Die sächsische Haushaltsordnung fordert die Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. In der Praxis werden die Lebenszyklusemissionen und damit verbundene Lebenszykluskosten jedoch nicht bei der Einschätzung der Wirtschaftlichkeit mitberücksichtigt. Durch einen CO2-Schattenpreis könnte man diese externen Kosten als Entscheidungsgrundlage einbeziehen. So würde man beispielsweise bei Bauvorhaben eine lange Lebenszeit der Gebäude anstreben oder ökologischere Alternativeren bei der Baustoffauswahl bevorzugen.
Das Land Baden-Württemberg hat dafür seine Haushaltsordnung verändert und eine CO2-Schattenpreisverordnung eingeführt.
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