Kapitel: | Kapitel 1: Nachhaltiges Leben ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Stanislav Elinson (KV Leipzig) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.01.2024, 10:16 |
Ä49 zu A2: Kapitel 1: Nachhaltiges Leben ermöglichen
Verfahrensvorschlag zu Ä73: Text
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Nachhaltiges Leben ermöglichen
Nachhaltiges Leben ermöglichen
Unser Klima konsequent schützen
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht leisten, Klimaschutzmaßnahmen aufzuschieben oder gar anderen Aufgaben unterzuordnen. Wir setzen alles daran, die Erderwärmung auf ein Maß zu begrenzen, das eine lebenswerte Zukunft in Sachsen und auf dem gesamten Planeten sichert. Eine gute Zukunft kann nur eine klimagerechte Zukunft sein, die ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.Klimaschutz ist aber auch eine Chance für die regionale Wirtschaft und ein Wohlstandmotor. Die Nutzung von Sonnen- und Windenergie, die Elektromobilität und die Gewinnung von Wärme aus Luft, Wasser oder Erde sind Technologien der Zukunft. Wir stehen heute erst am Anfang. Wir wollen den Freistaat Sachsen zum Gewinner dieses grünen wirtschaftlichen Aufbruchs machen. Dazu definieren wir verlässliche und ambitionierte Klimaziele und sorgen konsequent für ihre Einhaltung.
Klimaschutz in ein ambitioniertes Gesetz gießen
Nur mit uns BÜNDNISGRÜNEN war es möglich, mit dem sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) endlich einen großen Schritt in Richtung ambitionierterer Klimaziele und konkreter Maßnahmen zu gehen. Was es jetzt braucht, ist ein sächsisches Klimaschutzgesetz, das sicherstellt, dass der Freistaat und seine Kommunen ihrer globalen Verantwortung gerecht werden und ihren Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leisten. Dieses muss nach BÜNDNISGRÜNER Auffassung 2040 als Ziel der Klimaneutralität (Glossar) festschreiben, zwingend dem Ansatz eines CO2 Budgets für den Weg dahin folgen und auch für jeden Sektor spezifische Zwischenziele verankern.
Innerhalb dieses Gesetzes sind die konkreten Maßnahmen, Fristen und geeigneten Indikatoren festzulegen. Wir wollen die Staatsregierung zudem per Gesetz verpflichten, alle zwei Jahre die Zielerreichung in einem Klimaschutzbericht zu überprüfen und sämtliche – neue wie bereits bestehende –Landesförderprogramme, Gesetze und Regelungen auf die Klimaschutzziele auszurichten . Aufgrund ihrer Vorbildfunktion soll die öffentliche Hand spätestens 2035 klimaneutral sein. Für die Bewertung der Maßnahmen und die Kontrolle der Zielpfade soll ein Gremium externer Expert*innen eingebunden werden. Kommunen und Landkreise müssen bei der Erstellung und Prüfung eigener Klimaschutzpläne angemessen unterstützt werden. Bei Verfehlung der Ziele muss durch ein zusätzliches Klimaschutz-Sofortprogramm des Freistaates gegengesteuert werden
Für Erneuerbare Energien die Weichen stellen
Oberstes Ziel der Energiewende ist nichts weniger als Klimaneutralität und Klimagerechtigkeit, Versorgungssicherheit und günstige Preise zu vereinen. Dies sichert nur ein ambitionierter und entschlossener Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie sind heute schon der entscheidende Standortfaktor für Unternehmen und Grundvoraussetzung für eine gute wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in Sachsen. Hier entstehen viele neue Arbeitsplätze und für diese werden zahlreiche Fachkräfte gebraucht. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus schadet somit nicht nur unserer Umwelt, sondern ist auch extrem teuer und richtet volkswirtschaftlichen Schaden an. Wir BÜNDNISGRÜNE treten wie keine andere Partei in Sachsen für ein konsequentes, zielgerichtetes energie- und klimapolitisches Handeln hin zur Klimaneutralität ein. Leitend ist für uns dabei eine sozialverträgliche Ausgestaltung. Wir haben in den vergangenen Jahren auch in Sachsen wichtige Weichen gestellt, müssen aber weiter aktiv gestalten, damit Sachsen Energieland bleibt und dabei zugleich die notwendige Transformation weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien – bei Wärme und Strom - zügig angeht.Die nötigen Maßnahmen sollen in der Fortschreibung des sächsischen Energie- und Klimaprogramms (EKP) auf Basis eines sächsischen Klimaschutzgesetzes verankert werden.
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für einen massiven Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, einen beschleunigten Kohleausstieg und eine sozialverträgliche Wärmewende. Dafür müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen und Infrastrukturen schaffen. Deshalb wollen wir einen verstärkten und intelligenten Netzausbau sowie eine systemdienliche Erschließung (Glossar) verschiedener Speichermöglichkeiten.
Steuerbare gesicherte Erzeugungsleistung (Glossar), die dann die Versorgung übernimmt, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht, sichert als Partner der Erneuerbaren die Stromerzeugung ab.
Durch die Sektorenkopplung (Glossar) verbinden wir das zukünftige erneuerbare Stromsystem mit neuen Nutzungsmöglichkeiten bei Mobilität und Wärmebereitstellung. Ein entscheidender Baustein der Sektorenkopplung sind Kurz- und Langfristspeicher, sowohl für Strom, Wärme als auch Wasserstoff. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass erneuerbare Energie vorrangig dort genutzt wird, wo sie erzeugt wird. Das dient einem effizienten Gesamtsystem genauso wie der Versorgungssicherheit vor Ort.
Windkraft beflügeln
In der Vergangenheit wurde ein schneller Ausbau der Windenergie in Sachsen politisch verhindert. Durch BÜNDNISGRÜNE Politik wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits 2027 und somit deutlich früher als gefordert, 2 Prozent der Landesfläche für den Ausbau von Windkraft ausgewiesen werden. Damit können Windkraftanlagen mit weit über acht Gigawatt Leistung in Sachsen errichtet und damit ein angemessener Beitrag zu den Bundesausbauzielen geleistet werden. Zudem haben wir erreicht, dass die Genehmigungsverfahren in Sachsen überdurchschnittlich schnell sind. In Anbetracht der nun deutlich steigenden Antrags- und Genehmigungszahlen und der sich substanziell erweiternden Flächenkulisse dürfen hier keine Engpässe entstehen.
Wir haben bereits für eine bessere Ausstattung zuständiger Behörden und Verbände – etwa der regionalen Planungsverbände, der Landesdirektion und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) –gesorgt. Dennoch gilt es weiterhin Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, deren Schnelligkeit nicht zu Lasten von Natur und Umwelt geht. Mit zusätzlicher fachlicher Unterstützung der unteren Behörden sowie Verwaltungsleitfäden auf Landesebene wollen wir Klarheit und Transparenz für alle Verfahrensbeteiligten schaffen.
Des Weiteren wollen wir BÜNDNISGRÜNE für Kommunen und Bürger*innen die Beratungsangebote und Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch stärken sowie weiterhin bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor Ort unterstützen.Auch in Sachsen haben wir möglich gemacht, dass Kommunen selbstbestimmt beim Windenergieausbau vorangehen können (isolierte Positivplanung (Glossar).Wir verfolgen das Ziel, allen Kommunen verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaik Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft zu sichern.
Für Windenergieanlagen im Wald gilt wie für jede andere Flächennutzung: umgewandelte Waldfläche ist durch Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen. An diesem Grundsatz des Sächsischen Waldgesetzes halten wir fest. Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von Wiederaufforstung lehnen wir ab.
Ein entschlossener Windkraftausbau nützt zuallererst den Menschen vor Ort. Wir wollen mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über den Nutzen der Windenergie für die Menschen vor Ort informieren. Denn Windenergie bedeutet nicht nur eine Stärkung kommunaler Finanzen durch Gewerbesteuereinnahmen und deren Möglichkeit einer festen Abgabe je Kilowattstunde. Sie stärkt auch ortsansässige Unternehmen und Genossenschaften anstelle von fossilen Geschäftsmodellen, deren Gewinne zum Beispiel den russischen Angriffskrieg finanzieren. Falschinformationen werden wir mit Sachargumenten begegnen und konstruktiv die Suche nach den besten Standorten begleiten.
Sonnenenergie konsequent ausnutzen
Für den Ausbau der Solarenergie in Sachsen verfolgen wir das Ziel, alle Potenziale bereits bebauter Flächen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates einführen, um so jährlich Anlagen mit mindestens zehn Megawatt Leistung auf Flächen der öffentlichen Hand zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben, sofern keine wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann. Die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden mit angemessenem Ertragspotenzial wollen wir mit zinsgünstigen Darlehen umfangreich fördern. Module „made in Saxony“ sollen dabei höhere Tilgungszuschüsse erhalten. Für die
Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzen wir uns für starke Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze ein, welche den ökologischen Wert der Flächen erhöhen. Hybride Nutzungskonzepte wie Agri-PV, Floating-PV und Biodiversitäts-PV (Glossar) wollen wir voranbringen. Wir setzen uns im Bund und auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die strategisch wichtige Branche der Solarindustrie in Sachsen gute Bedingungen auf dem europäischen Markt hat.
Denkmalschutz und Photovoltaik schließen sich für uns nicht aus. Auch im Respekt für die Anforderungen des Denkmalschutzes ist die Integration von Photovoltaik möglich. Die Entwicklung quartiersbezogener PV-Konzepte für geschützte Ensemble wollen wir ebenso fördern, wie Balkonsolar als Möglichkeit einer unkomplizierten Teilhabe großer Teile der Bevölkerung an der kommunalen Energiewende.
Wasserkraft und Biomasse zukunftsfest machen
Bestehende Wasserkraftanlagen betrachten wir als Bestandteil der sächsischen Energieversorgung und Kulturlandschaft mit einer hohen Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Dies setzt allerdings voraus, dass alle ökologischen Vorgaben, etwa der Fischdurchgängigkeit und der Wasserverfügbartkeit, eingehalten werden. Unser Ziel ist es, Wasserkraftanlagen eine wirtschaftliche Perspektive durch die Teilnahme am Energiemarkt zu eröffnen.
Auch Biomasse soll weiter der Strom-, Wärme- und Kraftstofferzeugung dienen, wo sie stofflich nicht nutzbar ist und nicht die Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigt oder verdrängt. Dabei setzen wir primär auf Bioabfälle, Ernterückstände und Stoffe der Landwirtschaftlichen Urproduktion wie Festmist und Gülle. Biomasseanlagen müssen zukünftig stärker auf einen flexiblen und systemdienlichen Betrieb ausgerichtet werden, sodass Energie immer nur dann erzeugt wird, wenn wenig Wind und Sonne zur Verfügung stehen. Biomasse soll auf dieser Grundlage eine beständige Rolle im Energiesystem spielen. Die vor allem landwirtschaftlich geprägten Biogasanlagen sollen erhalten und allenfalls moderat ausgebaut werden. Wir wollen eine umfassende Biomassestrategie entwickeln, welche die Verfügbarkeit von Biomasse, den Biodiversitätsschutz und Aspekte der Kaskadennutzung berücksichtigt.
Speicher und Wasserstoff als Partner der Erneuerbaren mitdenken
Zur Sicherung der erforderlichen Leistung setzen wir auf Speichertechnologien und Wasserstofffähige Gaskraftwerke als Partner der Erneuerbaren Energien um eine steuerbare, gesicherte Leistung bereitzustellen. (Glossar) Zur Finanzierung solcher Kraftwerke, die teilweise nur wenige Stunden im Jahr laufen müssen, beteiligen wir uns bei Entwicklung von Konzepten auf der Bundesebene. Den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft entlang der sächsischen Wasserstoffstrategie auf der Grundlage von grünem Wasserstoff (Glossar) wollen wir vorantreiben und fortentwickeln. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) und wollen die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen stärken. Dennoch ist klar, dass grüner Wasserstoff in den kommenden Jahren eine knappe und wertvolle Ressource bleiben wird, die primär für die Dekarbonisierung der Wirtschaft benötigt wird.
Sparsam und effizient mit Energie umgehen
Auch in einem Energiesystem auf Basis günstiger Erneuerbarer gilt: am günstigsten ist eine Kilowattstunde, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Energie in allen Lebensbereichen ein. Energieeffiziente Geräte senken den individuellen Strombedarf . Gedämmte Gebäude tragen zur Senkung des Wärmebedarfs bei. Elektrofahrzeuge benötigen weniger Energie als Verbrenner. Beratungsangebote zum Energiesparen, wie sie zum Beispiel die Verbraucherzentrale anbietet, wollen wir weiter stärken. Wir wollen die sächsische Industrie, das Gewerbe und Handwerk dabei unterstützen, die von der Deutschen Energie Agentur (dena) diagnostizierten Einsparpotentiale von 30% zu heben und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die öffentliche Hand soll hier mit gutem Vorbild vorangehen.
Sozial gerechte Wärmewende in Sachsen voranbringen
Efficiency First gilt erst recht für alle Maßnahmen im Gebäudebereich. Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind der entscheidende Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs, was sie zugleich zu den wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut macht. Eine Förderung soll energetische Modernisierung und den Heizungstausch fossiler Anlagen vor allem für den sozialen Mietmarkt einschließlich Genossenschafts- und Sozialwohnungen unterstützen. Diese soll gekoppelt werden mit Energieberatungsangeboten von lokalen Akteur*innen wie Sozialamt, Stadtwerken, freien Trägern der Wohlfahrtspflege und neutralen Anbieter*innen. v Das seit 2015 in Leipzig etablierte Modellprojekt zur Koordinierung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte soll zur Umsetzung auch für weitere sächsische Kommunen geprüft und unterstützt werden.
Die öffentliche Hand hat bei der energetischen Modernisierung eine Vorbildwirkung. Deshalb sollten Kommunen wie auch der Freistaat in eigenen Liegenschaften Vorreiter beim Einsatz von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und die energetische Modernisierung sein, für ein deutlich frühzeitigeres Erreichen von Klimaschutzzielen und für das frühzeitige Übertreffen von bundesgesetzlichen Mindeststandards im Bestand und Neubau sein. Wir fordern eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften bei Neubau und grundlegender Sanierung – für Photovoltaik und Solarthermie je nach Nutzungsmöglichkeiten. Um Kommunen bei der Wärmewende zu unterstützen, wollen wir die von uns BÜNDNISGRÜNEN eingeführte kommunale Klimamillion als Klimabudget verstetigen und die Mittel dafür erhöhen.
Durch kommunale Wärmeplanung Lösungen vor Ort finden
Beim Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung fällt den Kommunen eine besondere Verantwortung zu. Die kommunale Wärmeplanung ermittelt für das Gemeindegebiet , was die besten Lösungen für eine klimaneutrale und zugleich effiziente und preisstabile Wärmeversorgung sind. Gemeinsam mit lokalen Akteuren werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und Planungs- und Investitions sicherheit für Haushalte und Unternehmen geschaffen.
Der Freistaat muss für deren Gelingen jedoch neben der Aufnahme entsprechender landesspezifischer Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung in das Klimaschutzgesetz auch eine ausreichende Ausstattung der Kommunen sichern. Wir wollen zudem eine bedarfsgerechte Förderkulisse erstellen und einen Ausbau der Netzwerke sowie Informations- und Beratungsangebote für Bürger*innen und Kommunen erreichen. In der Sächsischen Landesenergieagentur SAENA haben wir neben dem bundesweit agierdenen Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle dafür bereits eine kompetente Beratungsstelle auf Landesebene geschaffen. Dies soll vor allem Kooperationen verschiedenster Akteur*innen vom Stadtwerk über Bürgerenergiegenossenschaften bis zu lokalen Unternehmen stärken. Pläne zu überregionalen und sogar grenzüberschreitenden Maßnahmen wie dem Aufbau eines gemeinsamen Fernwärmenetzes von Görlitz und Zgorzelec sollen besonders unterstützt werden.
Wärmeversorgung mit den effizienten Technologien sichern
Welche klimaneutralen Technologien für Fern- und Nahwärme eingesetzt werden, soll sich vor allem an deren Versorgungssicherheit und ihrem Preis bemessen. Insbesondere Wärmepumpen bieten hier große Potentiale. Ob diese am effizientesten Wärme aus Flüssen und Seen, Grubenwasser, Abwässern, dem Boden oder der Umgebungsluft gewinnen können, ist gemäß den örtlichen Bedingungen in der kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln. Auch industrielle Abwärme, großflächige Solarthermie und Power-to-heat-Anlagen (Glossar) können dabei Berücksichtigung finden. Den Bau weiterer Restmüll- oder Ersatzbrennstoffkraftwerke zur Energie- oder Wärmeerzeugung sehen wir hingegen äußerst kritisch. Stattdessen wollen wir Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft stärken.
Neben Fern- und Nahwärmenetzen werden viele Haushalte und Unternehmen individuelle Lösungen für ihre Wärmeversorgung benötigen. Dezentrale Wärmepumpen können auch hier in vielen Fällen eine klimafreundliche und kostengünstige Wärmeversorgung gewährleisten. Die Bereitstellung von Strom und Wärme durch Sonnenenergie kann die Wärmeversorgung von Gebäuden sinnvoll ergänzen. Einer individuellen Wärmeversorgung vorrangig durch Wasserstoff, Biomasse und Holz stehen wir kritisch gegenüber, da die Verfügbarkeit in großen Mengen perspektivisch nicht gewährleistet werden kann und damit ein Investitionsrisiko entsteht. Energieträger aus Biomasse können lokal im Einzelfall jedoch wirtschaftlich bzw. als Übergangslösung sinnvoll sein. Wo Holz genutzt wird, stellen Kurzumtriebsplantagen eine bessere Alternative zur konventionellen Waldbewirtschaftung dar. Wir setzen uns dann für möglichst effiziente Nutzungskonzepte auf Quartiersebene ein.
Energiewende gemeinsam umsetzen
Damit die Energiewende gelingt, muss ein möglichst großer Anteil der Gesellschaft dafür aktiv einbezogen werden. Um die Akzeptanz zu erhöhen, müssen die Vorteile einer grünen Energieversorgung noch besser spürbar werden. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sie der Vielzahl verschiedenster Akteur*innen gerecht werden und weiterhin attraktive Bedingungen für Modelle der Bürger*innenenergie und dezentrale Anlagen in Quartieren bieten. Die Möglichkeiten der Beteiligung und finanziellen Teilhabe der Bürger*innen wollen wir ausschöpfen und Energiegenossenschaften durch Beratung, Bereitstellung von Flächen und die Befreiung von Ausschreibungspflichten besonders unterstützen. Auch Modelle zur Nahwärmeversorgung auf genossenschaftlicher Basis sollen ermöglicht werden. Durch die Stärkung und den Ausbau niederschwelliger Beratungsangebote, z.B. bei der SAENA, wollen wir Unsicherheiten weiter abbauen und allen Bürger*innen eine individuelle Teilhabe an der Energiewende ermöglichen.
Kohleausstieg verantwortungsvoll beschleunigen
Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen. In Sachsen darf nicht mehr Kohle verbrannt werden, als das deutsche 1,5 Grad-Budget erlaubt. Dies ist klimapolitisch, aber auch darüber hinaus notwendig. Nur ein planvoller frühzeitiger Ausstieg bietet die Chance, Versorgungssicherheit jenseits steigender Kohle- und CO2-Emissionspreise langfristig sicherzustellen. Kohle wird schon deutlich vor 2038 nicht mehr wettbewerbsfähig sein und bedroht damit die Energiepreise über Sachsen hinaus. Daher gilt es jetzt die Rahmenbedingungen für einen frühestmöglichen Ausstieg aus der Kohle zu schaffen, um die energiepolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Risiken eines ungesteuerten oder zu späten Ausstiegs zu vermeiden.
Der polnische Tagebau Turów, direkt an der Grenze zu Deutschland und Tschechien, ist einer der größten Tagebaue, Luftverschmutzer und Naturzerstörer Europas, dessen Auswirkungen wir auf sächsischer Seite der Grenze deutlich spüren. Wir stehen an der Seite der polnischen Tagebaugegner*innen klar gegen eine weitere Verlängerung des Kohletagebaus in Turów. Diese steht einer Einhaltung der Klimaziele entgegen. Daher fordern wir EU-rechtlich korrekte grenzüberschreitende Prüfverfahren für die Umweltverträglichkeit. Sächsischen Kommunen wie Zittau, denen infolge des drastisch sinkenden Grundwasserspiegels Bodensenkungen drohen, sagen wir unsere Unterstützung zu.
Wir setzen uns für den Erhalt des Dorfs Mühlrose/ Miłorazein. Die darunterliegende Kohle ist erwiesenermaßen energiewirtschaftlich nicht notwendig. Aus der 1,5-Grad-Grenze folgt für uns BÜNDNISGRÜNE ganz klar: Kein Dorf darf mehr der Kohle geopfert werden.
Kohleregionen zu Erneuerbaren Energieregionen umbauen
Wir wollen die häufig gut geeigneten Bergbaufolgeflächen für Wind- und Solarparks nutzen, soweit dies regional ausgewogen geschieht. Wir kämpfen dafür, dass diese Flächen aber insbesondere Bürger*innenenergiegenossenschaften, dem sächsischen Mittelstand, Stadtwerken und Crowd-Investing-Unternehmen (Glossar) für die Umsetzung Erneuerbarer Energien-Projekte zugänglich gemacht werden und nicht nur die Kohlekonzerne zum Zuge kommen. Dennoch unterstützen wir deren Transformation hin zu zukunftsfähigen Geschäftsmodellen und begrüßen deren Beitrag zur sächsischen Energiewende. Wir wollen damit den Braunkohleregionen den Weg bereiten, ihre energiewirtschaftliche Bedeutung und die damit verbundene Wertschöpfung zu erhalten.
Finanzierung der Bergbaufolgekosten sicherstellen
Die Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen ist eine Jahrhundertaufgabe. Wir stehen dafür ein, dass die Tagebaubetreiber diesbezüglich ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und die dafür nötige Finanzierung bereitstellen. Ein ungesteuerter Kohleausstieg oder einer Insolvenz der Kohlesparte des Tagebauunternehmens in der Lausitz zählen zu den größten Haushaltsrisiken für den sächsischen Staatshaushalt. Um diese Risiken für öffentliche Haushalte abzuwenden, wollen wir die Betreiber zu risikoangepassten Einzahlungen in die Sondervermögen der Zweckgesellschaften oder entsprechenden Sicherheitsleistungen verpflichten.
Auch langfristige Bergbaufolgekosten etwa in Bezug auf den Wasserhaushalt und den Eintrag von Sulfaten, Eisenverbindungen und anderen Stoffen müssen dabei mit in den Blick genommen werden. Für den Umgang mit Eisenockerschlamm setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für ein wissenschaftliches Modellprojekt ein. Als zusätzliches Instrument für die Bewältigung der langfristigen Kosten und Aufgaben schlagen wir BÜNDNISGRÜNE eine Braunkohlefolgenstiftung gemeinsam mit dem Bund sowie den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt vor. Diese darf aber nicht dazu dienen, dass heutige oder frühere Tagebaubetreiber sich ihrer Pflichten entledigen.
Klimaneutral und ressourcenschonend bauen
Im Bausektor liegen enorme Potentiale zur Schonung von Böden, Rohstoffen und zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen. Neben der Betriebsenergie schlagen dabei auch Emissionen und Rohstoffe bei der Gewinnung und Herstellung von Baustoffen sowie dem Rückbau entscheidend zu Buche. Eine ungebremste Flächeninanspruchnahme (Glossar) treibt mit den damit verbundenen neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen die Klimakrise weiter an. Wir verstehen daher den Erhalt und die Sanierung von Bestandsbauten als Schlüssel zum Klimaschutz, wollen Umbau und Umnutzung gegenüber dem Neubau priorisieren und dies
als neues Leitbild im Bauwesen verankern. Die Sächsische Bauordnung wollen wir deshalb im Sinne einer „Umbauordnung“ weiterentwickeln und das Bauen im Bestand durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtern. Für öffentliche Tiefbauprojekte (Infrastruktur) streben wir die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsstandards an. Eine verpflichtende Abrissanzeige auf Basis von Ökobilanzen, sowie verpflichtende Bauteilsichtungen vor Rückbau würden die wertvollen Bauprodukte in Gebäuden schützen. Um einfaches und experimentelles Bauen zuzulassen setzen wir uns für die Einführung einer Gebäudeklasse E ein. Unser Ziel ist, im Bestand gebundene Rohstoffe und Energie zu erhalten. Mithilfe von Regelungen für die Zulassung von wiederverwendeten Bauprodukten und durch die Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses wollen wir zu einer Betrachtung des Lebenszyklus‘ im Bausektor kommen. Der Pass soll in Anlehnung an die europäischen Bestrebungen in ein digitales Gebäudelogbuch eingespeist werden, in dem BIM-basierte Daten von Gebäuden erfasst und in dem zusätzlich der Energieausweis aufgenommen werden kann.
Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung der Reaktivierung von aus der bisherigen Nutzung gefallenen Gebäuden, wie beispielsweise Bahnhöfen, Kaufhäusern, Industriebauten oder Kirchen, sowie von Um- und Zwischennutzungen im Rahmen der Städtebauförderung ein. Der Rückbau von Gebäuden und Infrastruktur soll soweit wie möglich vermieden werden. Für Neubauten streben wir weitgehende Klimaneutralität und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus an – von den eingesetzten Baustoffen über die Errichtung und den Betrieb bis zum Rückbau. Dabei wollen wir durch finanzielle Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen Hand dafür sorgen, dass der Einsatz nachwachsender und kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich wird. Wir machen uns dafür stark, schrittweise die Wiederverwendung von Baustoffen und -produkten als Planungsprinzip zu verankern. Der größte Hebel im Gebäudebereich zur Erreichung der Klimaziele und zugleich wirtschaftlich geboten ist die energetische Ertüchtigung des Bestandes, welche rechtlich verbindlich durch die EU-Gebäuderichtlinie gefordert wird. Wir machen uns dafür stark, dass der Freistaat seine Vorbildrolle dafür wahrnimmt und seine Immobilien konsequent mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2035 modernisiert. Den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement (SIB) wollen wir darauf sowie auf Klimaneutralität als Standard für alle Planungen für öffentliche Neubaugebäude ab dem Jahr 2025 verpflichten. Digitale Bauplanung und -dokumentation sollen bei öffentlichen Bauten Standard werden. Fachkräfte im Handwerk, Planende und Bauausführende wollen wir mithilfe der Sächsischen Energieagentur (SAENA) für klimagerechtes Planen und Bauen sensibilisieren und weiterbilden. Zudem streben wir die Einrichtung eines anwendungsorientierten Kompetenzzentrums für nachhaltiges Planen und Bauen von Gebäuden, Freiflächen und Infrastruktur in Sachsen an, welches seinen Schwerpunkt im Bereich der Bauherrenberatung und Unterstützung unserer Kommunen in diesen Bereichen hat. Die SAENA wollen wir beauftragen, private und öffentliche Eigentümer für besonders nachhaltige, kreislauffähige, energieeffiziente oder flächensparende Modernisierung, Neu- oder Umbauten mit der Verleihung von „Grünen Hausnummern“ (Glossar) auszuzeichnen und zu würdigen.
Insgesamt gilt es, den Landesentwicklungsplan als Grundlage für die Raumordnungspläne in Verbindung mit dem Landesverkehrsplan weiterzuentwickeln. Autogerechte Einkaufsstätten und der Bau von autoabhängigen Wohnstätten gehören auf den Prüfstand. Dem Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ folgend sollen die Raumordnungspläne stärker darauf abzielen, Wege zu verkürzen, den Flächenfraß einzuschränken und die gemeinschaftliche Lebensqualität zu steigern und das gleichermaßen für Städte und Ortschaften. Instrumente wie die Städtebauförderung und die Wohnraumförderung sollen diese Entwicklung unterstützen.
Unser Klima konsequent schützen
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht leisten, Klimaschutzmaßnahmen anderen Aufgaben unterzuordnen. Wir setzen alles daran, die Erderwärmung auf ein Maß zu begrenzen, das uns eine lebenswerte Zukunft in unserem Bundesland und auf dem gesamten Planeten sichert. Eine gute Zukunft kann nur eine klimaneutrale Zukunft sein, die sozial gerecht ausgestaltet ist.
Klimaschutz in ein Gesetz gießen
Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) und den damit verbundenen Maßnahmen haben wir die Trendwende für ein sektorenübergreifendes Handeln im Freistaat auf dem Weg zur Klimaneutralität durchgesetzt. Mit einem eigenen wirksamen Sächsischen Klimaschutzgesetz wollen wir einen gesetzlichen Rahmen dafür setzen, dass der Freistaat seiner globalen Verantwortung gerecht wird und seinen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leistet. Das Gesetz soll einen sektorenscharfen sächsischen Klimaschutzpfad bis 2045 definieren, der auf dem Ansatz eines CO2-Budgets basiert.
Aufgrund ihrer besonderen Vorbildrolle wollen wir, dass die öffentliche Hand mit einem gesonderten Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 vorangeht. Zudem wollen wir im Gesetz konkrete Klimaschutzmaßnahmen mit klaren Fristen und messbaren Indikatoren verankern. Die Staatsregierung soll verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Klimaschutzbericht über die Zielerreichung vorzulegen und sämtliche – neue wie bereits bestehende – Landesförderprogramme mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. Für die Bewertung von Maßnahmen und die Zielerreichung sprechen wir uns für die Einbindung eines Gremiums externer Expert*innen aus, das bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzpläne unterstützt.
Erneuerbare Energien entschlossen ausbauen
Um dem Klimawandel entschlossen und wirksam zu begegnen und gleichzeitig die Attraktivität des Freistaates für Menschen und Unternehmen durch die Verfügbarkeit von sauberer, günstiger Energie zu erhalten, ist ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien zentral. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Wir haben die planungstechnischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits 2027 und somit deutlich früher als gefordert, 2 Prozent der Landesfläche für den Ausbau von Windkraft ausgewiesen werden. Wir haben in Sachsen bereits überdurchschnittlich schnelle Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erreicht. In Anbetracht der nun deutlich steigenden Antrags- und Genehmigungszahlen und der sich substanziell erweiternden Flächenkulisse dürfen hier keine Engpässe entstehen. Mit mehr Personal, klaren Handlungsleitfäden und Beratung für Behörden wollen wir noch schneller vorankommen. Zudem wollen wir BÜNDNISGRÜNE für Kommunen Beratungsangebote und Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch schaffen sowie bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor Ort unterstützen.
Auch in Sachsen haben wir die sogenannte isolierte Positivplanung (Glossar) möglich gemacht. Kommunen, die beim Windenergieausbau vorangehen wollen, können das nun selbstbestimmt tun. Wir wollen sie dabei mit Rat und Tat unterstützen. Wir verfolgen das Ziel, durch Regelung auf Landesebene allen Kommunen verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft zu sichern.
Für Windenergieanlagen im Wald gilt wie für jede andere Flächennutzung, die die Umwandlung von Waldflächen erfordert: umgewandelte Waldfläche ist durch Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen. An diesem Grundsatz des Sächsischen Waldgesetzes halten wir fest. Ausgleichszahlungen lehnen wir deshalb ab.
Ein entschlossener Windkraftausbau nützt zuallererst den Menschen vor Ort: Von den Einnahmen aus der Energieerzeugung profitieren nicht Oligarchen in Russland oder Katar, sondern ortsansässige Unternehmen und Genossenschaften. Hinzu kommen zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen und deren Möglichkeit eine feste Abgabe je Kilowattstunde zu erhalten. Mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über Windenergie allgemein wie auch für spezielle Projekte vor Ort entkräften wir Falschinformationen und leisten Überzeugungsarbeit mit Sachargumenten hinsichtlich der Vorteile von Windenergie.
Für den Ausbau der Solarenergie in Sachsen verfolgen wir das Ziel, alle Potenziale bereits bebauter Flächen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates einführen, um so jährlich mindestens ein Megawatt auf Flächen der öffentlichen Hand zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben, sofern keine wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann. Für die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzen wir uns für starke Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze ein, sodass der ökologische Wert der Fläche im Zuge der PV-Nutzung erhöht werden muss. Hybride Nutzungskonzepte wie Agri-PV, Floating-PV und Biodiversitäts-PV (Glossar) wollen wir voranbringen.
Bestehende Wasserkraftanlagen erkennen wir als Bestandteil der sächsischen Energieversorgung und Kulturlandschaft mit einer hohen Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung an – sofern alle ökologischen Vorgaben, insbesondere die Fischdurchgängigkeit und die erwartbare Wasserverfügbarkeit, berücksichtigt werden. Unser Ziel ist, Wasserkraftanlagen eine Direktvermarktung durch die Teilnahme am Energiemarkt zu ermöglichen.
Kohleausstieg verantwortungsvoll umsetzen
Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen, um die Klimaziele einzuhalten. Er wird auch deutlich vor 2038 kommen, nicht allein weil Kohle ökologisch schädlich ist, sondern bedingt durch die Märkte. Beschleunigt durch Anpassungen im EU-Emissionshandel wird die Kohle immer teurer und rechnet sich nicht mehr für die Unternehmen. Zugleich ist klar: Wind und Sonne schicken keine Rechnung. Die preisliche Attraktivität der Erneuerbaren-Energien-Anlagen nimmt immer weiter zu. Erneuerbare Energien sind heute schon der entscheidende Standortfaktor und Grundvoraussetzung für eine gute wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in Sachsen. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern ist auch extrem teuer. Vorschläge über Verzögerungen des Ausstiegs oder das sture Festhalten an Jahreszahlen in weiter Zukunft setzen die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens aufs Spiel und nehmen teure Energiepreise in Kauf. Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass wir jetzt die Weichen stellen müssen. Ein konsequentes und zielgerichtetes Handeln ist zwingend notwendig. Wir setzen alles daran, dass Sachsen so zeitnah wie möglich und deutlich vor 2038 aus der Kohle aussteigt und den Einstieg in die Welt der Erneuerbaren jetzt vernünftig organisiert.
Bei einem geordneten Ausstieg sorgen wir dafür, dass die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet bleiben. Den Risiken eines ungesteuerten Prozesses wollen wir entgegenwirken und geeignete Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges sächsisches Energiesystem setzen.
Der polnische Tagebau Turów, direkt an der Grenze zu Deutschland und Tschechien, ist einer der größten Tagebaue, Luftverschmutzer und Naturzerstörer Europas, dessen Auswirkungen wir auf sächsischer Seite der Grenze deutlich spüren. Wir stehen an der Seite der polnischen Tagebaugegner*innen klar gegen eine weitere Verlängerung des Kohletagebaus in Turów. Diese steht einer Einhaltung der Klimaziele entgegen. Daher fordern wir EU-rechtlich korrekte grenzüberschreitende Prüfverfahren für die Umweltverträglichkeit. Sächsischen Kommunen wie Zittau, denen infolge des drastisch sinkenden Grundwasserspiegels Bodensenkungen drohen, sagen wir unsere Unterstützung zu.
Wir setzen uns für den Erhalt des Dorfs Mühlrose ein. Die darunterliegende Kohle ist erwiesenermaßen energiewirtschaftlich nicht notwendig. Kein Dorf sollte aus wirtschaftlichen Gründen geopfert werden.
Bergbaufolgeflächen sind vielerorts gut geeignet für den Ausbau von Wind- und Solarparks. Wir wollen diese Flächen nutzen, sofern dabei das Zwei-Prozent-Flächenziel regional ausgewogen in ganz Sachsen erreicht wird. Eine einseitige Privilegierung von LEAG und MIBRAG lehnen wir ab, kämpfen vielmehr dafür, dass Flächen und Projekte einer Vielfalt von Akteur*innen zugänglich gemacht werden. Beispielsweise leisten Bürger*innen-Energiegenossenschaften, Stadtwerke und Unternehmen, die Crowd-Investing-Ansätze verfolgen, einen wesentlichen Beitrag, um die Energiewende nachhaltig und gerecht zu gestalten. Anstatt neuer Monopolstrukturen wollen wir Investitionsbedingungen schaffen, bei denen alle zum Zug kommen, die die Energiewende in Sachsen voranbringen. So wollen wir die Braunkohleregionen zu nachhaltigen Energieregionen machen und dafür sorgen, dass Sachsen Energieland bleibt.
Die Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen ist eine Jahrhundertaufgabe. Hier stehen zunächst die Tagebaubetreiber in ihrer gesetzlichen Pflicht. Die Finanzierung dieser Pflicht haben sie uneingeschränkt zu leisten. Risiken für öffentliche Haushalte im Falle eines ungesteuerten Kohleausstiegs oder einer Insolvenz sind durch risikoangepasste Einzahlungen der Betreiber in die Sondervermögen der Zweckgesellschaften oder auch durch Sicherheitsleistungen strikt zu minimieren. Darüber hinaus entstehen auch langfristige Bergbaufolgekosten, etwa im Zuge des Wiederanstiegs des Grundwassers, der massiven Veränderungen im regionalen Wasserhaushalt und Wasserdargebot sowie des Eintrags etwa von Sulfaten und Eisenverbindungen in die Oberflächengewässer. Wir setzen uns außerdem für ein wissenschaftliches Modellprojekt zum Umgang mit Eisenockerschlamm ein, der als Tagebaufolgeschaden in großen Mengen anfällt.
Für die Bewältigung dieser sehr langfristigen Kosten und Aufgaben schlagen wir BÜNDNISGRÜNE eine Braunkohlefolgenstiftung gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt vor, welche die Renaturierung der ostdeutschen Kohlereviere langfristig absichert. Inwieweit eine solche Stiftung auch in bestehende Wiedernutzbarmachungspflichten heutiger oder früherer Tagebaubetreiber oder deren Rechtsnachfolger wie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eintreten kann, wird im Zuge weiterer Klärungen zum Gesamtpaket des nationalen Kohleausstiegs diskutiert.
Energiesystem klimaneutral ausrichten
Erneuerbare Energien sind die einzigen Energieträger, die dauerhaft zu günstigen Preisen, Klimaneutralität und Unabhängigkeit von internationalen Rohstofflieferungen führen. Wir treten wie keine andere Partei in Sachsen für ein konsequent zielgerichtetes energie- und klimapolitisches Handeln hin zur Klimaneutralität ein. Leitend sind für uns dabei die soziale Abfederung von Kosten, die Dekarbonisierung, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung und die Bewältigung des Fachkräftemangels im Zuge des demografischen Wandels.
Ein Festhalten am Status quo einer in weiten Teilen fossilen Energieversorgung wäre nicht nur klimapolitisch verantwortungslos, sondern auch mit deutlich höheren Kosten in der Zukunft und dem Verlust von Steuerungsfähigkeit bei der Ausgestaltung unserer zukünftigen Energieversorgung verbunden. Stattdessen ist es unser Anspruch, die Entwicklungen der sächsischen Energiewirtschaft, die durch europäische und nationale Rahmensetzung bestimmt sind, zu gestalten und aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- sowie Umweltschutz zu sorgen.
Wir haben mit dem Sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) dafür gesorgt, dass Szenarien für die Transformation der sächsischen Energieversorgung entwickelt und daraus Zielkorridore und einzelne Handlungsfelder abgeleitet werden. Dieses wollen wir noch stärker an den konkreten Bedürfnissen von Bürger*innen und Unternehmen ausrichten und deshalb das EKP fortschreiben und weiterentwickeln. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen der Ausbau verschiedener regenerativer Technologien, die Installation von Speichern, der erforderliche Netzausbau, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Sektorenkoppelung (Glossar) sowie eine digitale Vernetzung von Energieerzeugern und -abnehmern etwa durch den Einsatz intelligenter Stromzähler.
Zur Sicherung der erforderlichen Leistung setzen wir auf Speichertechnologien als Partner der Erneuerbaren Energien und auf eine steuerbare, gesicherte Leistung. (Glossar) Wasserstofffähige Gaskraftwerke verstehen wir als eine Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Energieversorgung. Wir wollen daher die sächsische Wasserstoffstrategie auf Basis grünen Wasserstoffs (Glossar) umsetzen und weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund begrüßen wir insbesondere die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) und wollen die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen stärken. Wir wollen Wärme- und Stromnetze wie auch die Energiegewinnung aus Abwärme und eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ausbauen.
Wir streben eine Energieversorgung an, die demokratisch und dezentral organisiert ist, indem wir einer Vielzahl verschiedenster Akteur*innen attraktive und faire Bedingungen bieten, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Initiativen für Bürgerenergie und andere Beteiligungsmodelle unterstützen wir. Besonders unterstützen wir kommunale Energiegenossenschaften, z. B. durch ein kommunales Vorpachtrecht für die Sicherung von Flächen. Dabei machen wir an den Grenzen des Freistaates nicht Halt, sondern sprechen uns ausdrücklich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gestaltung einer klimaneutralen regionalen Energieversorgung aus.
Wir haben für eine bessere Ausstattung zuständiger Behörden und Verbände wie der regionalen Planungsverbände, der Landesdirektion und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) gesorgt. Unser Ziel sind schnelle Genehmigungsverfahren, bei denen Arten- und Naturschutz weiterhin bestmöglich berücksichtigt werden. Anstelle vermeintlich einfacher Lösungen zu Lasten von Natur und Umwelt sind wir entschlossen, um die beste Lösung zur Überwindung von Zielkonflikten zu ringen. Wir kümmern uns darum, dass diese Verfahren ordnungsgemäß und zügig ablaufen, die unteren Behörden dabei fachlich unterstützt werden und wir schaffen mit Verwaltungsleitfäden auf Landesebene Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten.
Klimaneutral und ressourcenschonend bauen
Im Gebäudesektor liegen enorme Einsparpotenziale für klimaschädliche Treibhausgase. Neben der Betriebsenergie schlagen dabei auch Emissionen bei der Gewinnung und Herstellung von Baustoffen sowie dem Rückbau entscheidend zu Buche. Wir verstehen daher den Erhalt von Bestandsbauten als Schlüssel zum Klimaschutz, wollen Umbau und Umnutzung gegenüber dem Neubau stärken und dies als neues Leitbild im Bauwesen verankern. Die Sächsische Bauordnung wollen wir deshalb im Sinne einer „Umbauordnung“ weiterentwickeln und das Bauen im Bestand durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtern. Die Forderung der Bundesarchitektenkammer zur Einführung der „Gebäudeklasse E“ für einfaches oder experimentelles Bauen unterstützen wir. Unser Ziel ist, im Bestand gebundene Rohstoffe und Energie zu erhalten. Mithilfe von Regelungen für die Zulassung von wiederverwendeten Bauprodukten und durch die Einführung eines Gebäuderessourcenpasses wollen wir zu einer Betrachtung des Lebenszyklus‘ im Bausektor kommen.
Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung der Reaktivierung von aus der Nutzung gefallenen Gebäuden, wie beispielsweise Bahnhöfen, Kaufhäusern, Industriebauten oder Kirchen, sowie von Um- und Zwischennutzungen im Rahmen der Städtebauförderung ein. Der Rückbau von Gebäuden und von Infrastruktur soll soweit wie möglich vermieden werden. Für Neubauten streben wir weitgehende Klimaneutralität und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus an – von den eingesetzten Baustoffen über die Errichtung und den Betrieb bis zum Rückbau.
Dabei wollen wir durch Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen Bauherrenschaft dafür sorgen, dass der Einsatz nachwachsender und kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich wird. Der größte Hebel im Gebäudebereich zur Erreichung der Klimaziele und zugleich wirtschaftlich geboten ist jedoch die energetische Ertüchtigung des Bestandes. Wir machen uns dafür stark, dass der Freistaat seine Vorbildrolle dafür wahrnimmt und seine Immobilien konsequent mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen Gebäudebestandes saniert. Den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement (SIB) wollen wir darauf sowie auf Klimaneutralität als Standard für Neubauten verpflichten.
Fachkräfte im Handwerk wie auch Bauausführende wollen wir mithilfe der SAENA für klimaneutrales Bauen sensibilisieren und weiterbilden. Zudem streben wir die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Nachhaltiges Bauen von Gebäuden und Infrastruktur in Sachsen an. Die SAENA wollen wir beauftragen, private, gewerbliche und öffentliche Eigentümer für besonders nachhaltige, kreislauffähige, energieeffiziente oder flächensparende Sanierungen, Neu- oder Umbauten mit der Verleihung von „Grünen Hausnummern“ (Glossar) auszuzeichnen und zu würdigen.
Wärmewende in Sachsen voranbringen
Der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung findet vor Ort statt. Die kommunale Wärmeplanung muss flächendeckend angegangen werden, indem die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen sichergestellt sowie Netzwerke, Informations- und Beratungsangebote für Bürger*innen und Kommunen gestärkt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Freistaat die Kommunen auf dem Weg der Wärmewende hin zu klimaneutralen Nah- und Fernwärmelösungen mit einer bedarfsgerechten Förderkulisse und zielgerichteten Beratungsangeboten begleitet. Mit der SAENA gibt es eine kompetente Beratungsstelle für die kommunale Wärmeplanung, welche die Kommunen dabei weiter unterstützen soll. Sachsen hat aufgrund seiner Vielzahl an bestehenden Wärmenetzen besonders günstige Voraussetzungen die Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität umzubauen. Wir unterstützen Kooperationen, bei denen Kommunen, Stadtwerke und kommunale Unternehmen an einem Strang ziehen und Ressourcen gemeinsam nutzen. Der gemeinsame Aufbau eines grenzüberschreitenden, klimaneutralen Fernwärmenetzes von Görlitz und Zgorzelec ist dafür beispielgebend.
Damit die Versorgung mit Fern- und Nahwärme funktioniert, setzen wir auf eine breite Auswahl an sich gegenseitig ergänzenden Technologien. Viele potenzielle Wärmequellen wurden in der Vergangenheit aufgrund unwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und hemmender Regulierung nicht erschlossen. Dazu gehören insbesondere Großwärmepumpen. So lässt sich unvermeidbare Abwärme (z. B. aus Industrie, Rechenzentren, Abwasser), aber auch alle Formen der Umweltwärmenutzung wie Flusswärme und Seethermie (Glossar) nutzen. Auch Grubenwasser kann lokal eine Rolle spielen. Großflächige Solarthermie und Power-to-heat-Anlagen (Glossar) ergänzen die Möglichkeiten, die jeweils lokal mit der kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln sind.
Für Genossenschafts- und Sozialwohnungen schlagen wir ein Förderprogramm zur Heizungsmodernisierung wie auch zur energetischen Sanierung zur Verbesserung der Wärmeeffizienz vor. Die öffentliche Hand hat bei der Modernisierung eine Vorbildwirkung. Deshalb sollten Kommunen wie auch der Freistaat in eigenen Liegenschaften Vorreiter für Heizungstausch und energetische Sanierung, für einen massiven Ausbau von Solarthermie, für ein deutlich frühzeitigeres Erreichen von Klimaschutzzielen und für das Übertreffen von Mindeststandards sein. Um Kommunen dabei zu unterstützen, wollen wir die von uns BÜNDNISGRÜNEN eingeführte kommunale Klimamillion als Klimabudget verstetigen und die Mittel dafür erhöhen.
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aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- sowieund Umweltschutz zu sorgen.
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Nachhaltiges Leben ermöglichen
Nachhaltiges Leben ermöglichen
Unser Klima konsequent schützen
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht leisten, Klimaschutzmaßnahmen aufzuschieben oder gar anderen Aufgaben unterzuordnen. Wir setzen alles daran, die Erderwärmung auf ein Maß zu begrenzen, das eine lebenswerte Zukunft in Sachsen und auf dem gesamten Planeten sichert. Eine gute Zukunft kann nur eine klimagerechte Zukunft sein, die ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.Klimaschutz ist aber auch eine Chance für die regionale Wirtschaft und ein Wohlstandmotor. Die Nutzung von Sonnen- und Windenergie, die Elektromobilität und die Gewinnung von Wärme aus Luft, Wasser oder Erde sind Technologien der Zukunft. Wir stehen heute erst am Anfang. Wir wollen den Freistaat Sachsen zum Gewinner dieses grünen wirtschaftlichen Aufbruchs machen. Dazu definieren wir verlässliche und ambitionierte Klimaziele und sorgen konsequent für ihre Einhaltung.
Klimaschutz in ein ambitioniertes Gesetz gießen
Nur mit uns BÜNDNISGRÜNEN war es möglich, mit dem sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) endlich einen großen Schritt in Richtung ambitionierterer Klimaziele und konkreter Maßnahmen zu gehen. Was es jetzt braucht, ist ein sächsisches Klimaschutzgesetz, das sicherstellt, dass der Freistaat und seine Kommunen ihrer globalen Verantwortung gerecht werden und ihren Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leisten. Dieses muss nach BÜNDNISGRÜNER Auffassung 2040 als Ziel der Klimaneutralität (Glossar) festschreiben, zwingend dem Ansatz eines CO2 Budgets für den Weg dahin folgen und auch für jeden Sektor spezifische Zwischenziele verankern.
Innerhalb dieses Gesetzes sind die konkreten Maßnahmen, Fristen und geeigneten Indikatoren festzulegen. Wir wollen die Staatsregierung zudem per Gesetz verpflichten, alle zwei Jahre die Zielerreichung in einem Klimaschutzbericht zu überprüfen und sämtliche – neue wie bereits bestehende –Landesförderprogramme, Gesetze und Regelungen auf die Klimaschutzziele auszurichten . Aufgrund ihrer Vorbildfunktion soll die öffentliche Hand spätestens 2035 klimaneutral sein. Für die Bewertung der Maßnahmen und die Kontrolle der Zielpfade soll ein Gremium externer Expert*innen eingebunden werden. Kommunen und Landkreise müssen bei der Erstellung und Prüfung eigener Klimaschutzpläne angemessen unterstützt werden. Bei Verfehlung der Ziele muss durch ein zusätzliches Klimaschutz-Sofortprogramm des Freistaates gegengesteuert werden
Für Erneuerbare Energien die Weichen stellen
Oberstes Ziel der Energiewende ist nichts weniger als Klimaneutralität und Klimagerechtigkeit, Versorgungssicherheit und günstige Preise zu vereinen. Dies sichert nur ein ambitionierter und entschlossener Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie sind heute schon der entscheidende Standortfaktor für Unternehmen und Grundvoraussetzung für eine gute wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in Sachsen. Hier entstehen viele neue Arbeitsplätze und für diese werden zahlreiche Fachkräfte gebraucht. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus schadet somit nicht nur unserer Umwelt, sondern ist auch extrem teuer und richtet volkswirtschaftlichen Schaden an. Wir BÜNDNISGRÜNE treten wie keine andere Partei in Sachsen für ein konsequentes, zielgerichtetes energie- und klimapolitisches Handeln hin zur Klimaneutralität ein. Leitend ist für uns dabei eine sozialverträgliche Ausgestaltung. Wir haben in den vergangenen Jahren auch in Sachsen wichtige Weichen gestellt, müssen aber weiter aktiv gestalten, damit Sachsen Energieland bleibt und dabei zugleich die notwendige Transformation weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien – bei Wärme und Strom - zügig angeht.Die nötigen Maßnahmen sollen in der Fortschreibung des sächsischen Energie- und Klimaprogramms (EKP) auf Basis eines sächsischen Klimaschutzgesetzes verankert werden.
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für einen massiven Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, einen beschleunigten Kohleausstieg und eine sozialverträgliche Wärmewende. Dafür müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen und Infrastrukturen schaffen. Deshalb wollen wir einen verstärkten und intelligenten Netzausbau sowie eine systemdienliche Erschließung (Glossar) verschiedener Speichermöglichkeiten.
Steuerbare gesicherte Erzeugungsleistung (Glossar), die dann die Versorgung übernimmt, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht, sichert als Partner der Erneuerbaren die Stromerzeugung ab.
Durch die Sektorenkopplung (Glossar) verbinden wir das zukünftige erneuerbare Stromsystem mit neuen Nutzungsmöglichkeiten bei Mobilität und Wärmebereitstellung. Ein entscheidender Baustein der Sektorenkopplung sind Kurz- und Langfristspeicher, sowohl für Strom, Wärme als auch Wasserstoff. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass erneuerbare Energie vorrangig dort genutzt wird, wo sie erzeugt wird. Das dient einem effizienten Gesamtsystem genauso wie der Versorgungssicherheit vor Ort.
Windkraft beflügeln
In der Vergangenheit wurde ein schneller Ausbau der Windenergie in Sachsen politisch verhindert. Durch BÜNDNISGRÜNE Politik wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits 2027 und somit deutlich früher als gefordert, 2 Prozent der Landesfläche für den Ausbau von Windkraft ausgewiesen werden. Damit können Windkraftanlagen mit weit über acht Gigawatt Leistung in Sachsen errichtet und damit ein angemessener Beitrag zu den Bundesausbauzielen geleistet werden. Zudem haben wir erreicht, dass die Genehmigungsverfahren in Sachsen überdurchschnittlich schnell sind. In Anbetracht der nun deutlich steigenden Antrags- und Genehmigungszahlen und der sich substanziell erweiternden Flächenkulisse dürfen hier keine Engpässe entstehen.
Wir haben bereits für eine bessere Ausstattung zuständiger Behörden und Verbände – etwa der regionalen Planungsverbände, der Landesdirektion und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) –gesorgt. Dennoch gilt es weiterhin Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, deren Schnelligkeit nicht zu Lasten von Natur und Umwelt geht. Mit zusätzlicher fachlicher Unterstützung der unteren Behörden sowie Verwaltungsleitfäden auf Landesebene wollen wir Klarheit und Transparenz für alle Verfahrensbeteiligten schaffen.
Des Weiteren wollen wir BÜNDNISGRÜNE für Kommunen und Bürger*innen die Beratungsangebote und Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch stärken sowie weiterhin bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor Ort unterstützen.Auch in Sachsen haben wir möglich gemacht, dass Kommunen selbstbestimmt beim Windenergieausbau vorangehen können (isolierte Positivplanung (Glossar).Wir verfolgen das Ziel, allen Kommunen verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und Photovoltaik Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft zu sichern.
Für Windenergieanlagen im Wald gilt wie für jede andere Flächennutzung: umgewandelte Waldfläche ist durch Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen. An diesem Grundsatz des Sächsischen Waldgesetzes halten wir fest. Ausgleichszahlungen zur Vermeidung von Wiederaufforstung lehnen wir ab.
Ein entschlossener Windkraftausbau nützt zuallererst den Menschen vor Ort. Wir wollen mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über den Nutzen der Windenergie für die Menschen vor Ort informieren. Denn Windenergie bedeutet nicht nur eine Stärkung kommunaler Finanzen durch Gewerbesteuereinnahmen und deren Möglichkeit einer festen Abgabe je Kilowattstunde. Sie stärkt auch ortsansässige Unternehmen und Genossenschaften anstelle von fossilen Geschäftsmodellen, deren Gewinne zum Beispiel den russischen Angriffskrieg finanzieren. Falschinformationen werden wir mit Sachargumenten begegnen und konstruktiv die Suche nach den besten Standorten begleiten.
Sonnenenergie konsequent ausnutzen
Für den Ausbau der Solarenergie in Sachsen verfolgen wir das Ziel, alle Potenziale bereits bebauter Flächen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates einführen, um so jährlich Anlagen mit mindestens zehn Megawatt Leistung auf Flächen der öffentlichen Hand zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben, sofern keine wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann. Die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden mit angemessenem Ertragspotenzial wollen wir mit zinsgünstigen Darlehen umfangreich fördern. Module „made in Saxony“ sollen dabei höhere Tilgungszuschüsse erhalten. Für die
Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzen wir uns für starke Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze ein, welche den ökologischen Wert der Flächen erhöhen. Hybride Nutzungskonzepte wie Agri-PV, Floating-PV und Biodiversitäts-PV (Glossar) wollen wir voranbringen. Wir setzen uns im Bund und auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die strategisch wichtige Branche der Solarindustrie in Sachsen gute Bedingungen auf dem europäischen Markt hat.
Denkmalschutz und Photovoltaik schließen sich für uns nicht aus. Auch im Respekt für die Anforderungen des Denkmalschutzes ist die Integration von Photovoltaik möglich. Die Entwicklung quartiersbezogener PV-Konzepte für geschützte Ensemble wollen wir ebenso fördern, wie Balkonsolar als Möglichkeit einer unkomplizierten Teilhabe großer Teile der Bevölkerung an der kommunalen Energiewende.
Wasserkraft und Biomasse zukunftsfest machen
Bestehende Wasserkraftanlagen betrachten wir als Bestandteil der sächsischen Energieversorgung und Kulturlandschaft mit einer hohen Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Dies setzt allerdings voraus, dass alle ökologischen Vorgaben, etwa der Fischdurchgängigkeit und der Wasserverfügbartkeit, eingehalten werden. Unser Ziel ist es, Wasserkraftanlagen eine wirtschaftliche Perspektive durch die Teilnahme am Energiemarkt zu eröffnen.
Auch Biomasse soll weiter der Strom-, Wärme- und Kraftstofferzeugung dienen, wo sie stofflich nicht nutzbar ist und nicht die Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigt oder verdrängt. Dabei setzen wir primär auf Bioabfälle, Ernterückstände und Stoffe der Landwirtschaftlichen Urproduktion wie Festmist und Gülle. Biomasseanlagen müssen zukünftig stärker auf einen flexiblen und systemdienlichen Betrieb ausgerichtet werden, sodass Energie immer nur dann erzeugt wird, wenn wenig Wind und Sonne zur Verfügung stehen. Biomasse soll auf dieser Grundlage eine beständige Rolle im Energiesystem spielen. Die vor allem landwirtschaftlich geprägten Biogasanlagen sollen erhalten und allenfalls moderat ausgebaut werden. Wir wollen eine umfassende Biomassestrategie entwickeln, welche die Verfügbarkeit von Biomasse, den Biodiversitätsschutz und Aspekte der Kaskadennutzung berücksichtigt.
Speicher und Wasserstoff als Partner der Erneuerbaren mitdenken
Zur Sicherung der erforderlichen Leistung setzen wir auf Speichertechnologien und Wasserstofffähige Gaskraftwerke als Partner der Erneuerbaren Energien um eine steuerbare, gesicherte Leistung bereitzustellen. (Glossar) Zur Finanzierung solcher Kraftwerke, die teilweise nur wenige Stunden im Jahr laufen müssen, beteiligen wir uns bei Entwicklung von Konzepten auf der Bundesebene. Den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft entlang der sächsischen Wasserstoffstrategie auf der Grundlage von grünem Wasserstoff (Glossar) wollen wir vorantreiben und fortentwickeln. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) und wollen die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen stärken. Dennoch ist klar, dass grüner Wasserstoff in den kommenden Jahren eine knappe und wertvolle Ressource bleiben wird, die primär für die Dekarbonisierung der Wirtschaft benötigt wird.
Sparsam und effizient mit Energie umgehen
Auch in einem Energiesystem auf Basis günstiger Erneuerbarer gilt: am günstigsten ist eine Kilowattstunde, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Energie in allen Lebensbereichen ein. Energieeffiziente Geräte senken den individuellen Strombedarf . Gedämmte Gebäude tragen zur Senkung des Wärmebedarfs bei. Elektrofahrzeuge benötigen weniger Energie als Verbrenner. Beratungsangebote zum Energiesparen, wie sie zum Beispiel die Verbraucherzentrale anbietet, wollen wir weiter stärken. Wir wollen die sächsische Industrie, das Gewerbe und Handwerk dabei unterstützen, die von der Deutschen Energie Agentur (dena) diagnostizierten Einsparpotentiale von 30% zu heben und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die öffentliche Hand soll hier mit gutem Vorbild vorangehen.
Sozial gerechte Wärmewende in Sachsen voranbringen
Efficiency First gilt erst recht für alle Maßnahmen im Gebäudebereich. Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind der entscheidende Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs, was sie zugleich zu den wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut macht. Eine Förderung soll energetische Modernisierung und den Heizungstausch fossiler Anlagen vor allem für den sozialen Mietmarkt einschließlich Genossenschafts- und Sozialwohnungen unterstützen. Diese soll gekoppelt werden mit Energieberatungsangeboten von lokalen Akteur*innen wie Sozialamt, Stadtwerken, freien Trägern der Wohlfahrtspflege und neutralen Anbieter*innen. v Das seit 2015 in Leipzig etablierte Modellprojekt zur Koordinierung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte soll zur Umsetzung auch für weitere sächsische Kommunen geprüft und unterstützt werden.
Die öffentliche Hand hat bei der energetischen Modernisierung eine Vorbildwirkung. Deshalb sollten Kommunen wie auch der Freistaat in eigenen Liegenschaften Vorreiter beim Einsatz von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und die energetische Modernisierung sein, für ein deutlich frühzeitigeres Erreichen von Klimaschutzzielen und für das frühzeitige Übertreffen von bundesgesetzlichen Mindeststandards im Bestand und Neubau sein. Wir fordern eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften bei Neubau und grundlegender Sanierung – für Photovoltaik und Solarthermie je nach Nutzungsmöglichkeiten. Um Kommunen bei der Wärmewende zu unterstützen, wollen wir die von uns BÜNDNISGRÜNEN eingeführte kommunale Klimamillion als Klimabudget verstetigen und die Mittel dafür erhöhen.
Durch kommunale Wärmeplanung Lösungen vor Ort finden
Beim Umbau zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung fällt den Kommunen eine besondere Verantwortung zu. Die kommunale Wärmeplanung ermittelt für das Gemeindegebiet , was die besten Lösungen für eine klimaneutrale und zugleich effiziente und preisstabile Wärmeversorgung sind. Gemeinsam mit lokalen Akteuren werden konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und Planungs- und Investitions sicherheit für Haushalte und Unternehmen geschaffen.
Der Freistaat muss für deren Gelingen jedoch neben der Aufnahme entsprechender landesspezifischer Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung in das Klimaschutzgesetz auch eine ausreichende Ausstattung der Kommunen sichern. Wir wollen zudem eine bedarfsgerechte Förderkulisse erstellen und einen Ausbau der Netzwerke sowie Informations- und Beratungsangebote für Bürger*innen und Kommunen erreichen. In der Sächsischen Landesenergieagentur SAENA haben wir neben dem bundesweit agierdenen Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle dafür bereits eine kompetente Beratungsstelle auf Landesebene geschaffen. Dies soll vor allem Kooperationen verschiedenster Akteur*innen vom Stadtwerk über Bürgerenergiegenossenschaften bis zu lokalen Unternehmen stärken. Pläne zu überregionalen und sogar grenzüberschreitenden Maßnahmen wie dem Aufbau eines gemeinsamen Fernwärmenetzes von Görlitz und Zgorzelec sollen besonders unterstützt werden.
Wärmeversorgung mit den effizienten Technologien sichern
Welche klimaneutralen Technologien für Fern- und Nahwärme eingesetzt werden, soll sich vor allem an deren Versorgungssicherheit und ihrem Preis bemessen. Insbesondere Wärmepumpen bieten hier große Potentiale. Ob diese am effizientesten Wärme aus Flüssen und Seen, Grubenwasser, Abwässern, dem Boden oder der Umgebungsluft gewinnen können, ist gemäß den örtlichen Bedingungen in der kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln. Auch industrielle Abwärme, großflächige Solarthermie und Power-to-heat-Anlagen (Glossar) können dabei Berücksichtigung finden. Den Bau weiterer Restmüll- oder Ersatzbrennstoffkraftwerke zur Energie- oder Wärmeerzeugung sehen wir hingegen äußerst kritisch. Stattdessen wollen wir Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft stärken.
Neben Fern- und Nahwärmenetzen werden viele Haushalte und Unternehmen individuelle Lösungen für ihre Wärmeversorgung benötigen. Dezentrale Wärmepumpen können auch hier in vielen Fällen eine klimafreundliche und kostengünstige Wärmeversorgung gewährleisten. Die Bereitstellung von Strom und Wärme durch Sonnenenergie kann die Wärmeversorgung von Gebäuden sinnvoll ergänzen. Einer individuellen Wärmeversorgung vorrangig durch Wasserstoff, Biomasse und Holz stehen wir kritisch gegenüber, da die Verfügbarkeit in großen Mengen perspektivisch nicht gewährleistet werden kann und damit ein Investitionsrisiko entsteht. Energieträger aus Biomasse können lokal im Einzelfall jedoch wirtschaftlich bzw. als Übergangslösung sinnvoll sein. Wo Holz genutzt wird, stellen Kurzumtriebsplantagen eine bessere Alternative zur konventionellen Waldbewirtschaftung dar. Wir setzen uns dann für möglichst effiziente Nutzungskonzepte auf Quartiersebene ein.
Energiewende gemeinsam umsetzen
Damit die Energiewende gelingt, muss ein möglichst großer Anteil der Gesellschaft dafür aktiv einbezogen werden. Um die Akzeptanz zu erhöhen, müssen die Vorteile einer grünen Energieversorgung noch besser spürbar werden. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sie der Vielzahl verschiedenster Akteur*innen gerecht werden und weiterhin attraktive Bedingungen für Modelle der Bürger*innenenergie und dezentrale Anlagen in Quartieren bieten. Die Möglichkeiten der Beteiligung und finanziellen Teilhabe der Bürger*innen wollen wir ausschöpfen und Energiegenossenschaften durch Beratung, Bereitstellung von Flächen und die Befreiung von Ausschreibungspflichten besonders unterstützen. Auch Modelle zur Nahwärmeversorgung auf genossenschaftlicher Basis sollen ermöglicht werden. Durch die Stärkung und den Ausbau niederschwelliger Beratungsangebote, z.B. bei der SAENA, wollen wir Unsicherheiten weiter abbauen und allen Bürger*innen eine individuelle Teilhabe an der Energiewende ermöglichen.
Kohleausstieg verantwortungsvoll beschleunigen
Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen. In Sachsen darf nicht mehr Kohle verbrannt werden, als das deutsche 1,5 Grad-Budget erlaubt. Dies ist klimapolitisch, aber auch darüber hinaus notwendig. Nur ein planvoller frühzeitiger Ausstieg bietet die Chance, Versorgungssicherheit jenseits steigender Kohle- und CO2-Emissionspreise langfristig sicherzustellen. Kohle wird schon deutlich vor 2038 nicht mehr wettbewerbsfähig sein und bedroht damit die Energiepreise über Sachsen hinaus. Daher gilt es jetzt die Rahmenbedingungen für einen frühestmöglichen Ausstieg aus der Kohle zu schaffen, um die energiepolitischen, wirtschaftlichen und ökologischen Risiken eines ungesteuerten oder zu späten Ausstiegs zu vermeiden.
Der polnische Tagebau Turów, direkt an der Grenze zu Deutschland und Tschechien, ist einer der größten Tagebaue, Luftverschmutzer und Naturzerstörer Europas, dessen Auswirkungen wir auf sächsischer Seite der Grenze deutlich spüren. Wir stehen an der Seite der polnischen Tagebaugegner*innen klar gegen eine weitere Verlängerung des Kohletagebaus in Turów. Diese steht einer Einhaltung der Klimaziele entgegen. Daher fordern wir EU-rechtlich korrekte grenzüberschreitende Prüfverfahren für die Umweltverträglichkeit. Sächsischen Kommunen wie Zittau, denen infolge des drastisch sinkenden Grundwasserspiegels Bodensenkungen drohen, sagen wir unsere Unterstützung zu.
Wir setzen uns für den Erhalt des Dorfs Mühlrose/ Miłorazein. Die darunterliegende Kohle ist erwiesenermaßen energiewirtschaftlich nicht notwendig. Aus der 1,5-Grad-Grenze folgt für uns BÜNDNISGRÜNE ganz klar: Kein Dorf darf mehr der Kohle geopfert werden.
Kohleregionen zu Erneuerbaren Energieregionen umbauen
Wir wollen die häufig gut geeigneten Bergbaufolgeflächen für Wind- und Solarparks nutzen, soweit dies regional ausgewogen geschieht. Wir kämpfen dafür, dass diese Flächen aber insbesondere Bürger*innenenergiegenossenschaften, dem sächsischen Mittelstand, Stadtwerken und Crowd-Investing-Unternehmen (Glossar) für die Umsetzung Erneuerbarer Energien-Projekte zugänglich gemacht werden und nicht nur die Kohlekonzerne zum Zuge kommen. Dennoch unterstützen wir deren Transformation hin zu zukunftsfähigen Geschäftsmodellen und begrüßen deren Beitrag zur sächsischen Energiewende. Wir wollen damit den Braunkohleregionen den Weg bereiten, ihre energiewirtschaftliche Bedeutung und die damit verbundene Wertschöpfung zu erhalten.
Finanzierung der Bergbaufolgekosten sicherstellen
Die Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen ist eine Jahrhundertaufgabe. Wir stehen dafür ein, dass die Tagebaubetreiber diesbezüglich ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und die dafür nötige Finanzierung bereitstellen. Ein ungesteuerter Kohleausstieg oder einer Insolvenz der Kohlesparte des Tagebauunternehmens in der Lausitz zählen zu den größten Haushaltsrisiken für den sächsischen Staatshaushalt. Um diese Risiken für öffentliche Haushalte abzuwenden, wollen wir die Betreiber zu risikoangepassten Einzahlungen in die Sondervermögen der Zweckgesellschaften oder entsprechenden Sicherheitsleistungen verpflichten.
Auch langfristige Bergbaufolgekosten etwa in Bezug auf den Wasserhaushalt und den Eintrag von Sulfaten, Eisenverbindungen und anderen Stoffen müssen dabei mit in den Blick genommen werden. Für den Umgang mit Eisenockerschlamm setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für ein wissenschaftliches Modellprojekt ein. Als zusätzliches Instrument für die Bewältigung der langfristigen Kosten und Aufgaben schlagen wir BÜNDNISGRÜNE eine Braunkohlefolgenstiftung gemeinsam mit dem Bund sowie den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt vor. Diese darf aber nicht dazu dienen, dass heutige oder frühere Tagebaubetreiber sich ihrer Pflichten entledigen.
Klimaneutral und ressourcenschonend bauen
Im Bausektor liegen enorme Potentiale zur Schonung von Böden, Rohstoffen und zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen. Neben der Betriebsenergie schlagen dabei auch Emissionen und Rohstoffe bei der Gewinnung und Herstellung von Baustoffen sowie dem Rückbau entscheidend zu Buche. Eine ungebremste Flächeninanspruchnahme (Glossar) treibt mit den damit verbundenen neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen die Klimakrise weiter an. Wir verstehen daher den Erhalt und die Sanierung von Bestandsbauten als Schlüssel zum Klimaschutz, wollen Umbau und Umnutzung gegenüber dem Neubau priorisieren und dies
als neues Leitbild im Bauwesen verankern. Die Sächsische Bauordnung wollen wir deshalb im Sinne einer „Umbauordnung“ weiterentwickeln und das Bauen im Bestand durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtern. Für öffentliche Tiefbauprojekte (Infrastruktur) streben wir die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsstandards an. Eine verpflichtende Abrissanzeige auf Basis von Ökobilanzen, sowie verpflichtende Bauteilsichtungen vor Rückbau würden die wertvollen Bauprodukte in Gebäuden schützen. Um einfaches und experimentelles Bauen zuzulassen setzen wir uns für die Einführung einer Gebäudeklasse E ein. Unser Ziel ist, im Bestand gebundene Rohstoffe und Energie zu erhalten. Mithilfe von Regelungen für die Zulassung von wiederverwendeten Bauprodukten und durch die Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses wollen wir zu einer Betrachtung des Lebenszyklus‘ im Bausektor kommen. Der Pass soll in Anlehnung an die europäischen Bestrebungen in ein digitales Gebäudelogbuch eingespeist werden, in dem BIM-basierte Daten von Gebäuden erfasst und in dem zusätzlich der Energieausweis aufgenommen werden kann.
Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung der Reaktivierung von aus der bisherigen Nutzung gefallenen Gebäuden, wie beispielsweise Bahnhöfen, Kaufhäusern, Industriebauten oder Kirchen, sowie von Um- und Zwischennutzungen im Rahmen der Städtebauförderung ein. Der Rückbau von Gebäuden und Infrastruktur soll soweit wie möglich vermieden werden. Für Neubauten streben wir weitgehende Klimaneutralität und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus an – von den eingesetzten Baustoffen über die Errichtung und den Betrieb bis zum Rückbau. Dabei wollen wir durch finanzielle Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen Hand dafür sorgen, dass der Einsatz nachwachsender und kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich wird. Wir machen uns dafür stark, schrittweise die Wiederverwendung von Baustoffen und -produkten als Planungsprinzip zu verankern. Der größte Hebel im Gebäudebereich zur Erreichung der Klimaziele und zugleich wirtschaftlich geboten ist die energetische Ertüchtigung des Bestandes, welche rechtlich verbindlich durch die EU-Gebäuderichtlinie gefordert wird. Wir machen uns dafür stark, dass der Freistaat seine Vorbildrolle dafür wahrnimmt und seine Immobilien konsequent mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2035 modernisiert. Den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement (SIB) wollen wir darauf sowie auf Klimaneutralität als Standard für alle Planungen für öffentliche Neubaugebäude ab dem Jahr 2025 verpflichten. Digitale Bauplanung und -dokumentation sollen bei öffentlichen Bauten Standard werden. Fachkräfte im Handwerk, Planende und Bauausführende wollen wir mithilfe der Sächsischen Energieagentur (SAENA) für klimagerechtes Planen und Bauen sensibilisieren und weiterbilden. Zudem streben wir die Einrichtung eines anwendungsorientierten Kompetenzzentrums für nachhaltiges Planen und Bauen von Gebäuden, Freiflächen und Infrastruktur in Sachsen an, welches seinen Schwerpunkt im Bereich der Bauherrenberatung und Unterstützung unserer Kommunen in diesen Bereichen hat. Die SAENA wollen wir beauftragen, private und öffentliche Eigentümer für besonders nachhaltige, kreislauffähige, energieeffiziente oder flächensparende Modernisierung, Neu- oder Umbauten mit der Verleihung von „Grünen Hausnummern“ (Glossar) auszuzeichnen und zu würdigen.
Insgesamt gilt es, den Landesentwicklungsplan als Grundlage für die Raumordnungspläne in Verbindung mit dem Landesverkehrsplan weiterzuentwickeln. Autogerechte Einkaufsstätten und der Bau von autoabhängigen Wohnstätten gehören auf den Prüfstand. Dem Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ folgend sollen die Raumordnungspläne stärker darauf abzielen, Wege zu verkürzen, den Flächenfraß einzuschränken und die gemeinschaftliche Lebensqualität zu steigern und das gleichermaßen für Städte und Ortschaften. Instrumente wie die Städtebauförderung und die Wohnraumförderung sollen diese Entwicklung unterstützen.
Unser Klima konsequent schützen
Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht leisten, Klimaschutzmaßnahmen anderen Aufgaben unterzuordnen. Wir setzen alles daran, die Erderwärmung auf ein Maß zu begrenzen, das uns eine lebenswerte Zukunft in unserem Bundesland und auf dem gesamten Planeten sichert. Eine gute Zukunft kann nur eine klimaneutrale Zukunft sein, die sozial gerecht ausgestaltet ist.
Klimaschutz in ein Gesetz gießen
Mit dem Energie- und Klimaprogramm (EKP) und den damit verbundenen Maßnahmen haben wir die Trendwende für ein sektorenübergreifendes Handeln im Freistaat auf dem Weg zur Klimaneutralität durchgesetzt. Mit einem eigenen wirksamen Sächsischen Klimaschutzgesetz wollen wir einen gesetzlichen Rahmen dafür setzen, dass der Freistaat seiner globalen Verantwortung gerecht wird und seinen Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele leistet. Das Gesetz soll einen sektorenscharfen sächsischen Klimaschutzpfad bis 2045 definieren, der auf dem Ansatz eines CO2-Budgets basiert.
Aufgrund ihrer besonderen Vorbildrolle wollen wir, dass die öffentliche Hand mit einem gesonderten Zieljahr für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 vorangeht. Zudem wollen wir im Gesetz konkrete Klimaschutzmaßnahmen mit klaren Fristen und messbaren Indikatoren verankern. Die Staatsregierung soll verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Klimaschutzbericht über die Zielerreichung vorzulegen und sämtliche – neue wie bereits bestehende – Landesförderprogramme mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. Für die Bewertung von Maßnahmen und die Zielerreichung sprechen wir uns für die Einbindung eines Gremiums externer Expert*innen aus, das bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzpläne unterstützt.
Erneuerbare Energien entschlossen ausbauen
Um dem Klimawandel entschlossen und wirksam zu begegnen und gleichzeitig die Attraktivität des Freistaates für Menschen und Unternehmen durch die Verfügbarkeit von sauberer, günstiger Energie zu erhalten, ist ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien zentral. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Wir haben die planungstechnischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits 2027 und somit deutlich früher als gefordert, 2 Prozent der Landesfläche für den Ausbau von Windkraft ausgewiesen werden. Wir haben in Sachsen bereits überdurchschnittlich schnelle Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erreicht. In Anbetracht der nun deutlich steigenden Antrags- und Genehmigungszahlen und der sich substanziell erweiternden Flächenkulisse dürfen hier keine Engpässe entstehen. Mit mehr Personal, klaren Handlungsleitfäden und Beratung für Behörden wollen wir noch schneller vorankommen. Zudem wollen wir BÜNDNISGRÜNE für Kommunen Beratungsangebote und Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch schaffen sowie bei der Lösung konkreter Zielkonflikte vor Ort unterstützen.
Auch in Sachsen haben wir die sogenannte isolierte Positivplanung (Glossar) möglich gemacht. Kommunen, die beim Windenergieausbau vorangehen wollen, können das nun selbstbestimmt tun. Wir wollen sie dabei mit Rat und Tat unterstützen. Wir verfolgen das Ziel, durch Regelung auf Landesebene allen Kommunen verbindlich eine finanzielle Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen in ihrer Nachbarschaft zu sichern.
Für Windenergieanlagen im Wald gilt wie für jede andere Flächennutzung, die die Umwandlung von Waldflächen erfordert: umgewandelte Waldfläche ist durch Waldmehrung an anderer Stelle auszugleichen. An diesem Grundsatz des Sächsischen Waldgesetzes halten wir fest. Ausgleichszahlungen lehnen wir deshalb ab.
Ein entschlossener Windkraftausbau nützt zuallererst den Menschen vor Ort: Von den Einnahmen aus der Energieerzeugung profitieren nicht Oligarchen in Russland oder Katar, sondern ortsansässige Unternehmen und Genossenschaften. Hinzu kommen zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen und deren Möglichkeit eine feste Abgabe je Kilowattstunde zu erhalten. Mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit über Windenergie allgemein wie auch für spezielle Projekte vor Ort entkräften wir Falschinformationen und leisten Überzeugungsarbeit mit Sachargumenten hinsichtlich der Vorteile von Windenergie.
Für den Ausbau der Solarenergie in Sachsen verfolgen wir das Ziel, alle Potenziale bereits bebauter Flächen voll auszuschöpfen. Dazu wollen wir eine Solarpflicht für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates einführen, um so jährlich mindestens ein Megawatt auf Flächen der öffentlichen Hand zuzubauen. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle neu gebauten Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze geben, sofern keine wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit nachgewiesen werden kann. Für die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzen wir uns für starke Nachhaltigkeitskriterien und Biodiversitätsansätze ein, sodass der ökologische Wert der Fläche im Zuge der PV-Nutzung erhöht werden muss. Hybride Nutzungskonzepte wie Agri-PV, Floating-PV und Biodiversitäts-PV (Glossar) wollen wir voranbringen.
Bestehende Wasserkraftanlagen erkennen wir als Bestandteil der sächsischen Energieversorgung und Kulturlandschaft mit einer hohen Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung an – sofern alle ökologischen Vorgaben, insbesondere die Fischdurchgängigkeit und die erwartbare Wasserverfügbarkeit, berücksichtigt werden. Unser Ziel ist, Wasserkraftanlagen eine Direktvermarktung durch die Teilnahme am Energiemarkt zu ermöglichen.
Kohleausstieg verantwortungsvoll umsetzen
Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen, um die Klimaziele einzuhalten. Er wird auch deutlich vor 2038 kommen, nicht allein weil Kohle ökologisch schädlich ist, sondern bedingt durch die Märkte. Beschleunigt durch Anpassungen im EU-Emissionshandel wird die Kohle immer teurer und rechnet sich nicht mehr für die Unternehmen. Zugleich ist klar: Wind und Sonne schicken keine Rechnung. Die preisliche Attraktivität der Erneuerbaren-Energien-Anlagen nimmt immer weiter zu. Erneuerbare Energien sind heute schon der entscheidende Standortfaktor und Grundvoraussetzung für eine gute wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in Sachsen. Ein Festhalten an der Kohle über 2030 hinaus schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern ist auch extrem teuer. Vorschläge über Verzögerungen des Ausstiegs oder das sture Festhalten an Jahreszahlen in weiter Zukunft setzen die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens aufs Spiel und nehmen teure Energiepreise in Kauf. Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass wir jetzt die Weichen stellen müssen. Ein konsequentes und zielgerichtetes Handeln ist zwingend notwendig. Wir setzen alles daran, dass Sachsen so zeitnah wie möglich und deutlich vor 2038 aus der Kohle aussteigt und den Einstieg in die Welt der Erneuerbaren jetzt vernünftig organisiert.
Bei einem geordneten Ausstieg sorgen wir dafür, dass die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet bleiben. Den Risiken eines ungesteuerten Prozesses wollen wir entgegenwirken und geeignete Rahmenbedingungen für ein zukunftsfähiges sächsisches Energiesystem setzen.
Der polnische Tagebau Turów, direkt an der Grenze zu Deutschland und Tschechien, ist einer der größten Tagebaue, Luftverschmutzer und Naturzerstörer Europas, dessen Auswirkungen wir auf sächsischer Seite der Grenze deutlich spüren. Wir stehen an der Seite der polnischen Tagebaugegner*innen klar gegen eine weitere Verlängerung des Kohletagebaus in Turów. Diese steht einer Einhaltung der Klimaziele entgegen. Daher fordern wir EU-rechtlich korrekte grenzüberschreitende Prüfverfahren für die Umweltverträglichkeit. Sächsischen Kommunen wie Zittau, denen infolge des drastisch sinkenden Grundwasserspiegels Bodensenkungen drohen, sagen wir unsere Unterstützung zu.
Wir setzen uns für den Erhalt des Dorfs Mühlrose ein. Die darunterliegende Kohle ist erwiesenermaßen energiewirtschaftlich nicht notwendig. Kein Dorf sollte aus wirtschaftlichen Gründen geopfert werden.
Bergbaufolgeflächen sind vielerorts gut geeignet für den Ausbau von Wind- und Solarparks. Wir wollen diese Flächen nutzen, sofern dabei das Zwei-Prozent-Flächenziel regional ausgewogen in ganz Sachsen erreicht wird. Eine einseitige Privilegierung von LEAG und MIBRAG lehnen wir ab, kämpfen vielmehr dafür, dass Flächen und Projekte einer Vielfalt von Akteur*innen zugänglich gemacht werden. Beispielsweise leisten Bürger*innen-Energiegenossenschaften, Stadtwerke und Unternehmen, die Crowd-Investing-Ansätze verfolgen, einen wesentlichen Beitrag, um die Energiewende nachhaltig und gerecht zu gestalten. Anstatt neuer Monopolstrukturen wollen wir Investitionsbedingungen schaffen, bei denen alle zum Zug kommen, die die Energiewende in Sachsen voranbringen. So wollen wir die Braunkohleregionen zu nachhaltigen Energieregionen machen und dafür sorgen, dass Sachsen Energieland bleibt.
Die Wiedernutzbarmachung von Tagebaufolgeflächen ist eine Jahrhundertaufgabe. Hier stehen zunächst die Tagebaubetreiber in ihrer gesetzlichen Pflicht. Die Finanzierung dieser Pflicht haben sie uneingeschränkt zu leisten. Risiken für öffentliche Haushalte im Falle eines ungesteuerten Kohleausstiegs oder einer Insolvenz sind durch risikoangepasste Einzahlungen der Betreiber in die Sondervermögen der Zweckgesellschaften oder auch durch Sicherheitsleistungen strikt zu minimieren. Darüber hinaus entstehen auch langfristige Bergbaufolgekosten, etwa im Zuge des Wiederanstiegs des Grundwassers, der massiven Veränderungen im regionalen Wasserhaushalt und Wasserdargebot sowie des Eintrags etwa von Sulfaten und Eisenverbindungen in die Oberflächengewässer. Wir setzen uns außerdem für ein wissenschaftliches Modellprojekt zum Umgang mit Eisenockerschlamm ein, der als Tagebaufolgeschaden in großen Mengen anfällt.
Für die Bewältigung dieser sehr langfristigen Kosten und Aufgaben schlagen wir BÜNDNISGRÜNE eine Braunkohlefolgenstiftung gemeinsam mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt vor, welche die Renaturierung der ostdeutschen Kohlereviere langfristig absichert. Inwieweit eine solche Stiftung auch in bestehende Wiedernutzbarmachungspflichten heutiger oder früherer Tagebaubetreiber oder deren Rechtsnachfolger wie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eintreten kann, wird im Zuge weiterer Klärungen zum Gesamtpaket des nationalen Kohleausstiegs diskutiert.
Energiesystem klimaneutral ausrichten
Erneuerbare Energien sind die einzigen Energieträger, die dauerhaft zu günstigen Preisen, Klimaneutralität und Unabhängigkeit von internationalen Rohstofflieferungen führen. Wir treten wie keine andere Partei in Sachsen für ein konsequent zielgerichtetes energie- und klimapolitisches Handeln hin zur Klimaneutralität ein. Leitend sind für uns dabei die soziale Abfederung von Kosten, die Dekarbonisierung, die Nutzung der Chancen der Digitalisierung und die Bewältigung des Fachkräftemangels im Zuge des demografischen Wandels.
Ein Festhalten am Status quo einer in weiten Teilen fossilen Energieversorgung wäre nicht nur klimapolitisch verantwortungslos, sondern auch mit deutlich höheren Kosten in der Zukunft und dem Verlust von Steuerungsfähigkeit bei der Ausgestaltung unserer zukünftigen Energieversorgung verbunden. Stattdessen ist es unser Anspruch, die Entwicklungen der sächsischen Energiewirtschaft, die durch europäische und nationale Rahmensetzung bestimmt sind, zu gestalten und aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- sowie Umweltschutz zu sorgen.
Wir haben mit dem Sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) dafür gesorgt, dass Szenarien für die Transformation der sächsischen Energieversorgung entwickelt und daraus Zielkorridore und einzelne Handlungsfelder abgeleitet werden. Dieses wollen wir noch stärker an den konkreten Bedürfnissen von Bürger*innen und Unternehmen ausrichten und deshalb das EKP fortschreiben und weiterentwickeln. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen der Ausbau verschiedener regenerativer Technologien, die Installation von Speichern, der erforderliche Netzausbau, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Sektorenkoppelung (Glossar) sowie eine digitale Vernetzung von Energieerzeugern und -abnehmern etwa durch den Einsatz intelligenter Stromzähler.
Zur Sicherung der erforderlichen Leistung setzen wir auf Speichertechnologien als Partner der Erneuerbaren Energien und auf eine steuerbare, gesicherte Leistung. (Glossar) Wasserstofffähige Gaskraftwerke verstehen wir als eine Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Energieversorgung. Wir wollen daher die sächsische Wasserstoffstrategie auf Basis grünen Wasserstoffs (Glossar) umsetzen und weiterentwickeln. Vor dem Hintergrund begrüßen wir insbesondere die wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) und wollen die Wasserstoffunion der sächsischen Hochschulen stärken. Wir wollen Wärme- und Stromnetze wie auch die Energiegewinnung aus Abwärme und eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ausbauen.
Wir streben eine Energieversorgung an, die demokratisch und dezentral organisiert ist, indem wir einer Vielzahl verschiedenster Akteur*innen attraktive und faire Bedingungen bieten, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Initiativen für Bürgerenergie und andere Beteiligungsmodelle unterstützen wir. Besonders unterstützen wir kommunale Energiegenossenschaften, z. B. durch ein kommunales Vorpachtrecht für die Sicherung von Flächen. Dabei machen wir an den Grenzen des Freistaates nicht Halt, sondern sprechen uns ausdrücklich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gestaltung einer klimaneutralen regionalen Energieversorgung aus.
Wir haben für eine bessere Ausstattung zuständiger Behörden und Verbände wie der regionalen Planungsverbände, der Landesdirektion und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) gesorgt. Unser Ziel sind schnelle Genehmigungsverfahren, bei denen Arten- und Naturschutz weiterhin bestmöglich berücksichtigt werden. Anstelle vermeintlich einfacher Lösungen zu Lasten von Natur und Umwelt sind wir entschlossen, um die beste Lösung zur Überwindung von Zielkonflikten zu ringen. Wir kümmern uns darum, dass diese Verfahren ordnungsgemäß und zügig ablaufen, die unteren Behörden dabei fachlich unterstützt werden und wir schaffen mit Verwaltungsleitfäden auf Landesebene Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten.
Klimaneutral und ressourcenschonend bauen
Im Gebäudesektor liegen enorme Einsparpotenziale für klimaschädliche Treibhausgase. Neben der Betriebsenergie schlagen dabei auch Emissionen bei der Gewinnung und Herstellung von Baustoffen sowie dem Rückbau entscheidend zu Buche. Wir verstehen daher den Erhalt von Bestandsbauten als Schlüssel zum Klimaschutz, wollen Umbau und Umnutzung gegenüber dem Neubau stärken und dies als neues Leitbild im Bauwesen verankern. Die Sächsische Bauordnung wollen wir deshalb im Sinne einer „Umbauordnung“ weiterentwickeln und das Bauen im Bestand durch vereinfachte, kostengünstigere Standards erleichtern. Die Forderung der Bundesarchitektenkammer zur Einführung der „Gebäudeklasse E“ für einfaches oder experimentelles Bauen unterstützen wir. Unser Ziel ist, im Bestand gebundene Rohstoffe und Energie zu erhalten. Mithilfe von Regelungen für die Zulassung von wiederverwendeten Bauprodukten und durch die Einführung eines Gebäuderessourcenpasses wollen wir zu einer Betrachtung des Lebenszyklus‘ im Bausektor kommen.
Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung der Reaktivierung von aus der Nutzung gefallenen Gebäuden, wie beispielsweise Bahnhöfen, Kaufhäusern, Industriebauten oder Kirchen, sowie von Um- und Zwischennutzungen im Rahmen der Städtebauförderung ein. Der Rückbau von Gebäuden und von Infrastruktur soll soweit wie möglich vermieden werden. Für Neubauten streben wir weitgehende Klimaneutralität und Ressourcenschonung über den gesamten Lebenszyklus an – von den eingesetzten Baustoffen über die Errichtung und den Betrieb bis zum Rückbau.
Dabei wollen wir durch Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen Bauherrenschaft dafür sorgen, dass der Einsatz nachwachsender und kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich wird. Der größte Hebel im Gebäudebereich zur Erreichung der Klimaziele und zugleich wirtschaftlich geboten ist jedoch die energetische Ertüchtigung des Bestandes. Wir machen uns dafür stark, dass der Freistaat seine Vorbildrolle dafür wahrnimmt und seine Immobilien konsequent mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen Gebäudebestandes saniert. Den Sächsischen Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement (SIB) wollen wir darauf sowie auf Klimaneutralität als Standard für Neubauten verpflichten.
Fachkräfte im Handwerk wie auch Bauausführende wollen wir mithilfe der SAENA für klimaneutrales Bauen sensibilisieren und weiterbilden. Zudem streben wir die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Nachhaltiges Bauen von Gebäuden und Infrastruktur in Sachsen an. Die SAENA wollen wir beauftragen, private, gewerbliche und öffentliche Eigentümer für besonders nachhaltige, kreislauffähige, energieeffiziente oder flächensparende Sanierungen, Neu- oder Umbauten mit der Verleihung von „Grünen Hausnummern“ (Glossar) auszuzeichnen und zu würdigen.
Wärmewende in Sachsen voranbringen
Der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung findet vor Ort statt. Die kommunale Wärmeplanung muss flächendeckend angegangen werden, indem die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen sichergestellt sowie Netzwerke, Informations- und Beratungsangebote für Bürger*innen und Kommunen gestärkt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Freistaat die Kommunen auf dem Weg der Wärmewende hin zu klimaneutralen Nah- und Fernwärmelösungen mit einer bedarfsgerechten Förderkulisse und zielgerichteten Beratungsangeboten begleitet. Mit der SAENA gibt es eine kompetente Beratungsstelle für die kommunale Wärmeplanung, welche die Kommunen dabei weiter unterstützen soll. Sachsen hat aufgrund seiner Vielzahl an bestehenden Wärmenetzen besonders günstige Voraussetzungen die Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität umzubauen. Wir unterstützen Kooperationen, bei denen Kommunen, Stadtwerke und kommunale Unternehmen an einem Strang ziehen und Ressourcen gemeinsam nutzen. Der gemeinsame Aufbau eines grenzüberschreitenden, klimaneutralen Fernwärmenetzes von Görlitz und Zgorzelec ist dafür beispielgebend.
Damit die Versorgung mit Fern- und Nahwärme funktioniert, setzen wir auf eine breite Auswahl an sich gegenseitig ergänzenden Technologien. Viele potenzielle Wärmequellen wurden in der Vergangenheit aufgrund unwirtschaftlicher Rahmenbedingungen und hemmender Regulierung nicht erschlossen. Dazu gehören insbesondere Großwärmepumpen. So lässt sich unvermeidbare Abwärme (z. B. aus Industrie, Rechenzentren, Abwasser), aber auch alle Formen der Umweltwärmenutzung wie Flusswärme und Seethermie (Glossar) nutzen. Auch Grubenwasser kann lokal eine Rolle spielen. Großflächige Solarthermie und Power-to-heat-Anlagen (Glossar) ergänzen die Möglichkeiten, die jeweils lokal mit der kommunalen Wärmeplanung zu ermitteln sind.
Für Genossenschafts- und Sozialwohnungen schlagen wir ein Förderprogramm zur Heizungsmodernisierung wie auch zur energetischen Sanierung zur Verbesserung der Wärmeeffizienz vor. Die öffentliche Hand hat bei der Modernisierung eine Vorbildwirkung. Deshalb sollten Kommunen wie auch der Freistaat in eigenen Liegenschaften Vorreiter für Heizungstausch und energetische Sanierung, für einen massiven Ausbau von Solarthermie, für ein deutlich frühzeitigeres Erreichen von Klimaschutzzielen und für das Übertreffen von Mindeststandards sein. Um Kommunen dabei zu unterstützen, wollen wir die von uns BÜNDNISGRÜNEN eingeführte kommunale Klimamillion als Klimabudget verstetigen und die Mittel dafür erhöhen.
Text
Von Zeile 162 bis 163:
aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- sowieund Umweltschutz zu sorgen.
Von Zeile 162 bis 163:
aktiv an der Transformation teilzunehmen, um für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- sowieund Umweltschutz zu sorgen.
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