können auch
kritische Fragen angesprochen werden: Wir sprechen uns gegen eine Verlängerung
des Kohletagebaus in Turów und gegen den Bau von Staustufen in der Elbe in
Tschechien aus.
Wir wollen nach dem Vorbild Baden-Württembergs und Frankreichs ein Projekt
„Justiz ohne Grenzen“ mit Polen und Tschechien als kostenlosen Beratungsdienst
für grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten ins Leben rufen. Die Trinationale
Rechtsstaatskonferenz (TriCon Sachsen) (Glossar) wollen wir weiterführen.
Das Erlernen der Nachbarsprachen an sächsischen Schulen und bi- bzw.
trinationale Studiengänge an den Hochschulen wollen wir besonders fördern.
Europa für alle erlebbar machen
Wir wollen mehr Menschen ermöglichen, Europa als Einheit, die sie mitgestalten
können, kennenzulernen. Deshalb wollen wir den Austausch mit unseren
Partnerregionen in Frankreich, Spanien und Italien sowie unseren Nachbarländern
Polen und Tschechien fördern und dabei möglichst viele gesellschaftliche
Akteur*innen – beispielsweise aus den Bereichen der Kultur, des Brauchtums, des
Sports und anderer Bereiche des ehrenamtlichen Engagements – einbeziehen.
Grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit und das Ehrenamt sächsischer
Bürger*innen in den Nachbarländern sollen gefördert und erweitert werden.
Mit einer Kompetenzstelle für den Schüleraustausch können auf den Lehrplan
abgestimmte Austauschprogramme mit den Partnerregionen und Nachbarländern
angeboten und organisiert werden, Lehrer*innen unterstützt und Fördermittel und
Zuschüsse akquiriert werden.
Den von uns BÜNDNISGRÜNEN eingeschlagenen Weg bei der Europabildung wollen wir
weitergehen, indem wir europäische Bildungsangebote für alle Generationen
schaffen und Lehrkräfte durch Weiterbildung zur Vermittlung von Europabildung an
Schulen qualifizieren. Das sächsische Interrail-Angebot Saxorail, (Glossar) das
jungen Menschen ermöglicht, Europa buchstäblich zu erfahren, wollen wir
aufrechterhalten. Der Austausch über europäische Themen soll auch jenseits der
Großstädte möglich sein, deshalb wollen wir ein von der Landeszentrale für
politische Bildung getragenes mobiles Angebot in Form eines „Europabusses“
schaffen. Wir regen an, die „Konferenz zur Zukunft Europas“ in geeigneten
Formaten auf Landesebene weiterzuführen. Wir wollen außerdem einen Bürger*innen-
Dialog über Strukturmaßnahmen in Europa initiieren, in dem eine Zukunftsvision
der vom Strukturwandel betroffenen Menschen für ihre Region entwickelt wird.
Wir BÜNDNISGRÜNE sehen es auch als Aufgabe der sächsischen Staatsregierung die
Bereiche, in denen die europäische Gesetzgebung wirksam wird, der Öffentlichkeit
bekannt zu machen und die Vorteile, die sich daraus für die Bürger*innen
ergeben, aktiv zu kommunizieren.
Die Zahl der Studierenden und der Auszubildenden, die am Erasmus-Programm
teilnehmen, wollen wir in der kommenden Legislaturperiode verdoppeln. Erasmus+
(Glossar) muss insbesondere bei den Auszubildenden über das Handwerk hinaus
bekannt gemacht werden. Wir wollen den Erasmus-Schwerpunkt der sozialen Teilhabe
den sozialen Trägern nahebringen und benachteiligte Personengruppen wie
Erwachsene, die ihren Schulabschluss nachholen, in die Bildungsangebote
einbeziehen. Die Anzahl der aus Sachsen entsandten sowie der in Sachsen
aufgenommenen Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Europa
wollen wir ebenfalls verdoppeln.
In der Vorbereitung der EU-Förderperiode 2028–2035 wollen wir einen Runden Tisch
mit Akteur*innen und Stakeholdern von Förderprogrammen mit dem Ziel der
verbesserten Bürgerbeteiligung initiieren. Kommunale Entscheidungsträger*innen,
Verwaltungen und Vereine wollen wir bei der Erstellung von Förderanträgen durch
gezielte Beratung unterstützen und Weiterbildungsmöglichkeiten für
Verwaltungsmitarbeiter*innen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder beim
Staatsministerium für Regionalentwicklung schaffen.
Wir setzen uns für eine kräftige Unterstützung von Chemnitz als Kulturhauptstadt
Europas 2025 durch den Freistaat Sachsen ein. Dieser Status muss genutzt werden,
um die lokalen Akteur*innen für Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
sichtbar zu machen und in ihrer Wirksamkeit zu stärken.
Sachsens globale Verantwortung anerkennen und wahrnehmen
Wir sehen uns in Sachsen den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) der
Vereinten Nationen verpflichtet. Wir wollen eine Politik, in der alle
Politikfelder - und alle Institutionen im Freistaat - an einem Strang und in die
gleiche Richtung ziehen, wenn es um das Erreichen dieser Ziele geht. Die
thematische Zusammenarbeit mit anderen Regionen in der Welt muss darauf
orientiert werden, Lösungen für gemeinsame Probleme wie den Klimawandel, die
demografische Entwicklung oder den Strukturwandel zu finden. Dazu wollen wir
Kooperationen zwischen Regionen, Kommunen, Schulen, Hochschulen und
Handwerkskammern mit vergleichbaren Institutionen fördern. Die strategische
Entwicklungszusammenarbeit – beispielsweise mit afrikanischen Ländern – muss
dazu beitragen, die Möglichkeiten der Partnerländer zu verbessern, nachhaltig zu
wirtschaften, eine demokratische Entwicklung zu verfolgen und in der Konkurrenz
zu autoritär regierten Staaten zu bestehen. Dazu wollen wir in Sachsen die
Fachkompetenzen für nachhaltige, beidseitig nutzbringende wirtschaftliche
Zusammenarbeit in den Landesinstitutionen ausbauen und sächsischen Unternehmen
Unterstützung für wirtschaftliche Kooperationen mit globalen
Entwicklungspartnern anbieten.
Wir unterstützen die nachhaltige Förderung der sächsisch-ugandischen
Partnerschaft durch den Ausbau von Netzwerkstrukturen, die Bereitstellung von
Fördermitteln für Projekte und Begegnungsräume mit den zivilgesellschaftliche
Organisationen in Uganda, die die Kriterien der Bundesregierung für diejenigen
Zuwendungen, die beispielsweise Projekte zur Umsetzung einer guten
Regierungsführung durch die Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht
sowie zur Umsetzung der Menschenrechte erfüllen.
Sachsens Vergabegesetz muss auch sicherstellen, dass Produkte, die die
öffentliche Hand nutzt, jeweils fair produziert worden sind. Der Freistaat muss
eine nachhaltige öffentliche Beschaffung gewährleisten und die Umsetzung des
Lieferkettengesetzes unterstützen. Wir unterstützen, dass der Freistaat Sachsen
eine Vorbildfunktion übernimmt, indem er bei eigenen Veranstaltungen verstärkt
auf Produkte aus sozial-ökologischer Herstellung und fairem Handel zurückgreift.
Dazu wollen wir die von uns ins Leben gerufenen Beratungsstrukturen für
nachhaltige Beschaffung weiterführen und bedarfsorientiert ausbauen. Bei der
Vergabe von Projektmitteln sind ökologische Standards und die Achtung der
Menschenrechte unerlässlich.
Aufgrund unserer Wurzeln in der Bürgerbewegung der DDR fühlen wir uns Menschen
verpflichtet, die für die Überwindung von Diktaturen und die Demokratisierung
ihrer Länder kämpfen. Wir wollen dafür sorgen, dass Sachsen beim Wiederaufbau
der Ukraine helfen wird, insbesondere bei der Rettung und Wiederherstellung von
Kulturgütern, aber auch bei der juristischen Aufarbeitung russischer
Kriegsverbrechen.
Wir wollen Kooperationen der sächsischen Polizei mit autoritären Regimes nicht
zulassen und bestehen darauf, dass jeder Einsatz sächsischer Polizist*innen im
Ausland durch den Landtag genehmigt wird. Für sächsische Delegationsreisen
müssen Nachhaltigkeits- und Klimaziele, Menschenrechte,
Geschlechtergerechtigkeit, Teilhaberechte und Frieden entscheidende Leitlinien
sein.
Die Bedrohung unserer Demokratie durch Organisationen, die von diktatorischen
oder autoritären Regimen getragen werden, muss ernster genommen werden. Wir
wollen die Sicherheit und Meinungsfreiheit von Dissident*innen schützen, die aus
diktatorisch beherrschten Ländern zu uns geflohen sind.
Menschenrechtsverteidiger*innen aus Kultur, Journalismus und Wissenschaft
möchten wir geschützte Räume anbieten, um im Exil ihre wichtige Arbeit
fortzusetzen. Wir regen an, fremdsprachige Medienangebote, die ein Gegengewicht
zur antidemokratischen Propaganda autoritärer Regime darstellen, zu fördern. Die
sächsischen Institutionen müssen fachlich und personell ausreichend ausgestattet
werden, um globale politische Entwicklungen zu verfolgen, zu verstehen und auf
dieser Grundlage erforderliche Maßnahmen für den Schutz unserer pluralistischen
Gesellschaft umzusetzen.
Wir stehen gegen jede Form von Autoritarismus, Faschismus, Diskriminierung,
sowie Rechtsextremismus ein, da diese Hass, Intoleranz und Gewalt in unsere
Gesellschaft bringen. Um eine starke Demokratie zu gewährleisten, setzen wir uns
aktiv für die Unterstützung antifaschistischen Engagements sowie die
demokratischer Werte und Aufklärungsarbeit ein. Dabei fokussieren wir uns auf
die Stärkung demokratischer Institutionen und den Ausbau von Bildungsprogrammen,
welche demokratische Werte vermitteln.