Transparenz in der Berichterstattung bedarf verschiedener eigenständiger Formate/Instrumente. HH-Rechnung und Vermögensrechnung sind als gesetzliche Instrumente der Rechnungslegung per se auf die Abbildung von Vergangenheitswerten und zudem ausschließlich quantitativer Daten beschränkt. Steuerung der Nachhaltigkeit und die Berichterstattung darüber bedürfen eines Blickes auf die Zukunft und zudem im großen Umfang die Einbeziehung qualitativer Faktoren. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein zweitrangiges Nebenprodukt, welches sich an ein bestehendes Instrument mit anderer Kernaufgabe anhängen lässt.
In der Überarbeitung wurden alle Kernaussagen des Entwurfes soweit möglich wortwörtlich übernommen, neu strukturiert und ggf. lediglich um verbindende Formulierungen ergänzt. In der neuen Struktur hebt der Vorschlag die Eigenständigkeit und die jeweilige Bedeutung der Elemente zur Berichterstattung meines Erachtens besser hervor.
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