Sprachliche Klarstellung
Kapitel: | Kapitel 4: Modernen Staat gestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.01.2024, 21:15 |
Kapitel: | Kapitel 4: Modernen Staat gestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.01.2024, 21:15 |
benutzungsfreundlicher gestalten und anonyme Anzeigemöglichkeiten schaffen. Mitarbeiter*innen der Strafverfolgungsbehörden müssensollen stärker im Umgang mit spezifischen Opfergruppen geschult und für die im Gesetz vorgesehenen,
Mehr Demokratie – das ist immer der Grundsatz BÜNDNISGRÜNER Politik. In der
zurückliegenden Legislaturperiode konnten wir echte Verbesserungen für ein
demokratischeres Miteinander erreichen. Mit dem Transparenzgesetz haben wir
dafür gesorgt, dass die Bürger*innen einen besseren Einblick in staatliches
Handeln nehmen können. Wir haben Bürgerbegehren in den Gemeinden erleichtert und
kommunale Bürgerbeteiligungssatzungen möglich gemacht. Außerdem haben wir den
ersten landesweiten Bürgerrat initiiert. Dank uns hat der Freistaat Sachsen
jetzt endlich ein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus. Wir haben die Mittel
für das Programm „Weltoffenes Sachsen“ erhöht, die „Orte der Demokratie“
etabliert und Forschungsstellen geschaffen, die der Demokratiebildung und der
zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Tendenzen
dienen. Den eingeschlagenen Weg müssen wir weitergehen, um die Zufriedenheit mit
der Demokratie zu steigern und das Vertrauen in politische Institutionen
zurückzugewinnen, damit Extremismus und Populismus der Nährboden entzogen wird.
Unsere Antwort lautet daher: Mehr Demokratie! Und: Demokratie und Rechtsstaat
entschlossen verteidigen!
Von mehr Bürgerbeteiligung profitieren alle: Die beteiligten Bürger*innen durch
Selbstwirksamkeitserfahrung, politische Entscheidungsträger*innen und Verwaltung
durch neue Ideen der Bürger*innen und die Gesellschaft durch bedarfsgerechte
Entscheidungen. Gerade die notwendigen Veränderungsprozesse, vor denen wir
stehen, bedürfen des Wissens der Vielen, die gehört und ernst genommen werden
müssen.
Um Beteiligungskompetenzen bei den Kommunen und in der Zivilgesellschaft
aufzubauen, wollen wir die Netzwerkarbeit stärken und eine Beratungsstelle für
Demokratieförderung und Bürgerbeteiligung schaffen. Die kommunale
Bürgerbeteiligung wollen wir durch eine Plattform mit Best-Practice-Formaten und
Moderator*innen ausbauen und evaluieren. Dabei sollen besonders die
Erfordernisse der Bürgerbeteiligung im ländlichen Raum beachtet werden. Wir
wollen mehr zulässige Bürgerbegehren. Zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei
Kommunalwahlen wollen wir eine gesetzlich verankerte Innovationsklausel prüfen,
mit Hilfe derer Kommunen eigenständig neue Ansätze, wie z. B. die automatische
Zusendung von Briefwahlunterlagen implementieren können. Wir setzen uns für den
Ausbau der Förderprogramme „Orte des Gemeinwesens“, „Bürgerbeteiligung“ und
„Orte der Demokratie“ in den Landkreisen mit klaren Wirkungsparametern und
Anpassungsmechanismen ein. Wir wollen die datenschutzkonforme Gestaltung von
Bürgerräten auf Landesebene nach dem Vorbild Baden-Württembergs auf den Weg
bringen und in den Kommunen aufsuchende Verfahren und lokale Bürgerräte
ermöglichen. Ergänzend soll ein sächsischer Digitalrat initiiert werden, der
Bürgerbeteiligung mit digitalen Mitteln realisiert.
Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wollen wir erweitern und
weiterentwickeln. Grundsätzlich soll bei Vorhaben des Freistaates geprüft
werden, wie eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Beteiligung der
Bevölkerung stattfinden kann. Innerhalb der Staatsregierung soll eine
ressortübergreifende Qualitätsentwicklung bei der Bürgerbeteiligung organisiert
werden. Die wissenschaftliche Begleitung der Beteiligungsprozesse in Sachsen
wollen wir durch eine neue Forschungsstelle Bürgerbeteiligung ermöglichen.
Wir setzen uns für ein bürgerfreundliches Petitionswesen mit gesetzlichen
Grundlagen für ein transparentes und effektives Verfahren im Sächsischen Landtag
ein, welches die persönlichen Daten schützt. Online-Petitionen wollen wir
gesetzlich verankern.
Die Jugend muss dringend besser an den Prozessen in Politik und Verwaltung
beteiligt werden, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflussen werden. Deshalb
fordern wir das Wahlalter von 14 Jahren bei den Wahlen zum Landtag und zu den
kommunalen Parlamenten. Die Beteiligung von Jugendlichen soll in der
Gemeindeordnung von einer „Soll“- zu einer „Muss“-Bestimmung werden. Wir wollen
jugendgerechte Beteiligungsformen flächendeckend umsetzen. Zur Unterstützung der
Beteiligungsprozesse wollen wir BÜNDNISGRÜNE Angebote der politischen Bildung
dezentral und digital auch für junge Menschen attraktiv machen.
Unsere Demokratie braucht zivilgesellschaftliche Initiativen, die Träger von
Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt,
von Angeboten der politischen Bildung und von Projekten gegen demokratie- und
menschenfeindliche Strömungen sind. Wir wollen die langfristige Finanzierung
dieser Initiativen durch ein sächsisches Demokratiefördergesetz sichern und
dabei die notwendige Flexibilität nicht vernachlässigen.
Wir unterstützen die Landeszentrale für politische Bildung bei der Entwicklung
von didaktischen Methoden, bei der Kooperation mit zivilgesellschaftlichen
Trägern und mit den Hochschulen sowie bei der Verbesserung der räumlichen und
technischen Voraussetzungen ihrer Arbeit, um eine bessere Wirksamkeit der
flächendeckenden politischen Bildung in Sachsen zu erreichen. Die
wissenschaftliche Unterstützung der Demokratiebildung durch die John-Dewey-
Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie in Dresden soll verstetigt
werden. Zusätzlich sprechen wir uns für die Einrichtung einer Professur für
politische Erwachsenenbildung an der TU Dresden und einer Professur für
Demokratieforschung an der Universität Leipzig aus.
Wir wollen ein NSU-Dokumentationszentrum in Sachsen schaffen, das an die
Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ erinnert, aber auch ein Ort
des Lernens und der Vermittlung demokratischer Werte sein und die wehrhafte
Demokratie repräsentieren soll.
Wir wollen das von uns eingeführte Transparenzgesetz mit öffentlicher
Beteiligung weiterentwickeln und auf die Kommunen sowie Unternehmen mit
Beteiligung der öffentlichen Hand ausweiten. Die Ausnahmen bei den
Transparenzpflichten sollen deutlich reduziert werden. Die Transparenzplattform
wollen wir weiter ausbauen und den Transparenzanspruch kostenlos gestalten. Wir
setzen uns für den verbesserten Schutz von Whistleblower*innen ein und wollen
dabei in Sachsen über die Regelungen des Bundes hinausgehen.
Daten der Verwaltung, die nicht der Vertraulichkeit unterliegen, wollen wir
standardmäßig der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stellen. Die Möglichkeiten
für Feedback und die Einreichung von Datensätzen im sächsischen Open Data Portal
(Glossar) wollen wir offensiver bewerben, um eine breite Beteiligung
voranzubringen. Durch die Bereitstellung von Public-Cloud-Angeboten (Glossar)
könnte die technische Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Open-Data-Projekten
erleichtert werden.
Der öffentliche Dienst muss handlungs- und leistungsfähig sein, um die Aufgaben
für die Bürger*innen effektiv erledigen zu können. Dazu braucht es eine moderne
digitale Ausstattung und genügend Personal, um weiterhin herausragende Arbeit
leisten zu können. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Landesverwaltung
gut mit dem bestmöglich qualifizierten Personal ausgestattet ist. Wir wollen die
Ausbildung der Landesbediensteten deutlich verbessern und die Verwaltung als
attraktive Arbeitgeberin stärken.
Den eingeschlagenen Weg einer langfristigen aufgabenorientierten Personalplanung
wollen wir fortsetzen. Bestehende Verwaltungsprozesse und Abläufe sollen
vereinfacht werden. Wir wollen das integrierte Personalkonzept fortschreiben, um
jetzt schon zu wissen, welche Stelle wann nachbesetzt werden muss. Sachgrundlose
Befristungen werden wir endgültig abschaffen.
Wir wollen die Verwaltungshochschule Meißen zum zentralen Aus- und
Fortbildungsort der Verwaltungen im Freistaat entwickeln. Dazu muss ausreichend
Personal zur Verfügung gestellt, die Forschungsfreiheit gestärkt und die
Hochschule langfristig unabhängiger werden. Die Verwaltungs- und
Polizeiausbildung in Bobritzsch und Rothenburg wollen wir nach Meißen verlagern,
die bisherigen Standorte aber als Fortbildungsstandorte erhalten.
Durch gezielte Kampagnen wollen wir Menschen mit Migrationshintergrund für die
Verwaltung gewinnen und die Diversität fördern. Die Vermittlung interkultureller
Kompetenz und die demokratisch-politische Bildung in der Aus- und Fortbildung
wollen wir deutlich ausbauen.
Wir stehen für eine einheitliche Fachkräftestrategie für alle Landesbehörden und
Ministerien und wollen die Wertschätzungsinitiative ausbauen und die notwendige
Weiterentwicklung der Behörden gemeinsam mit den Bediensteten gestalten. Wir
BÜNDNISGRÜNE wollen attraktive Bedingungen und Angebote wie mobiles Arbeiten,
ein wirksames Gesundheitsmanagement, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und
zeitgemäße Karriereperspektiven schaffen. Dazu gehören auch die Einführung des
Job-Bikes und die Errichtung von Behörden-Kitas in Dresden und Leipzig. Wir
unterstützen die Forderung von Gewerkschaften, dass Tarifstufenlaufzeiten in der
Elternzeit nicht ausgesetzt werden. Durch transparente Kommunikation, ein
modernes Vorschlagswesen und regelmäßige Beteiligung von Bediensteten an
Transformationsprozessen wie der Digitalisierung möchten wir die Voraussetzungen
schaffen, dass Behörden als zeitgemäß und attraktiv gegenüber der
Privatwirtschaft wahrgenommen werden. Ein Beratungszentrum für Bedienstete soll
mit Coaching- und Supervisionsangeboten das Verwaltungspersonal unterstützen,
sich den entwickelnden Arbeitsanforderungen anzupassen, um den künftigen
Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht werden zu können und ein
attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Wir setzen uns für eine auskömmliche Besoldung der Beamt*innen ein. Die
bestehende Besoldungsordnung wollen wir grundlegend überarbeiten, so dass der
öffentliche Dienst in Sachsen im Vergleich zum Bund und anderen Ländern
konkurrenzfähig bleibt. Wir wollen die Regelaltersgrenze anheben und für eine
Besoldung sorgen, die sich am jeweiligen Dienstposten orientiert.
Der Schutz der Sicherheit der Bürger*innen ist eine zentrale Aufgabe des
Staates. Er wird hierbei immer wieder vor neue Aufgaben gestellt: Die Folgen des
Klimawandels bedeuten neue Herausforderungen für den Katastrophenschutz.
Verfassungsfeinde bedrohen unsere freiheitlich-demokratische Ordnung heute
aggressiver denn je. Die Sicherung der personellen Ausstattung der Polizei und
Staatsanwaltschaften wird entscheidend sein, um die Bürger*innen vor
Kriminalität zu schützen. Diesen Herausforderungen stellen wir uns.
Die Auswirkungen des Klimawandels und die demographische Entwicklung stellen den
Freistaat vor neue Herausforderungen. Um darauf gut vorbereitet zu sein, wollen
wir einen Neustart in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, der sowohl die
Ausstattung, als auch die Rahmenbedingungen des Bevölkerungsschutzes an die sich
verändernden Bedingungen anpasst.
Es ist notwendig, die Resilienz gegenüber Katastrophen sowohl in der Bevölkerung
– indem Eigenverantwortung und Eigenvorsorge gestärkt werden – als auch im
öffentlichen Bereich zu stärken. In der Bevölkerung wollen wir eine Art
„Schneeballsystem“ (Glossar) ausgehend von aufsuchenden Angeboten aufbauen. In
Bereichen wie der Stadtplanung, dem Gewässerschutz oder der Landwirtschaft
arbeiten wir darauf hin, dass Resilienz auch in Hinblick auf die Klimakrise
stets ein zu beachtendes Kriterium ist. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht fest: Eine
resiliente Bevölkerung braucht eine resiliente Verwaltung. Um diese zu
erreichen, setzen wir uns für Fortbildungspflichten für die Angestellten der
Landesdirektion und ein Landesamt für Bevölkerungsschutz ein.
Zentrale Qualitätsstandards retten Leben: Das gilt für den Rettungsdienst wie
auch im vorbeugenden Brandschutz. Überregionale Standards helfen in diesen
Bereichen, das Ausmaß von Schadensereignissen von Anfang an gering zu halten.
Wir wollen die organisierte Erste Hilfe durch Unterstützung des „Helfer-vor-
Ort“-Systems stärken. Psychosoziale Notfallversorgung soll in die nicht-
polizeiliche Gefahrenabwehr als eigener Leistungsbereich integriert werden.
Inklusion braucht es auch im Bevölkerungsschutz: Hier muss Barrierefreiheit
unbedingt mitgedacht und die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders
berücksichtigt werden.
Die grenzüberschreitende Katastrophenvorsorge mit unseren Nachbarn Polen und
Tschechien wollen wir weiterentwickeln – beispielsweise durch
grenzüberschreitende Katastrophenübungen. Ausbauen wollen wir auch das
grenzüberschreitende Rettungswesen.
Die Träger der Rettungsdienste sind anders als kommerzielle Anbieter von
Dienstleistungen zu behandeln. Deshalb begrüßen wir die Ausnahme von der
europaweiten Ausschreibungspflicht in diesem Bereich. Diese Bereichsausnahme für
den Rettungsdienst, die auf unsere Initiative hin in der laufenden Legislatur
ermöglicht wurde, wollen wir dahingehend weiterentwickeln, dass das
Verwaltungsauswahlverfahren zum Standard wird. Durch geeignete
aufsichtsrechtliche Maßnahmen wollen wir die Hilfsfrist im Rettungsdienst
verbessern.
Die feuerwehrtechnischen Standards wollen wir durch Sammelbeschaffungen und die
Etablierung von Musterprodukten vereinheitlichen. Zur Erhöhung der
Tageseinsatzbereitschaft und Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren wollen wir
Anreizsysteme etablieren.
Guter Datenschutz und eine gute IT-Sicherheit sind wichtige Standortvorteile für
Sachsen. Die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz (KI) gebieten es, das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und noch besser zu
schützen und die IT-Sicherheit im Freistaat auszubauen.
Wir wollen ein Institut für Datenschutz und Informationssicherheit einrichten,
das Informationen für die Öffentlichkeit vermittelt und auf Sicherheitslücken –
auch im staatlichen Bereich – aufmerksam macht. Verbraucherschutz muss auch in
den Bereichen des Online-Handels und der Plattformwirtschaft gewährleistet
werden. Die Speicherfristen bei den Behörden und öffentlichen Stellen des
Freistaates wollen wir eindeutig, transparent und bereichsübergreifend regeln.
Betroffene Personen müssen über die von ihnen gespeicherten Daten durch die
Sicherheitsbehörden automatisch und regelmäßig unterrichtet werden. Wir bekennen
uns zu einer ausreichenden personellen Ausstattung der/des Sächsischen
Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Quellen-Telekommunikationsüberwachung,
Online-Durchsuchungen und Hackbacks lehnen wir als völlig unverhältnismäßige
Eingriffe in die Bürgerrechte klar ab.
Wir wollen einen Ethikbeirat etablieren, der in die KI-Strategie des Freistaates
eingebunden wird. Das IT-Sicherheitsmanagement im Freistaat wollen wir ausbauen
und auf die Kommunen ausweiten.
Unsere freiheitliche Demokratie wird immer mehr bedroht – durch
Verfassungsfeinde, Hass und Hetze und eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber
demokratischen Errungenschaften. Wir werden unseren freiheitlichen
demokratischen Rechtsstaat entschieden verteidigen, konsequent gegen
Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen und die Zivilgesellschaft stärken.
Das Landesamt für Verfassungsschutz wollen wir perspektivisch in seiner jetzigen
Form auflösen und an seine Stelle eine hochfunktionale und gut kontrollierte
Behörde setzen, die terroristische Gefahren frühzeitig erkennt und aufklärt. Den
Einsatz von V-Personen (Glossar) werden wir beschränken und klarer regeln. Die
Quellen-Telefonkommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung lehnen wir
auch für die Nachrichtendienste ab.
Wir wollen vor allem den zivilgesellschaftlichen Beitrag zum Schutz der
Verfassung weiter ausbauen. Das Else-Frenkel-Brunswick-Institut (EFBI) in
Leipzig als diesem Anliegen dienende Dokumentations- und Forschungsstelle wollen
wir ausbauen und stärker auch in die Information der Kommunen einbeziehen. Wir
stehen für die Beibehaltung und den Ausbau der Förderung zivilgesellschaftlicher
Initiativen gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Das auf unsere
Initiative hin erarbeitete Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus, das die
Stärkung demokratischer Grundwerte, die Beratung von Kommunen und
Zivilgesellschaft, präventive Arbeit und Früherkennung und Strafverfolgung
verbindet, und die darin enthaltenen Maßnahmen wollen wir fortschreiben. Das
Expertennetzwerk gegen Rechtsextremismus bei der Landesdirektion Sachsen wollen
wir weiter qualifizieren.
Wir befürworten die Bündelung der Kompetenzen für Disziplinarverfahren gegen
Beamt*innen bei einem Oberlandesanwalt nach bayrischem Vorbild als zentrale
Disziplinarbehörde zur Vereinheitlichung des Vorgehens.
Wir verfolgen die konsequente Entwaffnung von Rechtsextremisten. Dafür ist die
Stärkung des Durchgriffrechtes des Innenministeriums gegenüber den
Waffenbehörden geboten.
Wir stehen für einen leistungsfähigen freiheitlichen Rechtsstaat, der die
Freiheitsrechte seiner Bürger*innen verteidigt und gleichzeitig für deren
Sicherheit sorgt. Deshalb wollen wir weiterhin für eine angemessene
Personalstärke bei der Polizei sorgen und zugleich unverhältnismäßige
Freiheitseinschränkungen verhindern. Die Präventionsarbeit wollen wir stärken
und die Kontrolle polizeilicher Arbeit verbessern.
Wir wollen eine Polizei, die vor Ort wahrnehmbar ist: Die Ansprechbarkeit und
Sichtbarkeit der Polizei in der Fläche stärkt das Sicherheitsgefühl der
Bevölkerung. Deswegen wollen wir für ausreichend Präsenz der Polizei und mehr
Bürgerpolizist*innen sorgen. Insbesondere das Personal in der Verkehrspolizei
und die Kapazitäten zur Bekämpfung von Internetstraftaten wollen wir erhöhen.
Wir setzen uns für eine kritische Überprüfung der aktuellen polizeilichen
Aufgaben ein und lehnen neue Eingriffsbefugnisse für die kommunalen
Sicherheitsbehörden ab.
Es braucht eine*n mit ausreichend Befugnissen und Personal ausgestattete*n
unabhängige*n Polizeibeauftragte*n beim Landtag, die/der sowohl als
Ansprechpartner*in für Polizist*innen mit ihren Problemen, als auch für die
Aufklärung von Verfehlungen und Straftaten von Polizeibediensteten zuständig
ist.
Die Polizeiausbildung wollen wir moderner gestalten, damit sie den Ansprüchen an
eine demokratische Polizei gerecht wird. Wir wollen für genügend Aus- und
Weiterbildungsangebote sorgen. Hier sollen auch externe Lehrkräfte, insbesondere
aus dem juristischen Bereich, herangezogen werden. Die juristische Aus- und
Fortbildung der Polizei wollen wir in Kooperation mit staatlichen Universitäten
durchführen lassen. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein in der Polizei eine
neue Führungskräftestrategie zu etablieren, die auf eine Weiterbildung setzt,
die moderne Führungsqualitäten, Verantwortungsbewusstsein, kommunikative
Fähigkeiten und interkulturelle Kompetenz vermittelt.
Die Präventionsarbeit in Sachsen, insbesondere die Kriminalprävention, wollen
wir weiter ausbauen. Dabei wollen wir vor allem das Netzwerk „Allianz sichere
sächsische Kommunen“ (ASSKomm) und den Landespräventionsrat (Glossar) stärken.
Den in dieser Legislatur eingeführten periodischen Sicherheitsbericht (Glossar)
wollen wir fortschreiben.
Das Polizeigesetz werden wir nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes im
bürgerrechtlichen Sinne anpassen. Die Bodycam werden wir zu einem Instrument
weiterentwickeln, das vor allem polizeiliches Handeln dokumentiert. Eine weitere
Ausweitung anlassloser Videoüberwachung lehnen wir ab.
Die von uns begonnene Liberalisierung des Versammlungsrechtes wollen wir
fortsetzen und die technische Überwachung von Versammlungen einschränken.
Eine starke Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates. Sie schafft
Vertrauen, indem sie den Schutz der Rechte der Bürger*innen garantiert. Wir
haben es in der Staatsregierung geschafft, den Personalabbau in der Justiz zu
stoppen. Eine gute Ausstattung der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der
Justizvollzugsanstalten mit Personal und digitaler Technik ist die zentrale
Voraussetzung für eine leistungsfähige und bürgernahe Justiz.
Sachsen muss bundesweit ein attraktiver Ort für den Nachwuchs in den
Justizberufen bleiben, um den Generationswechsel bis 2030 gut zu bewältigen. Wir
wollen die Ausbildung für den allgemeinen Justizvollzug, die
Rechtspfleger*innen, Justizfachwirt*innen und Justizwachtmeister*innen weiter
verbessern. Eine gute digitale Ausstattung und die weitere Modernisierung der
Ausbildung treiben wir voran. Wir wollen Synergieeffekte durch zentrale
Einrichtungen für die Ausbildungsbereiche im öffentlichen Dienst erzielen und
auf sich verändernde Bedarfe mit neuen Aus- und Weiterbildungsgängen reagieren.
Zur Nachwuchsgewinnung und Sicherung der Rechtspflege in ganz Sachsen sprechen
wir uns für die Schaffung eines zweiten Standortes für die Ausbildung von
Jurist*innen aus. Die Ausbildung von Jurist*innen muss moderner, digitaler und
praxisorientierter gestaltet werden. Wir nehmen dabei die Bedürfnisse der
Studierenden und der Referendar*innen besonders in den Blick. Die Vorreiterrolle
Sachsens bei der Digitalisierung der staatlichen Prüfungen wollen wir ausbauen,
nachdem das elektronische Zweite Staatsexamen sehr gut angenommen wurde. Die
nächsten Schritte sind die Digitalisierung des Ersten Staatsexamens und die
Einführung digitaler Hilfsmittel.
Wir haben in der zurückliegenden Legislaturperiode die größte Anzahl an
Proberichter*innen seit 1990 eingestellt. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Die
sächsische Justiz soll durch flexible und familiengerechte Arbeitsformen, eine
konkurrenzfähige Besoldung, individuelle Karriereplanung und faire
Aufstiegschancen für alle Geschlechter eine attraktive Arbeitgeberin bleiben.
Die Planbarkeit für Arbeitnehmer*innen bei der Wahl der Dienststelle wollen wir
erhöhen. Neuerhebungen des Personalbedarfs in Justiz und Justizvollzug müssen
die Grundlage für eine gute Personalausstattung in allen Laufbahnen werden. Die
Zentralstelle für strategische Personalgewinnung im Justizvollzug wollen wir
ausbauen und ihre Arbeit auf die Justizberufe erweitern.
Wir haben die Digitalisierung der sächsischen Justiz auf den Weg gebracht und
bis zum 1. Januar 2026 wird die elektronische Akte an Sachsens Gerichten und
Staatsanwaltschaften flächendeckend eingeführt sein. Doch dies ist nur der
Anfang: mit einem KI-Kompetenzzentrum Justiz soll Effizienz durch
Automatisierung von Arbeitsprozessen erreicht und die Voraussetzungen für eine
gute Bewältigung von komplexen und von Massenverfahren geschaffen werden. Um den
Bürger*innen den Zugang zur Justiz zu erleichtern, wollen wir die Gerichte
flächendeckend mit Videokonferenztechnik und WLAN ausstatten.
Mit der Einrichtung der Stelle der Ansprechperson für LSBTIAQ+ und der
Zentralstelle für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie der
Erarbeitung von Leitlinien für die Verfolgung entsprechender Straftaten haben
wir große Fortschritte beim Schutz von Menschen, die von Hasskriminalität
betroffen sind, erzielen können. Wir wollen diese Angebote dauerhaft sichern und
weiter ausbauen. Das Bürgermeldeportal gegen Hass im Netz wollen wir
benutzungsfreundlicher gestalten und anonyme Anzeigemöglichkeiten schaffen.
Mitarbeiter*innen der Strafverfolgungsbehörden müssensollen stärker im Umgang mit
spezifischen Opfergruppen geschult und für die im Gesetz vorgesehenen,
opferzentrierten Reaktionen auf Straftaten (z. B. Täter-Opfer-Ausgleich)
sensibilisiert werden. Wir setzen uns weiter für die Abschaffung der
Ersatzfreiheitsstrafe ein.
Die Gründung des Zentrums für Kriminologische Forschung Sachsen in Chemnitz war
ein Meilenstein für die wissenschaftliche Fundierung der Kriminalitätsbekämpfung
in Sachsen. Wir setzen uns für die Verstetigung der Institutsarbeit durch eine
institutionelle Förderung ein.
Mit einem Masterplan „Kindgerechte Justiz und familienorientierter
Justizvollzug“ und der Einrichtung eine*r Kinderschutzbeauftragten der
sächsischen Justiz wollen wir sicherstellen, dass die Belange von Kindern, die
als Betroffene mit Strafverfahren konfrontiert werden, auf dem höchstmöglichen
Niveau geschützt werden. Zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten der
sexualisierten Gewalt an Kindern auch im Netz und der Gewalt an Frauen im
sozialen Nahbereich schaffen wir die personellen, technischen und strukturellen
Voraussetzungen.
Weil die Legalisierung von Cannabis der Kriminalitätsprävention dient, setzen
wir uns dafür ein, dass auch eine sächsische Kommune Modellregion für die
kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen des entsprechenden Vorhabens des
Bundes wird.
In der Auseinandersetzung mit Kriminalität geht es uns darum, Menschen und
Rechtsgüter zu schützen. Straftäter*innen sollen Verantwortung für ihre Taten
übernehmen können, um zukünftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung
zu führen. Die Bedingungen für Resozialisierung in den sächsischen
Justizvollzugsanstalten wollen wir weiter verbessern. Durch Restorative Justice
(Glossar) werden die Bedürfnisse des Opfers in den Mittelpunkt gestellt und
die/der Täter*in setzt sich mit der Tat auseinander. Hierfür schaffen wir über
den gesamten Verlauf des Straf- und Strafvollstreckungsverfahren Ressourcen.
Wir setzen uns für eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes ein, um den Aufbau
eines Übergangsgeldes und finanzielle Wiedergutmachung gegenüber Opfern als
Resozialisierungsziele zu ermöglichen. Wir wollen eine dauerhafte
wissenschaftliche Begleitung von Resozialisierungsmaßnahmen erreichen. Digitale
Bildungsangebote für Inhaftierte sollen ausgeweitet werden. Wir BÜNDNISGRÜNE
setzen uns dafür ein die Angebote für Suchttherapie in den
Justizvollzugsanstalten auszubauen. Die Versorgung von Inhaftierten mit
psychischen Erkrankungen sowie die allgemeine medizinische Versorgung haben für
uns höchste Priorität.
Die besonderen Bedürfnisse von Frauen im Vollzug wollen wir mit spezifischen
Angeboten noch stärker berücksichtigen. Die Mutter-Kind-Station der
Justizvollzugsanstalt Chemnitz wollen wir für mehr Gefangene zugänglich machen.
Der Schutz marginalisierter Gruppen muss auch im Strafvollzug gewährleistet
sein. Auf Grundlage des neuen Sächsischen Strafvollzugsgesetzes wollen wir die
sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Strafvollzug schützen.
Videotelefonie und Videodolmetschen als Kontaktform mit entfernt lebenden
Angehörigen haben wir ermöglicht und wollen wir jetzt weiter ausbauen. Projekte
für spezifische Seelsorgeangebote, z. B. für Gefangene muslimischen Glaubens
verstetigen und erweitern wir. Wir wollen Sachsens Vorreiterrolle im Bereich des
Vollzugs in freien Formen ausbauen und die Angebote landesweit zur Verfügung
stellen.
Um die Rückfallgefahr bei Straftäter*innen zu reduzieren, müssen die
psychosoziale Versorgung und Suchttherapie nach der Haft gewährleistet werden.
Wir wollen die gesetzlichen Grundlagen für die Ausweitung und Förderung dieses
Übergangsmanagements schaffen. Wir stehen für die kontinuierliche Kooperation
und gute finanzielle Ausstattung der freien Straffälligenhilfe. Kriminalität
durch Obdachlosigkeit wirken wir entgegen, indem Housing-first-Projekte
(Glossar) dauerhaft verankert werden und durch Vereinbarungen mit den Gemeinden
kontinuierlich Wohnraum für Haftentlassene aus dem kommunalen Wohnungsbestand
zur Verfügung gestellt wird.
Um mehr Demokratie zu verwirklichen, bedarf es der Erneuerung unseres
Freistaates auf verschiedenen Ebenen. Wir BÜNDNISGRÜNE arbeiten weiter daran,
unsere Verfassung zu modernisieren. Die Kontrolle der Staatsregierung wollen wir
verbessern und den Landtag als demokratisch gewählte Vertretung des Volkes in
Sachsen deutlich stärken. Die Eigenständigkeit der Kommunen als Orte der
Demokratie muss gesichert und ausgebaut werden.
Fast 35 Jahre nach ihrer Verabschiedung braucht die Verfassung des Freistaates
Sachsen eine Modernisierung, um den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten
Jahrzehnte gerecht zu werden. Wir wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der
Verfassung verankern. Die Schuldenbremse wollen wir modernisieren, die
Tilgungsfrist anpassen und eine geeignete Konjunkturkomponente verankern. Den
Begriff der „Rasse“ wollen wir im Verfassungstext ersetzen und sexuelle
Identität in den Gleichheitsgrundsatz aufnehmen. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen
Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen.
Die Volksgesetzgebung wollen wir vereinfachen, indem die in der Verfassung
festgelegten Quoren gesenkt werden. Das Wahlalter für Kommunal- und
Landtagswahlen soll auf 14 Jahre gesenkt werden. Wir wollen das
Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige ermöglichen. Die Rechte des Landtags
wollen wir durch das Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete und mehr
Informationsrechte stärken. Wir wollen das Instrument der Vertrauensfrage in die
Verfassung aufnehmen.
Wir stehen für ein starkes Parlament mit gut ausgestatteten Abgeordneten und
wirkmächtigen Kontrollinstrumenten gegenüber der Regierung. Der Landtag als das
vom Volk gewählte Gremium muss gestärkt, nicht geschwächt werden. Eine pauschale
Verkleinerung des Landtages lehnen wir ab.
Wir wollen ein verpflichtendes Lobbyregister schaffen, in dem jede externe
Organisation, die auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt, eingetragen
werden muss. Beim Gesetzgebungsverfahren ist offenzulegen, welchen Einfluss
Dritte im Verfahren haben. Wir wollen Karenzzeiten für Mitglieder der
Staatsregierung einführen, damit ein unmittelbarer Wechsel von Politiker*innen
und Staatsbeamt*innen mit ihrem Know-how, ihren Kontakten und Netzwerken in die
Privatwirtschaft nicht mehr möglich ist und so verhindert wird, dass aus
politischen Entscheidungen persönliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden
können und politisch begründete Ressourcen wie Einfluss und Wissen für
privatwirtschaftliche Interessen missbraucht werden.
Mit einem modernen Wahlrecht, das eine verfassungsrechtlich zulässige
Frauenquote beinhaltet, wollen wir erreichen, dass Frauen stärker im Landtag
repräsentiert sein werden. Wir wollen die Zahl der Wahlkreise bei gleichzeitiger
Beibehaltung der Gesamtgröße des Landtages reduzieren, um Überhangmandate zu
verhindern.
Wir sprechen uns für die Stärkung der Parlamentsbeteiligung bei
Kabinettsentscheidungen aus.
Die Kommunen sind die Keimzelle einer starken Demokratie. Wir wollen die Rechte
der kommunalen Gremien weiter stärken und fast 20 Jahre nach der
Funktionalreform eine Neujustierung der Aufgaben zwischen Kommunen und Land
vornehmen. Wir wollen deshalb eine neue Funktionalreform (Glossar) auf den Weg
bringen, um die vielfach verunglückte Aufgabenverteilung zwischen Land und den
Kommunen und die damit verbundene Verteilung von Mittelzuweisungen neu
auszurichten. Dabei ist sowohl der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung zu
stärken, als auch die Aufgabensteuerung durch das Land zu verbessern.
Wir bekennen uns zu dem Grundsatz, dass Gemeindefusionen nur dann stattfinden
können, wenn die beteiligten Gemeinden sich freiwillig dafür entscheiden.
Um das Mitbestimmungsrecht von Stadtteilen hinsichtlich der Gestaltung des
unmittelbaren Wohnumfelds ihrer Bürger*innen zu stärken, wollen wir die
Möglichkeit der Einführung von Ortschaftsräten auch für nicht-eingemeindete
Gebiete schaffen. Außerdem soll die Einführung von Stadtbezirksverfassungen,
welche die direkte Wahl von Stadtbezirksbeiräten durch die Bürger*innen in den
Stadtteilen ermöglichen, auch für größere kreisangehörige Städte möglich werden.
Das Antragsrecht auch einzelner Gemeinderät*innen soll durch eine gesetzliche
Normierung gestärkt werden. Den Vorsitz im Gemeinderat soll auch ein gewähltes
Ratsmitglied führen können, nicht nur die/der Bürgermeister*in.
Das Gemeindewirtschaftsrecht (Glossar) wollen wir zeitgemäßer aufstellen, so
dass es den unterschiedlichen Strukturen, die sich im Freistaat finden, gerecht
wird und gleichzeitig die Kontrolle der Kommune gewährleistet ist. Das betrifft
beispielsweise auch Betätigungsfelder, die durch privates unternehmerisches
Engagement nicht gewährleistet werden. Wir wollen die Möglichkeiten für
themenoffene interkommunale Zusammenarbeit erweitern und die Attraktivität der
gemeinsamen Aufgabewahrnehmung stärken.
Kommunale Selbstverwaltung braucht das Engagement ehrenamtlicher
Gemeinderät*innen. Wir wollen die Attraktivität dieses kommunalen Ehrenamts
erhöhen, insbesondere durch die Stärkung der Vereinbarkeit von Ehrenamt und
Familie.
EU-Bürger*innen in Sachsen sollen gezielt durch die Staatsregierung über ihr
Wahlrecht zu den Kommunalwahlen (wie zur Europawahl) informiert werden.
Das Einvernehmen bei der Wahl der Beigeordneten durch die Bürgermeister*innen
oder Landrät*innen wollen wir dahingehend weiterentwickeln, dass die
Verweigerung des Einvernehmens nicht mehr willkürlich erfolgen kann.
Das Quorum (Glossar) für den Einwohnerantrag, mit dem Bürger*innen direkt die
Behandlung eines Anliegens im Kommunalparlament erwirken können, wollen wir auf
0,6 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren senken.
Wir achten das Volk der Sorb*innen in seiner Eigenschaft als nationale
Minderheit und als einen besonderen Teil Sachsens. Die Stärkung der bestehenden
sorbischen Institutionen halten wir für notwendig, auch wenn uns bewusst ist,
dass ihr Gefüge von vielen Sorb*innen noch nicht als ausreichende Vertretung
wahrgenommen wird. Wir sprechen uns für das Verbandsklagerecht des Dachverbandes
Domowina aus. Die ausreichende Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
betrachten wir als eine unverzichtbare Aufgabe der Länder Sachsen und
Brandenburg. Das Amt der/des Beauftragten für sorbische Angelegenheiten wollen
wir aufwerten. Die Direktwahl des Rates für sorbische Angelegenheiten nach
Brandenburger Vorbild kann aus unserer Sicht ein erster Schritt zur besseren
Repräsentation der Sorb*innen sein. Wir meinen, dass es einer breiten
gesellschaftlichen Debatte über das Ziel einer demokratisch legitimierten
sorbischen Volksvertretung in Sachsen bedarf, in der die relevanten
staatsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Staatsregierung muss
den Dialog über diese schwierige Frage innerhalb der sorbischen Bevölkerung
aktiv fördern, statt ihn nur abzuwarten, und um das Verständnis der nicht-
sorbischen Bevölkerung für die Artikulation sorbischer Interessen werben. Den
rechtsextremen Anfeindungen gegen Sorb*innen treten wir entschieden entgegen.
Wir haben dafür gesorgt, dass Europa in der Staatsregierung einen neuen
Stellenwert bekommen hat. Die Europabildung haben wir ausgebaut. Die
Verbindungsbüros in Brüssel und Breslau haben wir gestärkt. Mit Okzitanien,
Andalusien und Latium sind neue Regionalpartnerschaften Sachsens aufgebaut
worden. Wir wollen uns weiter dafür einsetzen, dass Sachsen als Freistaat mitten
in Europa seinen Beitrag zur europäischen Integration leistet. Wir bekennen uns
zur Europäischen Union und ihrer demokratischen Weiterentwicklung und der
Perspektive ihrer Erweiterung – beispielsweise durch den Beitritt der Ukraine.
Deshalb arbeiten wir auch in Sachsen für die Vertiefung der europäischen
Integration. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass Sachsen seiner globalen
Verantwortung gerecht wird – in der Entwicklungsarbeit und durch die Solidarität
mit allen, die sich der Herrschaft und dem wachsenden internationalen Einfluss
autoritärer und antidemokratischer Regime entgegenstellen.
Wir wollen die Beziehungen Sachsens zu unseren europäischen Nachbarn Polen und
Tschechien vertiefen. Wir stehen weiterhin für offene Grenzen in der
Europäischen Union, so auch zu Polen und Tschechien. Mit der Gründung eines
Regionalrates wollen wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und
Tschechien ausbauen und verstetigen. In einer guten Nachbarschaft können auch
kritische Fragen angesprochen werden: Wir sprechen uns gegen eine Verlängerung
des Kohletagebaus in Turów und gegen den Bau von Staustufen in der Elbe in
Tschechien aus.
Wir wollen nach dem Vorbild Baden-Württembergs und Frankreichs ein Projekt
„Justiz ohne Grenzen“ mit Polen und Tschechien als kostenlosen Beratungsdienst
für grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten ins Leben rufen. Die Trinationale
Rechtsstaatskonferenz (TriCon Sachsen) (Glossar) wollen wir weiterführen.
Das Erlernen der Nachbarsprachen an sächsischen Schulen und bi- bzw.
trinationale Studiengänge an den Hochschulen wollen wir besonders fördern.
Wir wollen mehr Menschen ermöglichen, Europa als Einheit, die sie mitgestalten
können, kennenzulernen. Deshalb wollen wir den Austausch mit unseren
Partnerregionen in Frankreich, Spanien und Italien fördern und dabei möglichst
viele gesellschaftliche Akteur*innen – beispielsweise aus den Bereichen der
Kultur, des Brauchtums, des Sports und anderer Bereiche des ehrenamtlichen
Engagements – einbeziehen. Grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit und das
Ehrenamt sächsischer Bürger*innen in den Nachbarländern sollen gefördert und
erweitert werden.
Mit einer Kompetenzstelle für den Schüleraustausch können auf den Lehrplan
abgestimmte Austauschprogramme mit den Partnerregionen angeboten und organisiert
werden, Lehrer*innen unterstützt und Fördermittel und Zuschüsse akquiriert
werden.
Den von uns BÜNDNISGRÜNEN eingeschlagenen Weg bei der Europabildung wollen wir
weitergehen, indem wir europäische Bildungsangebote für alle Generationen
schaffen und Lehrkräfte durch Weiterbildung zur Vermittlung von Europabildung an
Schulen qualifizieren. Das sächsische Interrail-Angebot Saxorail, (Glossar) das
jungen Menschen ermöglicht, Europa buchstäblich zu erfahren, wollen wir
aufrechterhalten. Der Austausch über europäische Themen soll auch jenseits der
Großstädte möglich sein, deshalb wollen wir ein von der Landeszentrale für
politische Bildung getragenes mobiles Angebot in Form eines „Europabusses“
schaffen. Wir regen an, die „Konferenz zur Zukunft Europas“ in geeigneten
Formaten auf Landesebene weiterzuführen. Wir wollen außerdem einen Bürger*innen-
Dialog über Strukturmaßnahmen in Europa initiieren, in dem eine Zukunftsvision
der vom Strukturwandel betroffenen Menschen für ihre Region entwickelt wird.
Wir BÜNDNISGRÜNE sehen es auch als Aufgabe der sächsischen Staatsregierung die
Bereiche, in denen die europäische Gesetzgebung wirksam wird, der Öffentlichkeit
bekannt zu machen und die Vorteile, die sich daraus für die Bürger*innen
ergeben, aktiv zu kommunizieren.
Die Zahl der Studierenden und der Auszubildenden, die am Erasmus-Programm
teilnehmen, wollen wir in der kommenden Legislaturperiode verdoppeln. Erasmus+
(Glossar) muss insbesondere bei den Auszubildenden über das Handwerk hinaus
bekannt gemacht werden. Wir wollen den Erasmus-Schwerpunkt der sozialen Teilhabe
den sozialen Trägern nahebringen und benachteiligte Personengruppen wie
Erwachsene, die ihren Schulabschluss nachholen, in die Bildungsangebote
einbeziehen. Die Anzahl der aus Sachsen entsandten sowie der in Sachsen
aufgenommenen Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Europa
wollen wir ebenfalls verdoppeln.
In der Vorbereitung der EU-Förderperiode 2028–2035 wollen wir einen Runden Tisch
von Akteur*innen und Stakeholdern von Förderprogrammen mit der Fragestellung,
wie die Bürgerbeteiligung in der Förderpolitik verbessert werden kann,
initiieren. Kommunale Parlamente und Verwaltungen wollen wir bei der Erstellung
von Förderanträgen durch gezielte Beratung unterstützen und
Weiterbildungsmöglichkeiten für Verwaltungsmitarbeiter*innen bei der Sächsischen
Aufbaubank (SAB) oder beim Staatsministerium für Regionalentwicklung schaffen.
Wir setzen uns für eine kräftige Unterstützung von Chemnitz als Kulturhauptstadt
Europas 2025 durch den Freistaat Sachsen ein. Dieser Status muss genutzt werden,
um die lokalen Akteur*innen für Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
sichtbar zu machen.
Die thematische Zusammenarbeit mit anderen Regionen in der Welt muss darauf
orientiert werden, Lösungen für gemeinsame Probleme wie den Klimawandel, die
demografische Entwicklung oder den Strukturwandel zu finden. Dazu wollen wir
Kooperationen zwischen Regionen, Kommunen, Schulen, Hochschulen und
Handwerkskammern mit vergleichbaren Institutionen fördern. Die strategische
Entwicklungszusammenarbeit – beispielsweise mit afrikanischen Ländern – muss
dazu beitragen, die Möglichkeiten der Partnerländer, nachhaltig zu wirtschaften,
eine demokratische Entwicklung zu verfolgen und in der Konkurrenz zu autoritär
regierten Staaten zu bestehen, zu verbessern.
Sachsens Vergabegesetz muss auch sicherstellen, dass Produkte, die die
öffentliche Hand nutzt, jeweils fair produziert worden sind. Der Freistaat muss
eine nachhaltige öffentliche Beschaffung gewährleisten und die Umsetzung des
Lieferkettengesetzes unterstützen. Dazu wollen wir eine Beratungsstelle des
Landes schaffen, die die Kommunen bei öffentlichen Ausschreibungen berät und
unterstützt.
Aufgrund unserer Wurzeln in der Bürgerbewegung der DDR fühlen wir uns Menschen
verpflichtet, die für die Überwindung von Diktaturen und die Demokratisierung
ihrer Länder kämpfen. Wir wollen dafür sorgen, dass Sachsen beim Wiederaufbau
der Ukraine helfen wird, insbesondere bei der Rettung und Wiederherstellung von
Kulturgütern, aber auch bei der juristischen Aufarbeitung russischer
Kriegsverbrechen.
Wir wollen Kooperationen der sächsischen Polizei mit autoritären Regimes nicht
zulassen und bestehen darauf, dass jeder Einsatz sächsischer Polizist*innen im
Ausland durch den Landtag genehmigt wird. Für sächsische Delegationsreisen
müssen Nachhaltigkeits- und Klimaziele, Menschenrechte,
Geschlechtergerechtigkeit, Teilhaberechte und Frieden entscheidende Leitlinien
sein.
Die Bedrohung unserer Demokratie durch Organisationen, die von diktatorischen
oder autoritären Regimen getragen werden, muss ernster genommen werden. Wir
wollen die Sicherheit und Meinungsfreiheit von Dissident*innen schützen, die aus
diktatorisch beherrschten Ländern zu uns geflohen sind. Wir regen an,
fremdsprachige Medienangebote, die ein Gegengewicht zur antidemokratischen
Propaganda autoritärer Regime darstellen, zu fördern.
Sprachliche Klarstellung
Kommentare