Damit die hochschul- und wissenschaftspolitischen Aussagen des Wahlprogramms verständlich und wirkungsvoll im Programm verankert sind, schlagen wir als LAG Hochschule vor, den bisherigen Programmtext zu diesem Thema neu zu strukturieren und mit mehr Zwischenüberschriften zu versehen. Das ermöglicht die Bündelung inhaltlich zusammengehöriger Aussagen und damit eine bessere Sichtbarkeit konkreter Forderungen.
Die neue Struktur verbindet dabei nicht nur die von der LAG Hochschule favorisierte Priorisierung der Themenschwerpunkte, sondern findet gleichzeitig auch die Möglichkeit Anregungen zur Schwerpunktsetzung aus den Mitwirkungsveranstaltungen in Chemnitz einzubeziehen. Viele der Punkte, die die Landesarbeitsgemeinschaft in den letzten Monaten zusammengetragen hatte, waren im Programmentwurf schon vorhanden, weshalb von einer Neuformulierung des gesamten Textes abgesehen wurde. Der nun von der LAG Hochschule vorgeschlagene Text erhält also weitgehend die Formulierungen des Programmentwurfes mit folgenden Ergänzungen und Präzisierungen, die jeweils noch einzeln begründet werden:
Zeile 434 ff
"Die sächsischen Hochschulen sind Bildungs- und Ausbildungsorte für unsere
Studierenden und damit Garanten für den individuellen Bildungserfolg." wird durch den ersten Absatz ersetzt (bis einschließlich : "Wir schaffen die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die sächsischen Hochschulen, damit sie ihre Potenziale optimal verwirklichen können. "),
Begründung:
Bisher fehlte eine Formulierung, die insgesamt die gesellschaftliche Bedeutung von Hochschulen und Wissenschaft herausstellt. Die neue Formulierung enthält auch die Beschreibung der Funktion in der Forschung. Diese Einleitung wäre vor die einzelnen Gliederungspunkte zu ziehen. Ferner leitet der Einschub nun besser vom vorherigen Thema Bildung zur Hochschul- und Wissenschaftspolitik über.
Zeile 438
Dafür sind insbesondere Teilzeitstudienangebote und die individuelle Anpassung von Studienverlaufsplänen zu ermöglichen."
Begründung:
Der bisherige sehr lange Satz wurde aus Gründen der Verständlichkeit und Barrierearmut aufgeteilt. Ferner sorgt die Präzisierung des nun zweiten Satzes für eine bessere Verständlichkeit des gesamten Sachverhaltes.
Zeile 439: hier eingefügt
- Absatz, der ursprünglich Zeile 453 beginnt,
- Absatz der ursprünglich Zeile 463 beginnt.
- Absatz, der ursprünglich Zeile 585 beginnt.
- Absätze, die ursprünglich Zeile 544 und 551 beginnen
Begründung: Inhaltliche Bündelung der Absätze zum inklusiven lebenslangen Lernen, der vielfältigen Hochschullandschaft und der Internationalisierung unter einer Zwischenüberschrift.
Zeile 439ff
„Mit der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes in 2023 haben wir bereits Verbesserungen für gute Studienbedingungen erreicht. Daran werden wir anknüpfen.“
Begründung:
Zunächst eine redaktionelle Änderung: Das Hochschulgesetz wurde 2023 verabschiedet.
Die neue Formulierung der Sätze ist klarer und verbindlicher für uns. Der bisherige Wortlaut "dies gilt es" beansprucht für sich eine allgemeine Geltung zu haben, die jedoch für uns keinerlei Verpflichtung darstellen muss. Wir wollen uns aber verpflichten. Wir wollen die Studienbedingungen merklich zu verbessern und daran am Ende auch gemessen werden.
Zeile 441-444
Gestrichen wurde der Satz: "Wir führen die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als ausreichenden Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein, um ein datenschützendes Verfahren und Verwaltungsvereinfachung zu verbinden. "
Begründung:
Dies wird bereits im Gesetzentwurf Duale Hochschule umgesetzt, der im kommenden Plenum beschlossen wird.
Zeile 445f
"Wir schaffen Langzeitstudiengebühren ab, sie haben keinen positiven Effekt auf die Studiendauer und verhindern den Studienerfolg." wird verschoben nach "auch individuelle Beratung und Begleitung in allen Studienabschnitten und verstärkte Kooperationen mit anderen Akteuren der Bildungsberatung"
Begründung:
Priorität dieses Absatzes ist es, die Studienabbrüche zu reduzieren. Dies schaffen wir auch durch den Wegfall der Gebühren. Dies stellt aber nur ein kleines Puzzlestück des Zieles dar und sollte diesem dementsprechend untergeordnet werden.
Zeile 452: hier eingefügt Absatz, der Zeile 522 beginnt, um Aussagen zur sozialen Infrastruktur für Studierende zu bündeln.
Zeile 459-460
"Wir setzen wir uns für eine dauerhaft kostengünstige und umweltbewusste Förderung der überregionalen Mobilität für Studierende ein."
Begründung:
Wir haben "dauerhaft" eingefügt, weil kostengünstige Mobilität auch unabhängig von aktuellen Beschlüssen zum D-Ticket sichergestellt sein sollte.
Zeile 460: hier unter neuer Überschrift eingefügt Absatz, der Zeile 563 beginnt. Grund: Inhaltliche Stringenz.
Zeile 467: hier unter neuer Überschrift Absätze eingefügt, die Zeile 511 und 518 beginnen, um Beteiligung und gute Arbeitsbedingungen inhaltlich zu bündeln.
Zeile 481: Satz verschoben nach 485 um dann Aussagen zum Diskriminierungsschutz und Machtmissbrauch zu bündeln.
Zeile 485: hier Absatz eingefügt, der 534 beginnt.
Zeile 486: neue Überschrift, um inhaltliche Klarheit herzustellen
Zeile 492: eingefügt "Unsere Hochschulen stehen für nachhaltige und freie Wissenschaft. Deshalb sollen Forschungsergebnisse in jeder Hinsicht offen und transparent verfügbar sein, Open Access und Open Data gelebt werden. Auch bei Nutzung und Weiterentwicklung von quelloffener Software (Open Source) sollen unsere Hochschulen eine führende Rolle einnehmen, die Bereitstellung freier Lehrformate (Open Educational Resources) soll selbstverständlich sein."
Begründung:
Denn diese Themen tauchen bisher nicht wissenschafts- bzw. hochschulspezifisch auf, obwohl sie die Forschungs- und Hochschullandschaft gerade sehr verändern und bewegen und für uns als konsequent nachhaltige Ansätze extrem wichtig sind. Open Educational Resources werden zudem in Kapitel 2, Zeile 415 benannt ("wir setzten auf die Nutzung"), daher sollte auch erwähnt werden, wo diese denn herkommen sollten. In Kapitel 3, Zeile 711 wird auf die Open Source Strategie eingegangen, aber nur in Bezug auf die Benutzung in der Verwaltung und auf die Rolle Sachsen als Auftraggeber. Auch an Hochschulen sollte diese Software aber genutzt werden, und Forschungseinrichtungen sind auch natürliche Orte der Bereitstellung und Entwicklung solcher Softwareprojekte. Auch open data wird bisher nur in Bezug auf die Verwaltung thematisiert (Kapitel 4, Zeile 94, Open Data Portal).
Zeile 495: hierher verschoben Absatz, der bisher Zeile 504 beginnt. Grund: inhaltliche Stringenz
Zeile 501
Eingefügt: "Wir wollen ein eigenständiges Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche an den HAW ermöglichen."
Begründung:
Diese Forderung fehlte bisher, obwohl sie in den Kernpunkten zum Programmentwurf der LAG enthalten war. Wir sollten hier unsere Positionierung nicht als weichen Prüfauftrag, sondern als unsere Forderung formulieren.
Zeile 510: Da ein Verweis auf die für die medizinische Versorgung bedeutsame Forschung und Lehre bisher fehlte, haben wir folgende Sätze eingefügt: "Um die Bedarfe an medizinischem Personal und hochspezialisierter Patient*innenversorgung auch in Zukunft sicherzustellen, sind die medizinische Forschung und Ausbildung an den Universitätsstandorten in Dresden und Leipzig von größter Bedeutung. Wir wollen weitere Innovationen ermöglichen und Ausstrahlung in die Region unterstützen und nachhaltig fördern. "
Begründung:
Bisher fehlten Universitätskliniken/medizinische Forschung im Programmentwurf. Sie explizit zu erwähnen erschien aufgrund der Bedeutung für die Versorgung von Patient*innen wichtig (aktuelle Versorgung, Forschung an neuen, innovativen Therapien, Pathomechanismen etc.). Auch das Thema Ärzt*innenmangel und weiterem medizinischen Personal bzw. deren Ausbildung hätte ansonsten keinen thematischen Anker.
Zeile 519 "Wir wollen das ehrenamtliche Engagement von Studierenden an der Hochschule stärken. Dafür prüfen wir unter anderem angemessene Sitzungsgelder in den gesetzlich vorgesehenen Gremien, Organen und Beauftragtenstellen."
Begründung:
Die Selbstverwaltung der Hochschulen in eigenen Angelegenheiten und deren Mitgliedergruppen hat in Deutschland lange Tradition und wird im gesetzlichen Auftrag dieser nachzukommen bestärkt. Doch darf das demokratische Engagement der Studierenden als finanziell schwächste Gruppe nicht daran scheitern, dass diese für das Engagement weniger Wertschätzung erhalten. Einerseits möchten wir prüfen, ob wir finanzielle Hürden für das Engagement bspw. durch Sitzungsgelder für die Mitwirkung in den gesetzlichen Gremien ermöglichen können. Des Weiteren sehen wir auch die Strahlkraft, die das demokratische Engagement innerhalb der Hochschulen für die Zivilgesellschaft hat. Hier können sich die Demokrat*innen an der Willensbildung, an Kompromissen und der Entscheidungsfindung in eigenen Angelegenheiten üben. In Zeiten, da der Faschismus wieder an Kraft und Macht in Europa und in Sachsen gewinnt, brauchen wir jede Demokrat*in, um unsere Werte zu schützen. Dies darf nicht an Geld scheitern.
Zeile 524 "Es ist unser Ziel die Arbeit und die vielfältigen Angebote der Studierendenwerke abzusichern und ihren umfassenden sozialen Auftrag zugunsten der Studierenden weiter zu ermöglichen. Preistreibende Entwicklungen sollen nicht an die Studierenden weitergegeben werden müssen. "
Begründung:
Formulierung wurde präzisiert. Ohne ausreichende haushalterische Untersetzung werden preistreibende Faktoren immer an die Studierenden weitergegeben, da die Studierendenwerken diese aus eigenen Erlösen nicht decken können. Hier braucht es einen Auftrag an den Haushaltsgesetzgeber, um soziale Hürden die den Zugang und den Fortgang eines Studiums erschweren können nicht wachsen sondern besten Falls sogar sinken zu lassen.
Zur näheren Erklärung:
Studierendenwerke sind soziale Dienstleister für Studierende. Dieser soziale Auftrag erwächst aus dem Gesetz. Sie finanzieren sich durch Zuschüsse zum laufenden Betrieb seitens des Freistaates, durch die Erlöse aus dem eigenen Betrieb (Mieten, Gastronomie) und durch Semesterbeiträge der Studierenden. Wenn die Zuschüsse des Freistaates bei steigenden Kosten nicht ebenfalls steigen, müssen die anfallenden Kosten auf die Studierenden umgelegt werden. Dies schafft finanzielle Hürden für das Studium, durch die Studierendenwerke, die eben solche ausgleichen sollen. Daher ist der Gesetzgeber aufgerufen die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Studierendenwerke ihren gesetzlichen Auftrag auch erfüllen können.
Zeile 530-533 Umformuliert: "Die Bereitstellung von preisgünstigen und zeitgemäß ausgestatteten Wohnheimen und die Erhöhung der Anzahl von Wohnheimplätzen, insbesondere auf dem umkämpften Wohnungsmarkt in den großen Städten, ist von großer Dringlichkeit. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen."
Begründung:
Um effektive Investitionen seitens der Studierendenwerke für Instandsetzung und Erhöhung der Wohnheimplatzzahl zu ermöglichen, bedarf es auch gesetzlicher Anpassung. Der sinngemäße Bezug auf das "Junge Wohnen" ist dabei missverständlich, da das Programm als bereits ausreichende Lösung gelesen werden könnte. Dazu möchten wir die Studierendenwerke unterstützen für den Neubau von Wohnheimen staatliche Liegenschaften zu erhalten.
Zeile 550 (scholars at risk) Begründung Redaktionelle Änderung
Zeile 559f „Wir wollen diese Kooperationen fördern und Austauschprogramme von und nach Sachsen stärken.“
Begründung: Aus Gründen der Verständlichkeit und Präzisierung geändert.
Zeile 576f.
Präzisiert: "Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch mehrere Hochschulen soll vorangetrieben werden."
Begründung:
Mit dieser Präzisierung werden zweierlei Ziele verfolgt. Zunächst könnten die Hochschulen durch die Nutzung von gemeinsamer Infrastruktur die Kosten für das Bereitstellen eigener Infrastruktur einsparen und diese Mittel anderweitig sinnvoller nutzen. Zudem kommen so die Forschenden der unterschiedlichen Hochschulen schneller in Kontakt und in Austausch miteinander und können so neue Kooperationen schaffen.
Zeile 578
Der Begriff "Reallabor" sollte im Glossar erklärt werden, da dieser nicht allgemein verständlich ist und negative Assoziationen mit sich tragen kann.
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