a das Dokumentationszentrum auch im Bundeskoalitionsvertrag genannt ist und eine bundesweite Aufgabe ist, soll deutlich werden, dass Sachsen einen Standort schafft, der keine Konkurrenz zu den Bundesvorhaben darstellt sondern später in den Verbund eingegliedert wird und auf Dauer von Bund, Land und Kommune getragen wird und die spezifischen Fragestellungen von Städten, in denen die Täter:innen überwiegend unbehelligt leben konnten, bearbeitet und daraus auch aktuelle Debatten ableitet.
Kapitel: | Kapitel 4: Modernen Staat gestalten |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.01.2024, 20:43 |
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