Wie in dem Absatz treffend formuliert, hindert die sächsische Schuldenbremse den Freistaat massiv an dringend notwendigen Investitionen. Da dafür eine umfassende Veränderung der Schuldenbremse notwendig ist, ist die Formulierung “abschaffen” deutlich passender als “anpassen” oder “Überarbeitung”. Das Grundgesetz und eupäische Vorgaben sind dabei Hindernisse, können aber in Verhandlungen federführend durch sächsische BÜNDNISGRÜNE verändert werden.
Kapitel: | Kapitel 3: Wirtschaft und Infrastruktur krisenfest machen |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Sachsen (dort beschlossen am: 22.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.01.2024, 10:55 |
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