Klarstellung, dass Straftaten auch im Rahmen von Religionsgemeinschaften dem Strafrecht unterliegen und nicht auf der Ebene der Organisation geklärt werden.
Kapitel: | Kapitel 2: Gerechtes Miteinander stärken |
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Antragsteller*in: | LAG Soziales (dort beschlossen am: 22.01.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä129 zu A3 |
Eingereicht: | 24.01.2024, 23:07 |
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