Der Terminus "Sicherer Hafen" ist als Selbstbezeichnung für Kommunen geläufig und auf Landskörperschaften nicht ohne weiteres anzuwenden. Zudem gibt es einen Widerspruch mit dem Absatz ab Zeile 755 - 768. Die Solidarische Gesellschaft ist zudem prioritär und sichere Häfen sind inkludiert.
Kapitel: | Kapitel 2: Gerechtes Miteinander stärken |
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Antragsteller*in: | LAG Migration, Integration, Antidiskriminierung (dort beschlossen am: 25.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.01.2024, 10:51 |
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