Von Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde ist wenig zu spüren, das Land hat darauf auch nur indirekt Einfluss, deshalb klare Formulierung. Die sog. „Sächsische Mobilitätsgesellschaft“ ist ein Nullum. Außer Ankündigungen aus 2021 ist auf www.Sachsen.de dazu nichts zu finden. Wenn überhaupt ist eine Gesellschaft allenfalls ein Instrument zur Umsetzung von politischen Zielen. Diese Ziele gehören im LTWP benannt und nicht die evtl. Aufgaben, die der Gesellschafter ggf. einer GmbH zuweist. Fehlt es an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Mobilitätsgesellschaft gestellte Aufgaben ohnehin nicht erfüllen.
Die Aufgabe ÖPNV ist gegenwärtig vollständig kommunalisiert. Ohne Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Abgabe von Kompetenzen der Kommunen hat das Land keine eigenen Kompetenzen und Steuerungsfunktionen, auch nicht eine Sächsische Mobilitätsgesellschaft.
Hinzu kommt, dass die Sächsische Mobilitätsgesellschaft eine bisher nur schlecht vom SMWA angegangene politische Forderung der SPD darstellt.
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