Eine faire und angemessene Unterhaltsbeihilfe für Referendar*innen ist einer der Faktoren, der Sachsen als Ausbildungsstätte für Referendar*innen attraktiver machen kann. In Sachsen ist die Zuverdienstgrenze - das, was Referendar*innen zusätzlich zur Unterhaltsbeihilfe verdienen können, ohne das diese gekürzt wird - derzeit immernoch deutlich niedriger als in anderen Bundesländern. Zusätzlich kann Referendar*innen in Sachsen ein Nebenjob auf Grundlage ihrer Noten der 1. juristischen Staatsprüfung untersagt werden. Dies benachteiligt häufig weiter solche Referendar*innen, die auch während des Studiums arbeiten mussten.
Reformen der juristischen Ausbildung haben lange gar nicht oder nur sehr schleppend stattgefunden. Das sich jetzt etwas tut ist wichtig, kann aber nicht den Reformstau der letzten 120 Jahre aufholen. Wir müssen weiterhin veränderte Anforderungen der Berufswelt (Digitalisierung, europäische Integration etc.) sowie die psychischen und physischen Belastungen der angehenden Jurist*innen im Blick behalten und die juristische Ausbildung daran anpassen. Studierende und Referendar*innen haben dabei ihre Bedürnisse am besten im Blick und sollten daher in ggf. stattfindende Reformen eingebunden werden.
Kapitel: | Kapitel 4: Modernen Staat gestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | Antonia Groß (LV Grüne Jugend Sachsen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.01.2024, 16:01 |
Kommentare