Die Formulierung "Regelaltersgrenze anheben" ist unklar und könnte ebenso eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zum Entritt in den Ruhestand bedeuten. Wenn das gemeint wäre, ist das wäre ein fatales Zeichen für den öffentlichen Dienst in Sachsen. Der öffentliche Dienst in Sachsen soll gegenüber Bund und Ländern konkurrenzfähig bleiben (werden). Aus diesem Grund ist eine Anpassung von Altersgrenzen nur im Einklang mit Bund und Ländern sinnvoll in Anlehnung an die Regelungen für Tarifbeschäftigte. Ein Vorpreschen Sachsens hat zur Folge, dass in Sachsen ansässige Bundesbehörden noch mehr im Vorteil sind Beschäftigte abzuwerben, da dort bessere Bedingungen bestehen. Zu dem im Programm formulierten Ziel, den öffentlichen Dienst attraktiv und wettbewerbsfähig zu machen, wäre das ein galtter Widerspruch.
Kapitel: | Kapitel 4: Modernen Staat gestalten |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä4 zu A5 |
Eingereicht: | 24.01.2024, 20:50 |
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